Z. 16. Die Allgemeine Deutsche Wechselordnung und die Novellen. 111
Handelsgesetzgebung sich nicht betheiligt hatte'), am 9. December 1854folgenden Beschluß:
„Sämmtliche höchsten und hohen Bundesregierungen einzuladen, sichdarüber auösprechen zu wollen, ob sie gleichförmige für gauz Deutschland gültige Bestimmungen über die Beschrankungeu der Wechselhaft im Interessedes Verkehrs für wünschcnSwcrth erachten, und damit einverstanden seien,daß diese und allenfalls anch andere, die Gleichförmigkeit des DeutschenWechselrechtö sichernde allgemeine Bestimmungen, nach beendigter bnndes-verfassnngsmästiger (krörtcruug, durch Bundcöbcschluß festgesetzt werden2),
Die meisten Negierungen erklärten sich mit dieser Aufforderungeinverstanden, zum Theil unter Vorbehalt der landesverfassungsmä-ßigen Mitwirkung der in ihren Ländern bestehenden gesetzgebendenGewalten oder Landtage; einzelne Staaten unter der Voraussetzung,daß die fraglichen Normen nur auf dem Wege freiwilliger Vereinbar-ung, bez. durch Stimmeneinhelligkeit zum Bundesbeschluß erhobenwerden können'').
Erst in der Sitzung vom 18. December 1856, gleichzeitig mitder Beschlußfassung der Bundesversammlung über die Einberufuug derHandelsgesetzgebungscommission (§. 17), ward diese Angelegenheit wiederaufgenommen. Der Württembergische Gesandte stellte den Antrag,die über die Auslegung der Wechselordnung in den verschiedenen Län-dern entstandenen wichtigen Controversen (namentlich die in dem fol-genden Bundesbeschluß erwähnten), welche sich als äußerst störenderwiesen hätten, der zusammentretenden Handelsgesetzgebungscommis-sion zur Lösung zu übergeben. Das Ergebniß ihrer Arbeiten würdedann der Bundesversammlung vorzulegen, und von dieser behufsVereinbarung am Bunde sachdienliche Einleitung zu treffen sein^).
Dieser Württembergische Antrag wurde mit den älteren, bereitsschwebenden Anträgen verbunden, und auf den Bericht des Ausschus-ses in der Sitzung der Bundesversammlung vom 19. Februar 1857folgender Beschluß gefaßt^):
1) Ueber die Comvetenz der Bundesversammlung in Angelegenheiten derHau-delsgcsctzgcbnng, vgl. uuten §. 2!).
2) Protokolle der Teutschen Bnudesvcrsammlung von 1854. S. 103. 109.1137—1142. 1149—1162.
3) Bericht des Ausschusses in den Protokollen 1857. §. 29. S. 30—32. Vgl.auch Prot. v. 1855. S. 105. 109. 134. 150. 177. 213. 305.
4) Protokolle von 1656. S 779—781.
5) Protokolle von 1857. §. 29. 96. S. 179—182.