Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Z. 16. Die Allgemeine Teutsche Wechselordnung und die Novellen. 117

Commissionsvorschläge, eventuell über die der Durchführung dersel-selben entgegenstehenden Bedenken äußern zu wollen').

Ueber den weiteren Verlauf erhellt aus den Protokollen derBundesversammlung 2) Folgendes.

Ihre unbedingte Zustimmung zu den Vorschlägen der Commis-sion, meist mit dem selbstverständlichen Vorbehalt der landständischenbez. sonst verfassungsmäßigen Genehmigung, erklärten die Negierun-gen des Großherzogthums Hessen, von Bayern, Oldenburg, Mecklen-burg-Schwerin und Strelitz, Württemberg, Lübeck allgemeine An-nahme von Seiten der übrigen Bundesstaaten vorausgesetzt, Neußältere Linie Uebereinstimmung wenigstens der Nachbarstaaten vor-ausgesetzt, sämmtlicher Thüringschen Staaten, von Lippe, Wal-deck, Hessen-Homburg, Bremen, Preußen, Baden, Dänemark für Hol-stein und Lauenburg, Hannover, Frankfurt .

Unter diesen erklärten sich zugleich für den Principalen Vor-schlag der Commission bezüglich des Zinsversprechens: die Negierun-gen von Bayern, Württemberg, Hannover, Sachsen-Weimar-Eisenach ,Sachsen-Covurg-Gotha, die beiden Schwarzburg ; dagegen für deneventuellen: Preußen, Baden, Sachsen-Meiningen , Sachsen-Altenburg,Anhalt-Dessau-Cöthen, Bremen, Frankfurt , außerdem die Negierun-gen des KönigSrcichS Sachsen, von Nassau und Hamburg , welcheihrer Zustimmung gewisse Vorbehalte hinzufügten. Hamburg hobzu 2> hervor, daß die vorgeschlagene Bestimmung den in Hamburg geltenden Grundsätzen, wonach der Wechselarrest von dem in Ham-burg überhaupt gebräuchlichen Schuldarrest in der Art seiner Voll-streckung und seinen Wirkungen nicht unterschieden sei, keinen Ab-bruch thun müsse, daß auch die Formclden Landesgesctzen bleibtvorbehalten" principiell bedenklich erscheine, indem dadurch s eonti-g-riojede anderweitige Abänderung der Wechselordnung durch die Landes-gesctze verbogn zu sein scheine»). Nasfan erklärte sich für die Be-schränkung der Unstatthaftigkeit des Zinsversprechens auf trafsirteWechsel, allenfalls für den eventuellen Vorschlag, und erhob Beden-ken gegen pos, 2. a.. d. o. ä-; Königreich Sachsen erhob Bedenkengegen den Vorschlag acl 2 Zsofern derselbe nicht nachweist, daßdem Schuldner Befriedigungsmittel zu Gebote stehen", weil im Wi-ll Prot. der B.V. von 1861. S. 111. 136136.

2) Protok. der B.V. von 1661. S. 164. 190. 453. 459. 573. 574. 592. 600.601. 627. 643. 644. 673. 674. 765. 766; von 1862. S. 3. 4. 25. 33. 34.

3) Vgl. oben S. 109 Note 3. Wächter a. a. O.