Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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§. '.'3. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuche

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Conferenz nur eine Berathung mit Conferenzmitgliedern in Fragestehen, nicht eine Verhandlung mit anderweitig bevollmächtigten Per-sonen. In dem Vcrzcichniß der ausgeschiedenen Erinnerungen be-fänden sich zudem solche von großer Bedeutung, welche früher nichterschöpfend besprochen worden seien.

Demungeachtet zeigte auch die protestirende Seite ihre volleBereitwilligkeit, die Verhandlungen abzukürzen, und die eingebrachtenErinnerungen möglichst zu beschränken. Vielseitige Zustimmung fandinsbesondere der von dem Abgeordneten für Baden gestellte Vcrmit-telungsvorschlag folgenden Inhalts:

Die Mitglieder der Conferenz treffen zum Zwecke der möglichsten Abkür-zung und Beschleunigung der dritten Lesung folgende Ueberciukunft:

1. Sie werden einen lhunlichst großen Theil der im Namen ihrer hohenNegieruugeu eingereichten Eriuneinngen zurückziehen,

2. Erinneruugen, welche ausschließlich oder vorzugsweise die Fassungbetresfen, sollen zunächst an die Redactionöcommission zur Prüsung undBegutachtung gewiesen werden.

3. Bei den hiernach übrig bleibenden Erinnerungen soll nach einer kur-zen Begründung des Antragstellers und etwaiger Erwiederung des Refe-renten die Frage zur Abstimmung gebracht werden, ob die Conferenz aufeine nähere Berathung einzugehen wünsche.

4. Erinnerungen, welche zurückgezogen oder durch Verneinung der

Z. 3 gestellten Frage beseitigt wurden, dürfen von keinem Abgeordnetenwieder vorgebracht werden.

5. Verzeichnisse der Erinnerungen, welche zurückgezogen oder an dieNedactionscommission gewiesen werden sollen, werden spätestens morgen über-geben werden. Zeigt sich, daß hierdurch eiue angemessene Verminderungdes Materials nicht erreicht wird, so bleibt die Verabredung wirksamererMittel zu diesem Zwecke vorbehalte»."

In der Motivirung wird hervorgehoben- das Vorgehen derdrei Regierungen, sofern es auf zweckmäßige Abkürzung der Berathun-gen gerichtet sei, verdiene Anerkennung, dagegen erscheine es geeigne-ter, eine rücksichtsvollere, die Selbständigkeit und freie Entschließungaller Regierungen weniger beeinträchtigende Korm für diesen Zweckzu wählen. Es sei mit Zuversicht die angemessene Verminderungdes Berathungsmaterials auf diesem Wege zu erwarten, jedenfallsaber wünschenswert!), zur Erhaltung der bisherigen Eintracht undfreundlichen Stimmung in der Versammlung, wenigstens den Versucheiner Verständigung zu machen, dessen Ausfall sich in 1'/2 Tagenherausstellen müsse, und wenn er gerechten Erwartungen nicht cnt-