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Einleitung.
sprechen sollte, sei es vorbehalten auf den Vorschlag der drei Regierun-gen zurückzukommen.
Für den Fall der Annahme dieses Antrags erklärte der Abge-ordnete von Hannover alle Erinnerungen bis auf 3 oder 4, der Ab-geordnete von Hamburg alle bis auf etwa 5 zurückziehen zu wollen;schon früher hatte der Abgeordnete von Bremen sich bereit erklärt,eine Anzahl Erinnerungen zurückzunehmen, und der Abgeordnete fürKurhessen wollte nur bei den erheblichsten stehen bleiben. Der Ab-geordnete des Königreichs Sachsen, der Bevollmächtigte der Großherzog-lich und Herzoglich Sächsischen Häuser und der Anhalt-Dessauischen Ne-gierung, sowie der Abgeordnete von Lübeck , obwohl von ihren Regie-rungen instruirt, den Anträgen der drei Regierungen beizutreten, er-klärten sich doch principaliter für den Badischcn Vermittelungsvor-schlag, indem sie von dessen Annahme sogar eine noch größere Ab-kürzung der Berathungen erwarteten.
Gegen die Abstimmung über den Badischen Antrag bezog mansich von gegnerischer Seite auf die vorhin erwähnten Motive derRegierungsanträge. Ueberdies ward von dem Württembergischen undGroßherz. Hessischen Abgeordneten hervorgehoben, daß der von denRegierungen gutgeheißene AuSscheidungSplan gar nicht Gegenstandder Verhandlung und Abstimmung dieser Confcrenz sein könne. „Dennnachdem die letztere in ihrer zweiten Lesung Alles geleistet zu habenerklärt hätte, was sie von sich aus zu leisten vermöge, habe sie zu-gleich ausgesprochen, daß sie das Material zur dritten Lesung ledig-lich aus den Händen der hohen Regierungen in der Form von Er-innerungen erwarten wolle. Ueber eine Abkürzung der Konferenzstehe zwar wohl diesen, nicht aber auch der Conferenz ein Disposi-tionsrecht zn. Die gestellten Gegenanträge seien als eine Ablehnungdes Oesterreichisch-Prcußisch-Bayerischen Antrags zu betrachten, denenein Vertreter einer Regierung, welche jenen Anträgen zugestimmthabe, ohne Verletzung seiner Jnstructionen, nicht beitreten könne.Wolle man über diese Gegenvorschläge neue Jnstruetionen einholen,so gehe nicht nur viel Zeit verloren, sondern es sei der Sache nacheigentlich eine neue Vereinbarung abzuschließen. Es könne dahergegenwärtig nur davon die Rede sein, daß Se. Excellenz durch Um-frage constatire, ob die Majorität der anwesenden Bevollmächtigtenvon ihren Regierungen instruirt sei, der Uebereinknnft der genann-ten drei Regierungen beizutreten. Sei dies der Fall, so müsse darnachverfahren werden, indem dann eine Majorität dafür vorhanden sei."