Z. 23. Das Allgemeine Deutsche Handelsgeschbuch.
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„Hierauf constatirte — heißt es in den Protokollen wörtlich —Se. Excellenz der Staatsminister, welcher sich Namens der Königl.Bayerischen Regierung den eben angeführten Darlegungen anschloß,durch Umfrage^), daß dem in den mehrerwähnten Noten — dar-gelegten Verfahren außer den Regierungen von Oesterreich, Preußen und Bayern die — Regierungen des Königreichs Sachsens, des Kö-nigreichs Württemberg, des Großherzogthums Hessen, des Großher-zogthums Sachsen-Weimar, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen ,Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg und Gotha, Anhalt-Dessau undder freien Stadt Lübeck beigetreten seien, und ihre bei der Konferenzanwesenden Bevollmächtigten hierauf instruirt hätten, daß sonach 8von den 14 Stimmen, welche gegenwärtig bei der Confercnz geführtwürden, für den Vorschlag seien, und daß außerdem noch die Regie-rungen von Braunschweig, Nassau ^) und Frankfurt , welche augen-blicklich in der Conferenz ohne Vertreter seien, sowie die Regierungenvon Mecklenburg-Strelitz, Hessen-Homburg, Schwarzburg-Sonders-hausen, Reuß-Plauen und Schaumburg-Lippe , welche an der Confe-renz noch keinen Theil genommen, zugestimmt hätten, und fügte hinzu,daß nunmehr in Gemäßhcit dieses Verfahrens die Berathung dernicht ausgeschiedenen Erinnerungen zu beginnen habe."
Der Abgeordnete für Hannover bemerkte hierauf: er könnenicht anerkennen, daß das Verfahren, welches nun eingeschlagen wer-den solle, auf einem Beschluß der Commission beruhe, und daß dieVersammlung, welche es einschlage, die Commission sei, da das Prä-
1) Der scheinbare Widerspruch dieser Angabe mit den Erklärungen der Mehr-zahl der Abgeordnelen erledigt sich in folgender Weise. ES hatte eineConstatirung durch Umfrage begonnen, wurde aber durch Aeußerungenvieler Abgeordneten unterbrochen, und ist nicht wieder aufgenommenworden. Die schließlichc Constatirung erfolgte nicht durch mündliche Um-frage, fondern aus den von dem Staatsminister znr Hand genommenendiplomatischen Noten, also aus früheren Aeußerungen der Regierungen.(Thöl a. a. O. S. 31>. Unbedingt den 3 Regierungen waren in derConferenz selbst nur die Regierungen von Württemberg und Großherzog-thnm Hessen beigetreten, während für den Badischen Vcrmittelungsvorschtagsich 13 Regierungen, durch 9 Stimmen vertreten, erklärt hatten. Einewirkliche Abstimmung hätte somit für den Badischeu Vorschlag ö Stimmenund nnr 5 dagegen ergeben. —
2) Die ausdrückliche Zustimmung der Rassauischen Regierung ging in der553. Sitzung vom 28. November 1860 ein (Prot. S. 4535) — nichtauch der übrigen gedachten Regierungen.