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Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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Einleitung.

sidium die sämmtlichen von den Commissionsmitgliedern gestelltenAnträge unberücksichtigt gelassen habe, und demzufolge die Commissionzu keiner Abstimmung und zu keinem Beschluß gelangt sei. Sodannfolgte die übereinstimmende Erklärung der Abgeordneten von Han-nover, Kurhessen, Mecklenburg-Schwerin, Bremen und Hamburg ,daß sie zwar vorerst au den weiteren Berathungen sich betheiligenwürden, jedoch den von ihnen vertretenen Regierungen alle ihre Zu-ständigkeiten hiermit gewahrt haben wollten.

In der folgenden Sitzung vom 20. November überreichte derAbgeordnete von Hamburg eine ausführliche schriftliche Verwahrung,in welcher, uutcr Wiederholung der in der Erklärung des Abgeord-neten für Hannover aufgestellten Gesichtspunkte, hervorgehoben wird,daß der nunmehrige Gang der Conferenzverhandlungen nicht wie bis-her, und den Bundesbeschlüsscn gemäß, durch Beschlüsse der Conferenz,sondern durch eine von dem Präsidium auf eigene Verantwortlichkeitgetroffene Verfügung rcgulirt sei, und daß die Berathungsgcgenständenicht durch Conferenzbcschlüsse, sondern factisch durch die individuel-len Ansichten uud Vereinbarungen mehrerer Einzelregierungen be-stimmt seien, daß sonach der Senat der Stadt Hamburg , ungeachtetder weiteren vorläufigen Theilnahme des Abgeordneten, befugt erscheine,die weiteren Verhandlungen nicht ferner als Verhandlungen der bis-herigen Conferenz anzuerkennen

Entsprechend lauteten sodann die später überreichten Verwah-rungen der Hannovcr'schen Negierung vom 28. November 1860 2),der Mecklenburgisch-Schwerin'schcn Regierung vom 9. Januar 1861des Hamburgischeu Senats, überreicht am 11, Februar 18K1 über-einstimmend dahin, daß aus der ferneren Theilnahme ihrer Abgeord-neten an den weiteren, den Conferenzbeschlüssen und der Geschäfts-ordnung nicht entsprechenden Berathungen der Conferenz, wegen und imFalle der Nichtberücksichtigung ihrer wesentlichen Verbesserungsanträge,keine Verpflichtung für sie gefolgert werden könne, den aus der drit-ten Lesung hervorgehenden Entwurf überhaupt oder unverändert alsGesetz in ihre Staaten einzuführen °).

1) Pror. S. 45124514.

2) Prot. S. 4553. 4554.

3) Prot. S. 4683 4684.

4) Prot. S. 5127. 5128.

5) Aus den weiteren Vorgängen in dieser Beziehung bleibt zu erwähnen:Der Abgeordnete von Bremen wiederholte in der 584. Sitzung vom