Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Einleitung,

Mission mit dem Auftrage wähle, einen neuen Entwurf des Concurs-rechts auszuarbeiten und seiner Zeit den Wiederzusammentritt derConferenz zu veranlassen, wurde, bei dem Widerspruch der meistenAbgeordneten, nicht weiter verfolgt').

III. Das Recht der Binnenschiffahrt.

Der Preußische Entwurf enthielt darüber keine Vorschriften,nur daß, wie auch in den weiteren Stadien der Berathung festgehal-ten wurde, der AbschnittVon dem Frachtgeschäft" den Transportauf Flüssen und Binnengewässern mit umfaßt 2). Schon bei derVorberathung desselben in der Berliner Sachverständigencommissionwar jedoch der Wunsch ausgesprochen worden, daß auch ausführlichereBestimmungen über die Binnenschiffahrt in das Handelsgesetzbuchaufgenommen werden möchten. Eine, freilich höchst cursorische, Be-rathung hierüber nach beendigter Prüfung des Seerechts stellte man-nigfache Differenzen über die Anwendbarkeit der seerechtlichen Vor-schriften heraus^'), welche von weiterer Verfolgung dieser Angele-genheit abgeschreckt haben mögend.

In der 57. Sitzung der Nürnberger Conferenz vom 1. Mai1857 ward beschlossen, in einem besonderen Abschnitte des Seerechtszu verordnen, daß und welche Bestimmungen des Seerechts auch aufdie Flußschifffahrt Anwendung zu finden hätten^). Diesem Vorbe-halt gemäß wurde in der letzten Sitzung der Hamburger Seerechts-conferenz die nunmehrige Erwägung desselben beantragt, jedoch vonder Versammlung aus folgenden Gründen abgelehnt:Auf den be-rührten Gegenstand könne füglich erst eingegangen werden, wenn der

1) Prot. S. 5146. 5147.

2> Preuß. Entw. Art. 306. D.H.G-B. Art. 390.Frachtführer ist derjenige,welcher den Transport von Gütern zu Lande oder ans Flüssen undBinnengewässern ausführt. Vgl. auch Preuß. Entw. Art. 319324(Frachlbriefduplical) und 325 (Ladeschein) mit D.H.G.B. 413419 (Lade-schein).

3) Protokolle über die Berathung mit kaufmännischen Sachverständigen zc.betr. den Entwurf eiues Handelsgesetzbuchs für die Preußischen Staaten.S. 113. 166. 169.

4) Vgl. die Denkschrift des Preußischen Handelsministeriums vom 31. De-cember 1861 in der Zeitschrift für Handelsrecht. Bd. V. S. 557565.

5) Nürnberger Protokolle S. 515. 516.