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Einleitung.
4) es werde nunmehr au sämmtliche höchsten und hohe» Bundesregie-rungen die Einladung gerichtet, dem in der Sitzung vom 16. März d. I.vorgelegten Entwurf eines Allgemeinen Teutschen Handelsgesetzbuchs bald-möglichst uud unverändert im geeigneten Wege Gesetzeskraft in ihren Lan-den zu verschaffen, sowie
5) der Wunsch ausgesprochen, daß die betreffenden'höchsten uud hohenRegierungen mit der Anzeige über die Einführung des Handelsgesetzbuchsdie Bereitwilligkeit erklären möchten, etwa später als wünschenswert!) erschei-nende Abänderungen oder Ergänzungen dieses Gcsetzbnches nicht einseilig,sondern vielmehr in derselben Weise, wie dasselbe in'S Leben gerufen wor-den, zur Ausführung zu bringen."
Eine Minorität des Ausschusses erklärte sich gegen die Anträge1) und 5>, und wollte aä 4) vor „unverändert" das Wort„thunlichst" eingeschaltet wissen, ^.ä. 1) eignete sie sich den vonHannover und Hamburg hinsichtlich der dritten Lesung eingenom-menen Standpunkt an, ^.cl. 4) erachtete sie zwar die Annahme desEntwurfs im Allgemeinen als erwünscht, glaubte jedoch, daß ein-zelne Bestimmungen desselben (so beispielsweise einige Artikel ausdem Titel vom Frachtgeschäft und die abnorme Regelung des Eisen-bahntransports, welche die Cisenbahninstitute ungerechtfertigten undnachtheiligen Beschränkungen unterworfen habe) zu schwere Folgenhaben würden, als daß die völlig unveränderte Einführung des Ent-wurfs unbedenklich empfohlen werden dürfe, ^.ä. 5) glaubte dieMinorität, daß eine Verpflichtung der Regierungen, spätere Abän-derungen oder Ergänzungen des Gesetzbuchs unter keinen Umständenohne desfallige Vereinbarung mit den zahlreichen betheiligten Re-gierungen bez. Landesvertretungen vorzunehmen, als angemessen nichtvorzuschlagen sei, weil sie befürchtete, daß in manchen Fällen dadurchnicht unbedeutende Unzuträglichkeiten entstehen könnten, namentlichda die etwaigen Lücken und Dunkelheiten des Gesetzes in den ver-schiedenen Staaten nach den vorhandenen Erwerbsquellen in sehrverschiedenem Maaße sich zeigen werden und die durch das Gesetzberührten, theilweise in einem großartigen Aufschwung befindlichenErwerbsquellen bei ihrer weiteren Entwickelung nicht selten das Be-dürfniß einer möglichst raschen, neuen Regelung mit sich führenwerden.
Bei der in der 18. Sitzung vom 31. Mai 1861 (§. 151)erfolgten Abstimmung über die vorstehenden Anträge, wurden diesel-ben im Sinne der Majorität des Ausschusses unverändert angenom-