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Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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§. 27. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch . 177

Deutschen Regierungen gerichteten Aufforderung, den Handelsgesetz-entwurf zur unveränderten Einführung zu bringen, trat fast gleich-zeitig eine gleiche Empfehlung des zum ersten Male als Gesammt-heit vereinigten Deutschen Handelsstandes. Dem vom 13. bis 18.Mai 1861 zu Heidelberg versammelten ersten allgemeinen DeutschenHandelstage lagen zahlreiche Anträge auf schleunige Einführung desvereinbarten Handelsgesetzentwurfs, auf allgemeine Organisation vonHandelsgerichten, aus Befürwortung gemeinschaftlicher Grundsätzeüber Gesetzgebung und Verwaltung der Eisenbahnen, zum Theil inWiderspruch mit den von der Nürnberger Conferenz in dritter Le-sung angenommenen Grundsätzen, vor. Die Vorbereitung dieserPunkte für die Plenarverhandlungen war durch eine seit dem 3. Maiin Heidelberg zusammengetretene, unter Mitwirkung mehrerer Leh-rer der Universität Heidelberg , von 22 Deputirten beschickte Vor-commission geschehen, welche den Verfasser mit der Berichterstattungim Plenum beauftragte.

Sowohl in der vorbereitenden Commission wie im Plenumstanden einander drei Ansichten gegenüber. Nach der einen sollte derHandelstag, ohne auf eine Prüfung des Details einzugehen, sich fürsofortige unveränderte Einführung des Handelsgesetzentwurfs erklären.Eine zweite Ansicht gelangte aus eingehender Prüfung des Entwur-fes zu dem Ergebniß, daß zahlreiche Bestimmungen desselben denInteressen des Deutschen Verkehrs nicht entsprächen, ja wohl gardieselben erheblich gefährdeten; sie hielt jedoch dafür, daß gleichwohlauf sofortige Einführung des vorliegenden Entwurfes gedrungenwerden müsfe, weil die Vortheile desselben die befürchteten Nachtheileüberwögen und weil nicht zu erwarten stehe, daß die sämmtlichenDeutschen Regierungen und Stände sich noch in dem dermaligenStadium der Verhandlungen über eine gemeinschaftliche Aenderungder beanstandeten Punkte einigen würden, somit bei entgegengesetz-

1861. 4. S. 5790. 10010S. Dazu- 1) Meine Darstellung in derZeitschr. f. Handelsrecht Bd. V. S. 182197. 2> Die Beschlüsse des er-sten Deutscheu Handelstages über die Einführung des Allgemeinen Deut-schen Handelsgesetzbuchs und die Organisation von Handelsgerichten. Denk-schrift den hohen Deutscheu Regierungen vorgelegt vom bleibenden Aus-schüsse des Deutscheu HandelstageS. Berlin 1862. 3. Es werden in dieserDenkschrift die unten folgenden Beschlüsse gegen mehrfache Angriffe gerecht-fertigt, und deren Ausführung den Deutschen Regierungen empfohlen.Gold ich midi, Handbuch des Handelsrechts. 12