Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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§, 31. Die neuere Literatur des Teutschen Handelsrechts.

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mit der Abneigung der herrschenden Zeitrichtung gegen alles nicht-gesetzliche und ungeschriebene Recht, welche den gewohnheitlichenTheil unseres Rechtszweigs um so entschiedener treffen mußte, alsderselbe durch seine Beweglichkeit und Elasticität der sicheren Fest-stellung besondere Schwierigkeiten bereitet. Dazu war dasselbe aus-geschlossen von der wissenschaftlichen Pflege auf den Deutschen Uni-versitäten'), nicht allein ohne besonderen Lchrstuhl, sondern meistgar nicht oder doch nur äußerst dürftig, ursprünglich im Anschlußan einzelne Pandcktentitcl, später als Theil des Deutschen Privat-rechts behandelt, und auch die technische Bildung des Kaufmauns-standcs war vor Gründung der Handelsakademieen eine wesentlichempirische.

Die Wiederbelebung 2) der handelsrechtlichen Studien ging zuEnde des vorigen Jahrhunderts von zwei Hamburgischcn Gelehrtenaus, dem verdienten Mathematiker und Nationalökonomen JohannGeorg Büsch (17281800), dem Begründer der ersten DeutschenHandlungsakademie (1767), und dessen Schüler, dem berühmtenStaatsgelehrten uud Völkerrechtslehrer Georg Friedrich v.Mar-iens (17561821).

Indem der Erstere, mit Hellem praktischem Blick, reicher Er-fahrung und umfassenden Kenntnissen die gesammte Handelöwissen-schaft theils systematisch darstellte, theils durch monographische Un-tersuchungen und aphoristische Bemerkungen kritisch beleuchtete, vcr-

1) Besondere Vortrage über Wechjelrcchl sind bereits in der ersten Hätstedes 18. Jahrhnnocns geHallen worden die erste bekannte Nachricht da-rüber ist ans Königsberg 1731, über das gesammte Handelsrecht Hai wohlzuerst G. F. v. Mariens l>^60 nach Morsladt, Kommentar zu M.S IX) gelesen. Der erste Lehrsluhl ist in Frankreich errichtet wordenan der Pariser Nechtöschule 1609 für ?!träes8us in Deutschland bestehtzur Zcil noch keiner. >S Zeilschr. f. Haudelsr, Bd. >l>. S. 523 fs. Bd.IV. S. 362.) Vgl. auch H e i se's Haudelsrccht S. VII. Dedekind, Ab-riß einer Geschichte der Quellen des Techselrechls S. 17. 18. 147. 14S.lioldius, Vovrllz^inßL» ovt-r Iian6ll>L ^» ^eoiLj-l. I. S. I. 2.

2) Vgl. zu dem Folgenden: Meine Abhandlung in der Zeilschrist f. Han-delsrecht Bd. I. S. !> 20. Die neneste Literatur seil dem Jahre I3SSist vollständig zusammengestellt in der Lileraturübersicht eines jedenHeftes der Zeilschrist für da« gesammte Handelsrecht; alle bedeutenderenWerke sind in dem lilerarischen Theile derselben «.Literatur) in kürzerenoder längereu Anzeigen und Kritiken besprochen.

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