Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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§. 35, Die Usance,

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des Gesetzgebers loslöse und selbständig für sich gelte; sodann weilin den Protokollen immer nur die Meinungen einzelner Abgeordne-ten enthalten seien, weil häufig nicht alle ausgesprochenen Meinungenaufgezeichnet, auch nicht alle vorhandenen Meinungen ausgesprochenseien, weil häufig ein Rechtssatz aus den verschiedensten Gründenanerkannt sei >^). Der erste Anfechtungsgrund widerspricht allen an-erkannten Auslegungsregeln: jedes Gesetz gilt nur so, wie der Ge-setzgeber es erweislich gewollt hat, sofern dieser Wille irgend >«) einenAusdruck, wenn auch einen unvollständigen, unbestimmten, unklaren,zweideutigen gefunden hat. Der zweite Anfechtungsgrund trifft zu,soweit lediglich aus den Aeußerungen einzelner Mitglieder oder demSchweigen anderer der Wille der Commission entnommen werden will;er kann von Gewicht sein, soweit es sich nur um die Motive eines ge-faßten Beschlusses handelt; er trifft nicht zu, wo der durch Abstim-mung ermittelte Wille der Majorität über den Inhalt eines ange-nommenen Rechtssatzes oder hinsichtlich der Nichtannahme eines Nechts-satzes klar ersichtlich ist

Insvejonoere die Asance*).

§. 35.

Die Usance^), die kaufmännische oder Handelsgewohnheit, der

16) Busch a. a, O. S. 5. 6.

16)Insoweit sich die Protokolle über etwas aussprechcn, was nicht in dasGesetz aufgenommen worden ist, kann man ihnen eine entscheidende Auto-rität nicht beimessen." Bicner, Wechselrechlliche Abhandlungen S. 492.Gelpke, in dessen Zeilschrist f. Handelsrecht I. S. 141.

17) Siehe auch Borchardt und Jaeobi in Meiste'« Nechtslericon Bd. XIII.S. S56 Durch die -Feststellung im Tert erledigen sich wohl die BedenkenThvl'ö Einleitung in das Deutsche Privatrecht S. 150. und Handelsrecht§. 11a. Not. q..

*) Hervorzuheben sind: Busch, Ueber Handlungsnsancc», (Büsch und Ebe-ling's Handlungsbibliothek Bd. I. S. 241 271. 660681. Der gegendiese Abhandlung gerichtete Aussatz iu den Hambnrgischen Adreß-Cvmptoir-Nachrichlen 1784 Stück 7880 enthält nichts Erhcbtiches zur Theorie desGewohnheitsrechts). Büsch, Darstellung der Handlung Bd. I. S. 601617. Fr. Noback, Die Handclöusancen. (»hcmnitz (s. 1857). Creize-nach, Ueber Handelsgerichte (Zeitschrist f. Handetörechl Bd. IV. Beilage-