Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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§, 39. Von der zeitlichen Anwendung der HancclSrcchtsscitzc.

ten kcinc dcm Handelsrecht eigenthümlichen') Regeln. Wohl aberist der Anwendung dieser dcm Recht eines jeden Staates angchöri-gen Grundsätze auf Handelssachen durch die Codification des Deut-scheu Wechsel-, Handels- und Sccrcchts ein weites Gebiet erschlos-sen worden. Für die richtige Anwendung derselben sind zwei Ge-sichtspunkte zu beachten.

1) Die Deutschen Handelsgesetzbücher (W.O. und H.G.B.)sind als Ganzes und wesentlich unverändert überall in dem Sinneeingeführt worden, in welchem sie von den Berathungscommissionenzu Leipzig, Nürnberg und Hamburg vereinbart worden sind. Alleindie Meinung, welche diese Commissionen hinsichtlich der Anwendungder vereinbarten Rechtssätze auf irgeud welche bereits vor dem Zeit-punkte der Publication derselben eingetretene Thatsachen erweislichgehegt haben sollten, ist nicht als der, hinsichtlich der Rückanwcnduugfreilich maaßgebende, Wille des Gesetzgebers^ anzusehen und zubeachten vielmehr entscheidet überall, soweit nicht die particulärenEinführungsgesetze und Verordnungen klare Vorschriften enthalten,die Natur der einzelnen neuen Rechtssätze und Nechtsinstitute dar-über, ob dieser Wille des Gesetzgebers anzunehmen sei.

2) Zahlreiche Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sind zu demZwecke erlassen worden, >um Controversen des Handelsrechts oderbürgerlichen Rechts in allen oder in einzelnen Bundcsstaaten zu ent-scheiden; andere, der Vollständigkeit halber aufgenommene Vorschrif-

1) Allgemeine Literatur: Weber, Ueber die Nückanweudnug positiver Gesetze.Hannover 1811. Bergmann, Das Verbot rückwirkender Kraft neuerGesetze im Privatrcchte. Hannover 1818. v. Savigny , System VIII.§. 383400. Lasalle, Das System der erworbenen Rechte. Bd. I. Leipz.1861. Windscheid, Paudekteur. Z. 3133 und die dort citirlen Lehrbücher.R Schmid, Die Herrschaft der Gesetze nach ihren zeitlichen u. räumlichenGrenzen. Jena186Z. Ueber das Preuß. Recht insbesondere: Borncmann,Erörlernngen im Gebicre des Preußischen Rechts. Heft 1. Berlin 18S5Nr. 1,und dazu meine Recension in der «Heidelberger) Kritischen Zeitschrift »I.S. 467 ff.; über das Oesterrcichische Recht: Unger, System I. §. 16. 16.26. 21; über das Französische Recht: Zachariä, Handbuch, 5. Ausg.von Anschütz. I. §. 30. Ueber das Deutsche Handelsgesetzbuch insbeson-dere: Christ, Zeitschrift f. Handelsr. VI. S. 413 ff. Vgl. auch Pucheltin Busch's Archiv II. S. ,1 fs.

2) Siehe oben Z. 34 g. E.