Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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Cap. I. Grundbegriffe, §. 40, Der Handel.

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Handel von allen anderen Erwerbsthätigkeiten. Nur ist zu beach-ten, einmal, daß unter den Speculationsgeschäften die Handelsge-schäfte nicht allein die wichtigsten und häufigsten, sondern auch ingewissem Siune die vorbildlichen sind, daher die Theorie der Ge-winngeschäfte wirthschaftlich und juristisch eine vorzugsweise kauf-männische ist, und jedes SpcculationSgcschäft, wenngleich Nichthan-dclsgeschäft, doch gcwisscrmaaßen den Handelscharakter trägt. So-dann, daß der Handel in der Negel nur um des Gewinnes willenbetrieben wird, und daß die sittlichen Motive, welche in anderenBerufszweigen die Erwerbsthätigkeit begleiten und adeln, ihm häufig,wenngleich nicht nothwendig, fehlen. Daher die Ausdrücke Specu-lation, Speculant bei anderen Erwerbsthätigkeiten und Berufszwei-gen gebraucht, den sittlichen Vorwurf deö Hinüberziehcns derselbenin die Handelssphäre, d. h. in die Sphäre der reinen Gewinnsucht,in sich zu schließen pflegen!

Die Speculation geht häufig, und im Handel regelmäßig, aufeinen unsicheren und seiner Größe nach unbestimmten Gewinnallein diese Ungewißheit ist kein wesentliches Begriffsclcment derSpeculation und des Handels.

rathungen ist man bei Feststellung der Art. 272 274 davon ausgegan-gen (?), daß das Charakteristische des Handels die Vermittlung zwischenProducenten und Consnmenteu in Nerbinonng (?) mit einer auf Specu-lation und Erwerb gerichtete» Absicht sei, sowie, daß diese Vermittcluuggegenwärtig in den verschiedensten Formen und Beziehungen in das Lebentrete." lVerhaudl. S. 496). Unter den Nationalökonomen gibt zwarRau I. §. 406. II. §. 229s,. 133. dem Handel eine hinreichend weite De-finition, um alle Vermittlergewcrbe unter denselben zn begreisen, allein I.§. 99 beschränkt er doch den Handel auf die Besorgung des Tausches vonSachgütern. Den richtigen Gesichtspunkt allgemein aufgestellt, obwohlweder wirthjchafllich noch rechtlich im Einzelnen durchgeführt haben zuerstStein und Schaffte. Was Röscher I. §. 60 Not. 8 und nach ihmR. Koch in Busch's Archiv I. S. 440 ff. gegen denselben einwenden, trifftnur diejenigen, welche um des Vermittclungsmerkmats willen dem Handeldie Productivität absprechen wollen, nicht aber dieses selbst als das demHandel charakteristische Moment. DerSchuster" vermittelt allerdiugszwischen Producenten und Konsumenten des Leders, derTnchhändler"allerdings zwischen dem Tuchfabrikaulen und dem Schneider, sowie denKunden des letzteren.17) Z. B. Klasse I. Nr. 15. Vinesus I. p. 12S. 130. So auch Thöl