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Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
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3t 0 Zweites Buch. Der Handel und die Handelsgeschäfte.

schäfte keineswegs überall mit dem wissenschaftlichen zusammenfällt,sondern durch die Sitte, das praktische Bedürfniß und mancherleiZweckmäßigleitSerwägungeu gegen den ersteren bald erweitert, baldeingeschränkt erscheint. Eine bedenkliche Erweiterung findet nament-lich alsdann statt, wenn auch die Vcräußcrungsgcschäfte der bloßenProducenten welche sclbstgewonncne Stoffe veräußern undallenfalls die vorbcrcitcudcn BearbcitungSgcschäfte derselben, soweitsie Rechtsgeschäfte sind, den Handelsgeschäften zugezählt werden, weilund insofcrne die Handclssitte sich auch ihrer bemächtigt habe"»).

Das D.H.G.B. hat, unter freier und umsichtiger Benützungder neueren HantclSgcsctzgcbnngcn, den Kreis der Handelsgeschäfteüber das Gebiet des eigentlichen Handels und seiner Hülfsgeschäftehinaus auf zahlreiche, jedoch nicht ans alle, Vermittelungsgeschäfteder dritten Klasse ausgedehnt, (Art. 271273), die Veräußerungs-geschäfte der bloßen Producenten hingegen durchweg und principiellausgeschlossen. Vgl. §. 4757.

Einer wichtigen allgemeinen Einschränkung ist schon hier zu ge-denken. Begrifflich") müßten auch unbewegliche Güter, derensich der Handel bemächtigt, als Waare erscheinen, und ein jedesRechtsgeschäft, welches, seiner Natur oder positiver Rechtsvorschriftgemäß, Handelsgeschäft ist, auch dann als solches gelten, wenn Im-mobilien dessen Gegenstand bilden. Allein von jeher hat die Han-delssitte den Kreis des JmmobiliarverkehrS unberührt und auS-

gewesen ist, eine Überschreitung der dem Bedürfniß entsprechenden Grenzezu vermeiden."

16s) Solche Erweiterung des wirthschaftlicheu Handelsbegriffö, welche durcheinen ungenauen Sprachgebrauch begünstigt wird (§. 40. Not. 6), kannunter Umständen geboten sein, sicherlich aber nicht in allen Beziehungen.Die Nechtösätze, in Belrefs deren sie wüuschenswerth erscheint, sind alsdannaus dem Wege, zu Sätzen des bürgerlichen NechtS zu werden (§. 37).Angebahnt ist dieselbe im Loclo <Zs coraiuercs, dessen ontrsprisö <ls ms-nul'aLturL in art. 632 von der Doctriu meist auch auf Fabrikunterneh-mungcn mit selbstgewonnenen Stoffen bezogen wird; empfohlen von En-demann S. 20. 21, Bremer Handelsbl. Nr. 366, auch in meinem, hierinzu weit gehenden, Gutachten S. 21. Vgl. unten §. 47. 48.17) So Rau I. §. 99. 407. Not. a. Thöl §. 12. vgl. §. 14-t. (S. 93).Anschütz, Kritische Merleljahröschrift I. S. IS. Dagegen BaumstarkEncyklopädie §. 322.