Teil eines Werkes 
Bd. 1, Abth. 1 (1864) enthaltend die geschichtlich literärische Einleitung und die Grundlehren
Entstehung
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Zweites Blich. Der Handel und die Handelsgeschäfte,

nur von einem Kaufmann eingegangenen Geschäfte Handelsgeschäfteseien. Diese präsumtiven Handelsgeschäfte, welche kraft

Vermuthung schlechthin: Brinckmann §. 2. Not. 9. Für das Gewöhn-liche spricht die Vermuthung: I, 114, l), äs k. ^. <gy, 17). I, 24. v.äs rsb. äub, (34, S). Daher wird schon srüh eine rechtliche Vermuthungaufgestellt, zuerst für die Geschäfte zwischen Kaufleute»: Lirläus con-sil. 4^l0 ötrirecliit (jnoruoäo proesä. »it part. III. Nr, 13, Lon-stit. lUsäiol. v. 1SZ1 lid. V. (Wartens, Anhang S. 17): ourktL!>U8^ lutvv iutsr eos ruereittvrsZ mersantilis prassumatur. Für dieGeschäfte der Haudclsfrauen: Uevins ^us ^ubes. III. 6, art, 21,Nr. 30, 31. A.L.R, II. 8, §. 490. Portug. H.G B. Art. 19. 26. InBetreff der von Kaufleuten ausgestellten Scheine schon die ältere fran-zösische Jurisprudenz uud Praxis. Vgl, R-ivisre, kspetitiovZ zu Loäsäs comm, art 631 ss. Der Loäs äs coninierse stellt zwar nicht aus-drücklich eine allgcmeine Präsumtion auf, allein indem er Art. 631. 632.Z. 6. alle Verbindlichkeiten unter 'Kaufleuten für Handelsgeschäfte er-klärt, und alle Streitigkeiten, welche sich auf Verpflichtungen und Verein-barungen unter Kaufleuten beziehen, ocn Handelsgerichten unterwirft, zu-gleich aber Art. 638. S. I. die unzweifelhaften Nichthandelsgcschäfteauch vou Kaufleuten der Cognition der Handelsgerichte entzieht (ebensoOi'äoniiiuics ä» comiv, tit>. Xll. urt, 6), und Art. 638. S. 2. dieScheine der Kaufleute im Zweifel als für deren Handel ausgestellt erach-tet, kann über die Intention des Gesetzbuchs kein Zweifel bestehen vgl.Not. 15, uud die französische Praris dehnt sogar die Präsumtion aufalle, schriftlichen oder mündliche», einseitigen oder zweiseitigen Geschäfteanch nur Eines Kaufmanns auö: ?a,rässsuL I. Nr. 49. Lr-r-vs,rä-Vo)'risrvs UanusI p. 855, Orill-rrä Nr. 213. NouAuisrI. x. 333 tk. Ilolinisr I. Nr, 92. o, 3 s s II. Nr. 9SS S. kivierezu Lo art. 631 ü, Die Ansicht Creizcnach's Handelsgerichte S. 28 sf.,daß der Loäs äs eoir>m. keine allgemeine Präsumtion aufstelle, weil alleHandelsgeschäfte im ->.rt. 632 kl. vollständig aufgezählt seien, und Kauf-leute nur diejenigen Personen seien, welche diese Geschäfte treiben, ist theilsunbegründet, theils unzutreffend. Ersteres, weil der <üo durchgehendö nurdie Grundgeschäfte, nicht alle snbjectiven Handelsgeschäfte aufzählt; letz-teres, weil eben bei Kaufleuten gewisse Kriterien anch der absolutcu Han-delsgeschäfte, z, B, die Absicht der Wiedervcräuhcrung um Gewinns wil-len , präsumirt werden. Dem franz. Gesetzb. folgen schlechthin ke^o-lau,, 601. 602, 608. Sardin. 671. 679. Neap. 610. 611. jedoch un-ter Hervorhebung der bloßen Präsumtionsofern sich nicht aus den Aus-drücken des Vertrags ergibt, daß das Geschäft ein rein bürgerliches ist."