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Zweites Buch. Der Handel und die Handelsgeschäft.
3) Die Geschäfte der Druckereien, sofern nicht ihrBetrieb nur ein handwerksmäßiger ist'").
Als Druckereien gelten Buch- Stein- Kupfer- Stahldruckereienu. dgl. Ihnen gleich stehen photographische Institute"), sofern inihnen eine mechanische, bez. chemische, Vervielfältigung stattfindet.
Die Gcwcrbsgcschäste der Druckereien bestehen in den Verträgenüber dic Ausführung von Drucksachen, und in der Veräußerungder ohne Bestellung angefertigten, z. B. Geschäftsformnlare, Zins-tabellcn u. dgl. Die Anschaffung der zum Betrieb des Gewerbes er-forderlichen Materialien, wie Papier , Druckerschwärze, Lettern, Steine,Kupferplatten u. dgl., ist Handelsgeschäft nach Art. 273. S. 2 —nie objectives Handelsgeschäft ^).
Z. Die )um Hanoelsgrwcrvc gehörigen Geschäfte.
8- 57.
Die zweite Klasse der subjcctivcn Handelsgeschäfte ^) umfaßtH. G. B. Art. 273. Z. 1.
Alle einzelnen Geschäfte eines Kaufmanns, welchezum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören,sind als Handelsgeschäfte anzusehen'^).
16) Ueber die Grenze zwischen handwerksmäßigem und Fabrik-Betrieb s. Z, 46.Not. 9 sf. 27. 8!) fs., und die K. Sachs. Declaration: §. 46. Not. 49.
17) S. auch v. Stubenrauch, Ocsterr. Gerichtszeit. 1864, Nr. 3.
18) Oben §. 47. Not. 66.
1) Vgl. S. 315. 325. 326.
2) So die Geueralclauseln der älteren Handelsgesetze Z. 41. Not. 8. Ueberdie allgemeine rechtliche Präsnmtion für die commercielle Natur allerzwischen Kaufleuten oder auch nur von Seiten CiucS Kaufmanns geschlos-senen Geschäfte, in welcher zugleich eine Anerkennung des commerciellenCharactcrs zahlreicher in den Gesetzbüchern nicht speciell aufgezählter Geschäfteliegt, s. §.42. Not. 10.15. §. 53. Doch fehlt in den neueren Gesetzbücherneine ausdrückliche, der Generalclauscl der älteren Gesetze und des D.H.G.B.'sArt. 273. Z. 1. entsprechende Bestimmung, daher die Praxis, sofern siesich nicht auf jene Präsumtion stützt, und abgesehen von einzelnen Spe-cialbcstimmungen, z. B. hinsichtlich des Handelspersonals, sich mit Ana-logicen der ausdrücklich aufgezählten Handelsgeschäfte zu helfen sucht.S. ?srässsus I. Nr. 17. 19. 46. 51, llolinic-r I. Nr. 92, Lrs-varä, Acmuet x. LSS, OrUIsrä Nr. 257 17. 299 S., Aassö II. Nr.