DAS DORF HUTTENHEIM.
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werden, Bedingungen, die heute freilich durch innere undäussere Verhältnisse etwas ungünstiger modifizirt wordensind, wie sich im Laufe unserer Darstellung herausstellenwird.
Die von uns zusammengestellten und in den Anlagenmitgetheilten Bonitätstabellen (Tabelle V und VI) werdenuns einen genügenden Anhaltspunkt gewähren, um die ver-schiedenen Bodenarten der Gemarkung nach ihrer relativenGüte zu beurtheilen.
Nach dem im Eisasse schon lange üblichen Gebrauchewerden die Grundstücke nach ihrer guten oder minder gutenLage in 5 Klassen oingctheilt. Für jede Klasse wurde beiAufstellung der Kataster unserer Gemeinden ein Reinertragfestgestellt nach willkürlicher Abschätzung einer Gemeinde-commission, aber nicht nach für das ganze Land festgestelltenNormen.
So willkürlich die Reinertragsschätzungen sein mögen,so ist dabei doch sicher, dass sie aus einer .Jahrhundertelangen Erfahrung unserer Bauern über die Tragfähigkeitihres Grunds und Bodens hervorgeht; diese Festsetzung kannalso von uns mit ganzer Ruhe als Massstab angenommenworden.
Der durchschnittliche, zur Grundsteuer herangezogeneReinertrag des Hektars Ackerland beträgt für Hüttenheim —— dessen Kataster ist von 1840 — 33,50 Franken; für dieWiesen 26,50 Franken — die höchsten und niedrigsten Be-träge findet man in Tabelle V (in den Anlagen: Agrar-statistische Tabellen).
In Iliittenheim befinden sich 72% des Ackerlandes und10 °/ 0 der Wiesen über diesen Durchschnittszahlen. Wasdiese letztem anbelangt, so sind die Wiesen seit Einrichtungder Wässerung bedeutend verbessert und deren Qualitätentspricht nicht mehr der Katasterstatistik.
Für die Aecker ist das Verhältniss ihrer Bonitätsklassenein entschieden günstiges zu nennen; auch ist hier keinePflanze, die nicht reichlich einen Ertrag abgeben würde. DieAecker Hüttenheims eignen sich gewiss zu jeder beliebigenBenutzung.