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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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III. ABSCHNITT.

Die Waldungen der Gemarkung betragen 347 ha, 45 a— 28 Prozent der Gesammtfläelie; das Verhältniss derForsten zum übrigen Boden ist also hier ein günstiges zunennen. Da es meist Gemeindewaldungen sind, üben sieauch eine heilsame Wirkung aus auf die ökonomischen Ver-hältnisse der Gemeinde und der Bürger.

Oed- und Unland gibt es in der Gemarkung keines.

Der besteuerte Reinertrag der Gemeinde Hüttenheimbeträgt für

die Häuser und Bauten 21 416,00 Frankenden Grund und Boden 33 025,60 „

Zusammen 54 441,60 Franken

Für 1884/85 beträgt dieser Katastralrcinortrag 55 316,57Franken; die Vermehrung ist hauptsächlich der Vermehrungder Häuserzahl zuzuschreiben; dieselben betrugen 1840 248Gebäude; im Jahre 1880, laut Volkszählung 352, somit Zu-nahme um 104 Stück.

Hieraus lässt sich schon mit Recht auf landwirtschaft-lichen Aufschwung unseres Dorfes schliessen.

Ueber den Anbau der Aecker und Gartenländereien?welche ■ zusammen 533 ha, 80 a betragen, gibt folgendeTabelle Aufschluss. Es sind die von Seiten des Ministeriumsfür Elsass-Lothringen angeordneten Erhebungen, welche dieseZahlen lieferten. (Siehe in den Anlagen: AgrarstatistischeTabellen, Tab. III):

ha

o/o der Acker- u. Garten-fläche.

Winterweizen . . .

. 146,—

27,4

Sommergerste . .

. 90, —

16,1

Hafer .

. 50,40

9,4

Kartoffeln ....

. 80, -

15,0

Runkelrüben (Futter)

. 60, —

11,5

Hanf.

. 0, 72

0,1

Tabak .

. 65, -

12,2

91,7

zu übertragen 492, 12