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III. ABSCHNITT.
Die Waldungen der Gemarkung betragen 347 ha, 45 a— 28 Prozent der Gesammtfläelie; das Verhältniss derForsten zum übrigen Boden ist also hier ein günstiges zunennen. Da es meist Gemeindewaldungen sind, üben sieauch eine heilsame Wirkung aus auf die ökonomischen Ver-hältnisse der Gemeinde und der Bürger.
Oed- und Unland gibt es in der Gemarkung keines.
Der besteuerte Reinertrag der Gemeinde Hüttenheimbeträgt für
die Häuser und Bauten 21 416,00 Frankenden Grund und Boden 33 025,60 „
Zusammen 54 441,60 Franken
Für 1884/85 beträgt dieser Katastralrcinortrag 55 316,57Franken; die Vermehrung ist hauptsächlich der Vermehrungder Häuserzahl zuzuschreiben; dieselben betrugen 1840 248Gebäude; im Jahre 1880, laut Volkszählung 352, somit Zu-nahme um 104 Stück.
Hieraus lässt sich schon mit Recht auf landwirtschaft-lichen Aufschwung unseres Dorfes schliessen.
Ueber den Anbau der Aecker und Gartenländereien?welche ■ zusammen 533 ha, 80 a betragen, gibt folgendeTabelle Aufschluss. Es sind die von Seiten des Ministeriumsfür Elsass-Lothringen angeordneten Erhebungen, welche dieseZahlen lieferten. (Siehe in den Anlagen: AgrarstatistischeTabellen, Tab. III):
ha
o/o der Acker- u. Garten-fläche.
Winterweizen . . .
. 146,—
27,4
Sommergerste . .
. 90, —
16,1
Hafer .
. 50,40
9,4
Kartoffeln ....
. 80, -
15,0
Runkelrüben (Futter)
. 60, —
11,5
Hanf.
. 0, 72
0,1
Tabak .
. 65, -
12,2
91,7
zu übertragen 492, 12