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Die bäuerlichen Verhältnisse im Elsass : durch Schilderung dreier Dörfer / erläutert von A. Hertzog
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III. ABSCHNITT.

Die Waldungen der Gemarkung betragen 347 ha, 45 a 28 Prozent der Gesammtfläelie; das Verhältniss derForsten zum übrigen Boden ist also hier ein günstiges zunennen. Da es meist Gemeindewaldungen sind, üben sieauch eine heilsame Wirkung aus auf die ökonomischen Ver-hältnisse der Gemeinde und der Bürger.

Oed- und Unland gibt es in der Gemarkung keines.

Der besteuerte Reinertrag der Gemeinde Hüttenheimbeträgt für

die Häuser und Bauten 21 416,00 Frankenden Grund und Boden 33 025,60

Zusammen 54 441,60 Franken

Für 1884/85 beträgt dieser Katastralrcinortrag 55 316,57Franken; die Vermehrung ist hauptsächlich der Vermehrungder Häuserzahl zuzuschreiben; dieselben betrugen 1840 248Gebäude; im Jahre 1880, laut Volkszählung 352, somit Zu-nahme um 104 Stück.

Hieraus lässt sich schon mit Recht auf landwirtschaft-lichen Aufschwung unseres Dorfes schliessen.

Ueber den Anbau der Aecker und Gartenländereien?welche zusammen 533 ha, 80 a betragen, gibt folgendeTabelle Aufschluss. Es sind die von Seiten des Ministeriumsfür Elsass-Lothringen angeordneten Erhebungen, welche dieseZahlen lieferten. (Siehe in den Anlagen: AgrarstatistischeTabellen, Tab. III):

ha

o/o der Acker- u. Garten-fläche.

Winterweizen . . .

. 146,

27,4

Sommergerste . .

. 90,

16,1

Hafer .

. 50,40

9,4

Kartoffeln ....

. 80, -

15,0

Runkelrüben (Futter)

. 60,

11,5

Hanf.

. 0, 72

0,1

Tabak .

. 65, -

12,2

91,7

zu übertragen 492, 12