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III. ABSCHNITT.
werthen kann, findet sich hier reiche Gelegenheit zu Neben-verdienst.
Als Nebenverdienst ist die Taglohnarbeit anzusehen,wie für Ilüttenheim die kleine Zahl der berufsmässigen Tag-lohnarbeiter beweist.
Diese, dem ganzen Eisasse, sowie allen Ländern mitweitgehender Parzellirung gemeinschaftlichen Verhältnisseentstehen dadurch, dass die landwirthschaftlichen Zweigwirt-schaften in bedeutender Zahl überwiegen.
Dreihundertvierundsecliszig Besitzer von 0—100 Ar sindhier in Ilüttenheim, und 96 Besitzer in der Gruppe von 1—3Hektaren.
Diese Leute bedürfen alle noch eines Nebenverdiensteszur Fristung ihrer Existenz. Von diesen 460 Besitzern inden Klassen von 0 — 100 Ar und von 1—3 Hektar sind 92Besitzer Fabrikarbeiter, somit verbleiben 368 Besitzer, welchelandwirthschaftlichen oder handwerksmässigen Nebenerwerbsuchen müssen, und der letztem sind es auch wieder 37 Be-sitzer; unter dem Reste von 331 Besitzern wären also wohldie gelegentlich im Tagelohn Arbeitenden zu suchen. Dassaber diese 331 in der That in den Taglohn zur Arbeit gehen,entspricht gar nicht der Wirklichkeit; denn erstens sind vieleder Besitzer verheirathete Frauen, welche dann ihren Besitzmit ihrem Manne bewirthschaften; zweitens sind es oft Mit-glieder einer Familie, wo formell vertheilt wurde, undthatsächlich die Wirthschaft gemeinschaftlich geführt wird,als ob gar nicht aufgetheilt wäre; diese Theilung kommtäusserlich gar nicht zum Vorschein. Drittens sind vielmalkleine, noch schulpflichtige Kinder, sowie unter „Vogtei“ 1stehende minderjährige Kinder als Besitzer eingetragen;viertens sind noch viele liüttenhcimer Besitzer eingeschrieben,welche aber nicht in Ilüttenheim sicli befinden, als Geistliche,Schulschwestern, Missionäre etc.; diese 4 Katogorien be-schränken schon bedeutend die Anzahl der verfügbaren in-dividuellen Arbeitskräfte. Daraus erklärt sich, dass, wiewohldie Zahl der kleineren, unselbständigen Grundbesitzer sehr
1 Vogtei, ein elsüssiselier Ausdruck für Vormundschaft.