VERGLEICH MIT ANDERER LEUTCHEN LANDERN.
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daun nicht mehr hinreichen, um einen gesunden Bauernstandzu erhalten.
Wir betreten nun das klassische Land der Bauernhöfe,Westfalen , alhvo es noch Bauern gibt, deren Familie schonJahrhunderte lang auf demselben Hofe ansässig ist, Bauern,die ihren Stammbaum bis auf Wittukind zurückführen.
Schon die Ansiedlung der Bauern ist ganz eigenartig;es ist die Hofansiedlung, wie sie Tacitus bei den Germanenschon vorfand.
Die Besitzvertheilung ist im Allgemeinen hier einegünstige, 4 / 5 des Bodens befinden sicli in bäuerlichem Besitz.Die Grösse der Bauernhöfe schwankt zwischen 12 — 100 haim Münsterland, von 10—75 ha im Bezirk Arnsberg, von25 — 200 ha im Bezirk Bavensberg, hier die grössten undältesten Bauernhöfe ; nur im Paderborner Kreis, wo die Dorf-ansiedlung vorherrscht, und der Grossgruudbesitz zu 4 / 5 inden Händen des Adels sich befindet, ist die Besitzvertheilungeine andere, indem der bäuerliche Besitz zurücktritt.
Der Erbgang geschieht überall nach Hofrecht, bald anden ältesten, bald an den jüngsten Sohn. Dies Gewohnheits-recht hat neuerdings durch die Landgüterordnung für dieProvinz Westfalen und die Kreise Essen u. s. w., vom30. April 1882, gesetzliche Unterlage erhalten, und wird diesGesetz vielfach dazu beitragen, dass der alte, gesunde, west-fälische Grossbauernstand noch viele Jahrhunderte erhaltenbleibt.
Nur wo Franken angesiedelt sind, in den KreisenSiegen und Wittgenstein, ist Naturaltheilung üblich, ebensoin der Steinheimer und Liigder Gegend, Bezirk Paderborn.
Im Münsterland hat Zusammenlegung noch nicht statt-gefunden, wiewohl sie von grossem Nutzen sein könnte; hierdieselben Hindernisse wie bei uns im Eisass, die Anhänglich-keit des Bauern an alle einzelnen Theile seines Gutes; inbedeutenderem Maasse geschah dies nur im Kreise Lippstadt, Regierungsbezirk Arnsberg, wo sie auch für den kleinerenBesitz von günstigem Erfolge war.
Im Bezirk Minden-Ra vensberg haben auch wenige Zu-sammenlegungen stattgefunden, wiewohl ein grosses Bedürf-