Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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48 Einleitnng. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.

sind an die Stelle getreten, deren sittlicher Kern und Wert teilweise noch recht zweifelhaftist. Es wird die große Frage sein, ob die Ausbildung philosophischer, ethischer Systemeund das Anwachsen anderer sittlicher Lebcnsmächte, deS Staates, der Schule, der öffent-lichen Meinung heute schon, ob sie jemals stark genug ist und sein wird, um für dieMenge der gewöhnlichen Menschen die religiösen Stützen und Normen zu entbehren, obnicht eine religionslose Gesellschaft einem Schiffchen gleicht, das, in gefährlicher Lagezwischen tausend Klippen, in der Hoffnung auf eine gute Brise neuen materialistischenWindes das Ankcrtau gekappt hat, das es bisher festhielt, das es bisher im wildenSpiel roher Natnrmächte und Leidenschaften vor dem Zerschellen an dem Felsen mensch-licher Gemeinheit bewahrte.

Die Läuterung unserer religiösen Vorstellungen bis zu dem Grade, daß sie mitunseren wissenschaftlichen und sittlichen Überzeugungen wieder in Übereinstimmung kommenund so von neuem die volle alte religiöse Kraft auf unser Gemütsleben erhalten, scheintden Ausweg zu bieten, den in analogen Fällen die Geschichte schon öfters gesucht undgefunden hat.

8. Die sittlichen Ordnungen des gesellschaftlichen Lebens. Sitte, Recht nnd

Moral.

Lazarus, Über den Ursprung der Sitten. Berlin 1867. Schmollcr, Grundfragen desRechts und der Volkswirtschaft. 1875. S. 3152- Wirtschaft. Sitte und Recht; jetzt Grnndsr.S. 4369. Rnmelin, R.A. 2. S. 149-175: Über das Wesen der Gewohnheit.

U. Jhering, Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwickelung4 Bde. 18S284. Ders., Der Zweck im Recht. 2 Bde. 1877 84. Maine , ^.voisiUIs,v. 1861. 3. Anfl. 1874. Ders., Darlx uigtoi^ c>k instiwtions. 1875. Arnold, Kulturund Rechtslcben. 1865. - Ders., Kultur und Recht der Römer. 1868. Trendelcnburg,Natnrrecht aus Grund der Ethik. 1868. 2. Aufl. v. Kirchmann , Die Grundbegriffe desRechts und der Moral. 1869. Jcllinek, Die socialethische Bedentnng von Recht, Unrecht undStrafe. 1878. Bastian, Rechtsverhältnisse bei verschiedenen Völkern der Erde. 1872. A. H.Post, Bansteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft. 2 Bde. 1880 81. Schmoller , DieGerechtigkeit in der Volkswirtschaft. I. f. G.B. 1881, jetzt anch Soc. u. Gew.P. A. Merkel.Recht und Macht. I. f. G.V. 1881. Ders., Juristische Encyklopädie. 1385. A. Wagner,Grundlegung. 2. Teil. Volkswirtschaft und Recht. 1396. Stammler , Wirtschaft und Rechtnach materialistischer Geschichtsausfassung. 1896. Henry C. Adams , Volkswirtschaft und Rechts-ordnung. I. s. G.V. 1898.

Alles sittliche Leben einschließlich des religiösen ist ein nie ruhender psychischerProzeß, eine stete Umsetzung von Vorstellungen und Urteilen in Gefühle, von Gefühlen,die als Impulse wirken, in Handlungen. Auf Grund der natürlichen und historischenBedingungen dieses Prozesses muß sich durch die Wiederholung gleicher Fälle und gleicherBeurteilung immer wieder in bestimmten Kreisen ein fester Maßstab der Beurteilungbilden, der praktisch zur Durchschnittsregel, zur Norm des Handelns wird.

Es hieße Übermenschliches vom gewöhnlichen Individuum verlangen, wenn es ohnesolche Durchschnittsmaßstäbe und Durchschnittsregeln, die dem gewöhnlichen Lauf deSLebens und den realen Bedingungen und Thatsachen desselben einerseits, den sittlichenIdealen andererseits angepaßt sind, sich jeden Augenblick zurccht finden sollte. DieseRegeln erhalten durch die oben geschilderten Kontroll- und Strasapparate ihren autori-tativen Charakter. Sie schärfen täglich und stündlich das Sittliche ein; sie sind gleichsamdie geprägte Münze des Sittlichen, die stets umlaufend, stets gebietend und verbietendjede Handlung, jeden Schritt begleitet. Für die Mehrzahl der gewöhnlichen Menschenfaßt sich so das Sittliche zusammen in diesen Normen, die den niedrigen Trieben ent-gegentreten, den Menschen in genereller und einfacher Weise sagen, welche Handlung diezu billigende, vorzuziehende, sittliche sei. Ob sie im einzelnen immer ganz genau Passen,ist nicht so wichtig, als daß sie überhaupt bestehen, daß sie als Macht über den einzelnenund ihrem Triebleben anerkannt werden. Sie ersparen dem gewöhnlichen Menschen Prüfungund Wahl, zu der er bei den ewig sich wiederholenden inneren Konflikten und ihrer