Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Antike volkswirtschaftliche Litteratur.

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35. Die griechisch-römischen Lehren von Staat, Gesellschaft, Moral,Recht und Volkswirtschaft gehören der Epoche an, in welcher theoretisch znm erstenmaleein gedankenmäßiger Zusammenhang des gesellschaftlichen Lebens gefunden und iuwelcher praktisch die älteren kleinen Städtestaaten sich erst in das makedonische, dann indas römische Weltreich auflösten. In Griechenland ist es das 5. bis 3. Jahrhundertvor Christi, in Rom das Ende der Republik , der Anfang des Principats. Dort hattenin rascher Entwickelung die alten aristokratischen Verfassungen der äußersten DemokratiePlatz gemacht: den dorischen Ackerbaustaaten stand die Blüte des Seehandels und derGewerbe bei den Joniern gegenüber; Geldwirtschaft, Kredit, Spekulation, Luxus, schani-lose Erwerbsfucht hatten hier Platz gegriffen, die alten Zustände aufgelöst; der Mittel-stand verschwand; die wenigen Reichen und die Masse der armen Bürger, die nichtarbeiten, sondern vom Staate leben wollten, standen sich aufs schroffste gegenüber; ver-nichtende sociale Kämpfe und kommunistische Projekte waren an der Tagesordnung.Unter dem Einfluß der großen Verfassungs- und Wirtschaftskämpse entstand die unsheute noch, wenigstens bruchstückweise, erkennbare Litteratur.

Während der Verächter der Demokratie, der große Heraklit (i 475 v. Chr.) nochalle Gesetze und alle Ordnung der Gesellschaft aus die Gottheit zurückführt und zurEintracht im Staate mahnt, sind es die Lehrer nnd Freunde der siegenden Demokratie,die Sophisten, welche das Individuum, seine Lust und seinen Nutzen als Princip ihrerEthik, Recht und Gesetz als willkürliche Satzungen, als ein Machwerk der Starken hin-stellen, die Gesellschaft unter dem Bilde des Kampfes der Starken mit den Schwachenbegreifen, den Staat als durch Vertrag entstanden betrachten. Ihnen stellt Plato(-s- 347 v, Chr.) seine Lehre von der Objektivität des Guten und der Herrschaft dergöttlichen Ideen in der Welt und das Ideal eines aristokratisch-agrarischen Staatesentgegen, in welchem eine philosophische Beamtenklasse ohne Privatbesitz regiert, in dem derGrundbesitz, der Erwerb, die Aus- und Einfuhr, die Erziehung durch strenge Ordnungengebunden und reguliert sind. Seine beiden Werke über den Staat und über die Gesetzesind die tiefernsten Mahnworte zur Umkehr und Besserung an die genuß- und herrsch-süchtige Demokratie seiner Vaterstadt Athen , an deren Zukunft er verzweifelt. Er ist nichtKommunist, sondern verlangt nur sür die kleine herrschende Aristokratie Verzicht ausSondereigcn und Sonderkinder, um deren Egoismus und Habsucht zu bannen.

Dem großen Idealisten treten teils gleichzeitig, teils direkt folgend die drei Realistenzur Seite: der Historiker Thukidides , der seine historische Erzählung aufbaut auf dieBeobachtung und Würdigung der wichtigsten staatlichen und volkswirtschaftlichen Er-scheinungen seiner Zeit; der Feldherr Xenophon , der neben historischen staatswissenschast-liche und volkswirtschaftliche Werke und darin über Staatseinnahmen, Hauswirtschaft,Geldwesen, Arbeitsteilung schreibt und den gesunkenen Republiken das Bild eines edlenKönigtums vorhält; endlich Aristoteles (385322 v. Chr.), dem die vollendetste Ver-bindung empirischer Beobachtung mit generalisierender wissenschaftlicher Betrachtung imAltertum gelingt, der mit seiner Ethik, Politik und Ökonomik auch als der Ahnherraller eigentlichen Staatswisscnschaft gelten kann. Sein Hauptinteresse ist den politischenVerfassungsformeu zugewendet; aber auch über das wirtschaftliche und sociale Lebenhat er bedeutsame Wahrheiten ausgesprochen.

Überall vom praktischen Leben ausgehend, knüpft Aristoteles das Gute und Sitt-liche an das Natürliche, die Tugenden an die von der Vernunft regulierten Triebe an.Staat und Gesellschaft läßt er nicht aus dem Kampse feindlicher Individuen, aus Notund Vertrag, sondern aus einem angeborenen gesellig-sympathischen Triebe hervorgehen.Der Staat ist ihm nicht ein möglichst einheitlich organisierter Mensch im großen, wiedem Plato, sondern eine Vielheit von sich ergänzenden Individuen, Familien undGemeinden; er betrachtet ihn als ein in der Natur begründetes Zwecksystem, in demdie Teile sich dem Ganzen unterzuordnen haben, dessen Selbständigkeit und Harmonieden Herrschenden und Beherrschten, den Klassen und den Individuen ihre Sphäre, ihrePflichten vorschreibt. Er schildert, wie aus der Arbeitsteilung und Besitzverteilung diesocialen Klassen und Berufsstände sich bilden. Er setzt die natürliche alte Haushalts-