Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
234
Einzelbild herunterladen
 

234

Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

der sexuellen Begierden und zu entsprechenden Vcrirrungen Anlaß gegeben haben. Wirtreffen bei vielen Stämmen und Völkern der eben geschilderten Art sexuelle Ungebundcn-heit bis zur Geburt des ersten Kindes, bestimmte Feste und Zeiten allgemeiner geschlecht-licher Ausgelassenheit und Vermischung, in Zusammenhang mit der Sippeneinteilungund Exogamie einen Geschlechtsverkehr mehrerer Verwandter der einen Sippe mit ent-sprechenden Gliedern der anderen. Wo sexuelle Laxheit und Ausschweifung Platz griff,konnte Ungewißheit über die Vaterschaft eher Platz greisen als bei isoliert lebendenPaaren und ganz kleinen Horden. Derartige Erscheinungen gaben für Bachofen, Lubock,Mac Lennan, Morgan und andere Anlaß, au den Anfang der menschlichen Entwickelungeine angebliche allgemeine und regellose Geschlechtsgemeinschaft oder die Annahme all-gemeiner Gruppenehen zu setzen. Es ist denkbar, daß Derartiges da und dort vorkam,aber nicht allgemein: die menschliche Entwickelung drängte von gewissen Ausnahmenabgesehen wohl stets zu einer individuellen, gewisse Zeiten hindurch dauerndenPaarung; die Eifersucht wie die einfachsten menschlichen Gefühle wiesen immer aufdiesen Weg; es war stets nur die Frage, wie lange eine solche Paarung dauerte, obdie wirtschaftlichen und Wohnverhältnisse die Tauer und die Ausschließlichkeit begünstigten,ob Sitte und Recht Institutionen schaffen und festhalten konnten, welche das den Ver-hältnissen und dem sittlichen Fortschritte Angemessene durchsetzten.

Machen wir uns die Verhaltnisse, um die es sich handelte, klar. Wir haben esmit etwas größeren Stämmen, die meist durch den Hackbau in bessere Lage gekommensind, zu thun. Der bessere Anbau, die bessere Ernährung ist fast überall den Frauenzu danken; sie haben die Mais- und anderen Felder angebaut; diese und die Hüttensind meist als ihr privates Eigentum angesehen; erst nach und nach entsteht mit demgemeinsamen Roden durch die Männer, durch die Sippen ein Sippeneigentum, durchStammesoccupation ein Stammcseigcutum oder Obcreigcntum. Eine befestigte patri-archalische Familienversassung mit ausgebildeter Herrschaft des Mannes über Frau undKinder (wie Westermarck und andere annehmen) gab es bei ihnen auch vor diesemFortschritte nicht, sondern nur die Ansätze zu einer Ehe mit Vatergewalt und nochstärkere Ausätze zu einer Sippeneinteilung des Stammes. Die Sippe konnte an die Ab-stammung vom Vater wie an die von der Mutter anknüpfen; beides kommt vor; aberdas letztere überwiegt in der älteren Zeit, war das für jene Verhältnisse Natürlichere,Angemessenere. Die Benennung der Kinder nach der Mutter und die Zuweisung allermännlichen und weiblichen Nachkommen einer Stammmutter zur selben Sippe erleichtertenzunächst die Durchführung der instinktiv gewünschten Schranken des Geschlechtsverkehrsam leichtesten. Und das Verbot für Kinder und Kindeskinder derselben Mutter erschienallen primitiven Völkern unendlich wichtiger als das für die Kinder eines Vaters. Undda zugleich bei allen primitiven Völkern ein instinktives Verständnis und Gefühl fürdie Blutseinheit zwischen Mutter und Kind, nicht aber für die zwischen Vater und Kindvorhanden ist, da der Geschlechtsverkehr der Mutter mit ihrem Manne oder mehrerenMännern anderer Sippen, die in der Nähe wohnten, durch die beginnende Selb-ständigkeit der Wirtschaft von Mutter und Kindern nicht beeinträchtigt wurde, sokonnte aus der Benennung der Kinder nach der Mutter leicht das entstehen, was wirheute Mutterrccht nennen: ein Verhältnis, dessen weite, fast universale Verbreitungzu einer gewissen Zeit der menschlichen Entwickelung heute fast nur die Unkenntnisleugnen kann.

Das Wesentliche dieser Verfassung ist nicht, daß die Kinder ihren Vater nicht kannten das ist doch Wohl auch bei ihr nicht regelmäßig, sondern stets nur ausnahmsweise derFall gewesen, auch nicht, daß eine oder mehrere Frauen in der Sippe herrschten;eine solche Verfassung, das Matriarchat, die Mutterherrschaft in Sippe und Stamm, kamund kommt nur vereinzelt vor. Das Wesentliche ist allein, daß die Ehegemeinschast vonMann und Frau in Stamm und Sippe, in Wirtschaft und Recht nicht die beherrschendeRolle spielt wie später in der patriarchalischen Familie, daß eine Reihe von Mutter-und Geschwistergruppcu zu Sippen verbunden, daß diese Sippen die wesentlichen undwichtigsten Träger des socialen Lebens sind. Ich will nachher von ihnen besonders reden.