Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Charaktere als herdcnartige Menschen erzeugten. Wir kommen darauf gleich zurück,wenn wir die Sippenverfassung in ihrer älteren Gestalt der Muttersippen und in ihrerUmbildung zu den Vatersippen besprechen.

Diese Verfassung konnte aus der Überlieferung älterer Zeit nicht klar erkanntWerden; aber daß sie noch in den letzten hundert Jahren in Amerika, Afrika, Australien ,Asien, Polynesien , bei den Malaien vielfach, oft freilich schon halb in Auflösung, sehrverbreitet war, ist heute durch Reisende und Sprachforscher sicher erwiesen. Ebenso daßsie da, wo die patriarchalische Familie einmal Fuß gesaßt hat, diese nie wieder ablöste.Die heute noch offene Kontroverse ist, ob sie überall dieser vorausgegangen sei. Diesals unbedingt anzunehmen, geht Wohl zu weit- Die ältere Vatergewalt kann da unddort direkt in die eigentlich patriarchalische übergegangen sein. Aber wahrscheinlich ist,daß die Völker, welche eine Epoche des Hackbaues durchmachten, sast alle derartige,sreilich im einzelnen vielfach modifizierte Einrichtungen hatten.

89. Die Sippen- oder G entilv erfassung haben wir in ihrer Entstehungeben kennen gelernt. Ihre im ganzen ältere, uterine Form fällt mit dem Mutterrechtezeitlich und örtlich zusammen, ihre spätere Form, die Vatersippe, ist in derselben Zeitentstanden wie das Patriarchat, das sie aber überlebt und aufzulösen geholfen hat. Wirerwähnten schon, daß die selbständige Entstehung von Vatcrsippcn denkbar sei. DasWahrscheinlichere bleibt mir, daß sie hauptsächlich als Nachbildung der Muttersippenentstanden, weil die Sippenverfassung aus Mutter- und Geschwistergruppen viel leichtererklärlich ist. Stämme mit Vaterrecht, mit patriarchalischer Familienverfassung enthieltenin sich größere Sonderintercssen, größere Besitzunterschiede, waren differenzierter nach allenSeiten; sie konnten viel schwieriger von selbst zu brüderlichen Genossenschaften kommen;die Söhne und Enkel der verschiedensten, oft blutsfremden Frauen konnten zur Zeit desVaterrechtes viel schwerer sich als Brüder behandeln, auch wenn ihre Väter verwandtwaren, als die Söhne blutsverwandter Mütter zur Zeit des Mutterrechtes. Wo aberdie Sippenversassuug hergebracht und Voraussetzung aller Stammeseinrichtungen war,konnte leicht beim Übergang zum Vatcrrccht teils von selbst, teils durch Stammes-anordnung die Vatersippe, wenn auch von Anbeginn an in etwas abgeschwächter Ge-stalt, entstehen.

Alle Sippenbildung ist in erster Linie das Ergebnis natürlicher Blutsverwandtschast, geht aus den Gefühlen und Gewohnheiten des Blutszusammenhanges hervor;aber sie ist daneben eine Folge konventioneller Einrichtung: der Namengebung, derBenennung gewisser Verwandter mit demselben Namen, des Bedürfnisses, die Verwandtenzu gruppieren, ein Vcrwaudtschaftssystem aufzustellen; und daran wieder reiht sich dieTendenz, gewisse Verbote des Geschlechtsverkehrs an diese Einteilung und diese Namenanzuknüpfen. Die Auffassung der Verwandtschaft mit ihren Namen und Einteilungenwird unmittelbar zu einer Vorstellung über Abstammung von Göttern, Tieren oderanderen Wesen, sie führt zu genieinsamen Kulthandlungen, Symbolen, Darbringungen,Festen und in weiterer Linie zu wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtungen. Auf jederStuse dieser Ausbildung kann der Entwicklungsprozeß stehen bleiben. Die Sippe ist,je mehr sie Ausgaben übernimmt, desto mehr eine künstlich oder historisch gewordeneInstitution, keine Natureinrichtnng. Sie ist bei gewissen Rassen kümmerlich, bei anderenhoch ausgebildet. Sie erzeugt hier nur Verbote des Geschlechtsverkehrs sür verwandtePersonen, die zerstreut wohnen, dort ein gemeinsames, geschlossenes Austreten, Wohnen,ja Wirtschaften. Wo sie blühte, spielte sie eine große Rolle, war sie lange das wichtigsteUnterorgan des Stammes.

Die älteren Stämme mit Gentilverfassung zählen bis zu einigen tausend Seelen;aber auch in den späteren Stammesbündnissen und Völkerschaften bis zu 10 und2V VW Seelen treffen wir Sippen; die antiken Völker der Griechen und Römer, auchdie Germanen beginnen ihre Geschichte mit noch sehr starken Sippen nach Vaterrecht.Die Mitglieder des Stammes zerfallen in eine Anzahl Sippen in der Weise, daß jedeseiner angehören muß, aber auch nur einer angehören dars, daß ohne Sippengenossen-schaft keine Stanimeszugehörigkeit denkbar ist. Die Zahl der Sippen ist oft scheinbar