Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Die Sippcnverbändc und ihre Verfassung.

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willkürlich, ungerade, durch historische Schicksale bestimmt, meist aber eine gerade, häufigtrifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, so daß man an eine successive Teilung bei derStammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes sich besondersverwandt (als Phratrie) fühlen, gewisse Namen und Heiligtümer gemeinsam haben. DieGlieder der Sippe sind die Nachkommen einer Stammmutter (später eines Stammvaters)oder betrachten sich als solche; Tätowierung, Blutsbrüderschaft und Ähnliches ersetzt beidieser Kulturstufe oft die Verwandtschaft, zumal wenn die Betreffenden geistig undkörperlich sich nahe stehen, durch Zusammenwohnen sich assimilieren. Die Zahl der einerSippe ungehörigen erwachsenen und unerwachsenen Personen schwankt, soweit wir halb-wegs brauchbare Zahlen haben feststellen können, zwischen 5V und 500 Seelen; es würdealso eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200250 erwachseneMänner und Frauen im Alter zwischen 1645 Jahren gehabt haben. Je mehr Zweckedie Sippe in den Rahmen ihrer Verfassung aufnahm, desto mehr müssen die praktischenBedürfnisse der Vieh- oder Ackerwirtschaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegs-führung und der Siedlung bestimmend in die Größen- und Zahlcnvcrhältnisse ein-gegriffen haben. Desto mehr haben wir uns auch zu denken, daß absichtliche, planmäßigeEinteilung die Geschlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; sie gingen dannfreilich mehr und mehr in gemeindliche und staatliche Gebilde, gewillkürte Korporationenüber. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germanischen Hundertschaft wieüber die der Mark- und Dorfgenossenschaft, deren Kern sicher geschlechtcrartig war, nochimmer der Streit hin- und herwogt. Meitzen sieht in der Markgenossenschaft eineViehweidegenossenschaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen.

Die Gens bildet ein Mittelding zwischen dem, was wir heute eine große Familieund was wir eine Genossenschaft nennen; die uterine ist in sich nur in eine AnzahlMuttergruppen nebst den diesen blutsverwandten Brüdern und Mntterbrüdern gegliedert,die Vatersippe in eine entsprechende Zahl Familien. Das Wesentliche ist, daß alleGentilgenossen sich im ganzen wie Brüder und Schwestern behandeln, daß bei voll-endeter Ausbildung der Institution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehungund jeder Geschlechtsverkehr teilweise bei den härtesten Strafen verboten war. Vielfachsteht die Todesstrafe auf jedem geschlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männereiner uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens.

Die Gentilgenossen sämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeterSippenverfasfung hatten gemeinsame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinsameStammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; sie garan-tierten sich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenossenschmähte, schlug, verwundete oder tötete, griff damit die Sippe an, wie diese umgekehrtfür jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Ver-handlungen zwischen den Gentes; wenn sie sich nicht in Güte vertrugen, erfolgte dieBlutsrache der Sippen untereinander. Die spätere Ausbringung des Wergcldes durchdie sämtlichen Magen oder Genossen der germanischen Natersippe, die Verteilung desempfangenen Wergeldes ganz oder teilweise an sämtliche Magen, die spätere Eideshülseder Magen, das spätere Recht, den Genossen auszustoßcn, für den die Sippe nicht haftenwill, dies und vieles andere beweist, wie die Gens das Vorbild für alle Genossenschaftist, in welcher alle für einen und einer für alle stehen.

Die Gens hat gemeinsame Feste, Spiele und Tänze; wie auf der Festversammlungdes Stammes, bei den religiösen Aufführungen, so treten auf dem Schlachtfelde dieGlieder derselben geschlossen auf. Ihre kriegerische Kraft beruhte auf dem Schwüre jedesGenossen, dein anderen bis zum letzten Atemzuge beizustehen- Aber auch für wichtigefriedliche Geschäfte und Arbeiten hat sich da und dort eine Gemeinsamkeit oder einReihedienst der Genossen ausgebildet, so sehr die Ernährung und Lebensfürsorge imganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlassen bleibt. Wir finden Stämme,in welchen die Sippengenossen Schiffe und Häuser gemeinsam banen; einzelne habengroße Gentilhäuser für die Gens oder Teile derselben, die 40 bis 500 Personen auf-nehmen können; die Jagdgründe sind häufig den Gentes zugeteilt; später haben sie viel-