Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

14. und 15. Jahrhundert vielfach schon eine drückende. Die Vorwürfe, daß die Stadträteund die Zunftmeister ihre Taschen füllen, hören nicht auf. Aber im ganzen überwiegtder Gemeinsinn und das Gesamtintercsse so stark, ist die Ehrlichkeit so weit vorhanden,daß der Rat nicht nur eine weitgehende Korpmationswirtschaft führen konnte, sonderndaß er auch in einer Weise, die wir mit unseren Vorstellungen über Freiheit der Person,der Familie und der privaten Geschäfte ganz unverträglich finden würden, alles wirt-schaftliche Leben und Treiben in der Stadt durch Markt- und Polizei-, durch Zunft-und Gildeordnungen, durch Luxus- und Kleiderordnungen, durch Preistaxen und Waren-schau im Gesamtinteresse zu leiten und zu regulieren vermochte. Nur wenn man sichzugleich der kleinen und einfachen Verhältnisse erinnert, um die es sich doch damalshandelte, wenn man bedenkt, wie viel geringer der Individualismus und der Erwerbs-trieb, der Gegensatz der Klassen entwickelt, wie stark der kirchliche und Gemeingeist war,begreift man die damalige städtische Wirtschasts- und Finanzorganisation. In gewisserWeise hat anch die heutige Orts- und Einwohnergemcinde noch einen ähnlichen Charakter,obwohl sie in den Großstädten viel mehr Menschen umfaßt, ihre einzelnen Elemente vielloser und selbständiger nebeneinander stehen, die Funktionen des Stadtrates teilweiseaus Staat, Provinz, Großunternehmung, Handelskammern, Kartelle übergegangen sind.

Daß alle Städte mit dieser alten stadtwirtschaftlichen Verfassung geblüht hätten,ist natürlich eine falsche Vorstellung. Nur die bestverwalteten, günstig gelegenen habenzeitweise einen großen wirtschaftlichen Aufschwung und eine längere Epoche der Blüteerlebt. Die Zeit dieser Blüte fällt in die Epoche, da ein lokaler Kundenverkehr denvolkswirtschaftlichen Fortschritt der Zeit über Eigenwirtschaft und rein agrarische Zuständehinaus darstellte, da große weitere Fortschritte technisch nnd verkehrsmäßig nicht möglichwaren, da die Grundherrschast und die Kirche, letztere als Pflegerin mancher Zweige dessittlichen Gemeinschaftslebens, schon ihre Blütezeit überschritten hatten, der moderne Staatmit seinen hohen und weiter ausgreifenden Funktionen erst in der Bildung begriffen war.

Diese Blüte war meist erkauft durch einen harten Egoismus nach außen, durcheine gewisse Ausbeutung des Platten Landes, oft auch der kleinen Nachbarstädte; sieendete vielfach nur zu rasch in der Verknöcherung der Stadtverfassung, in einer Oligarchiedes Patriciates und der Zunftmeister, in einem engherzigen Lokalegoismus, der diegroßen Aufgaben einer neuen Zeit nicht verstand, in einem anarchischen schädlichenKampfe zwischen Stadt und Land, Hauptstadt und Landstadt, zwischen Handels- undAgrarinteressen. Wo die Landesherrschaft sich ausbildete und mit ihren Grenzen undEinrichtungen bis an die Thore der Stadt vorrückte, da waren die Städte (wie z. B.Rcgensburg und Augsburg von 16001800) zum gänzlichen wirtschaftlichen Stillstandfür Generationen verdammt. Das neue wirtschaftliche und gewerbliche Leben mußteseit dem 16.18. Jahrhundert vielfach außerhalb der alten Städte, auf dem Landeoder in den fürstlichen Residenzen sich ansetzen. Die Sonderrechte der Städte, ihrePrivilegien und Monopole waren ein Anachronismus geworden, feit nicht mehr dieabsichtliche Städte- und Marklschaffung das erste Bedürfnis des volkswirtschaftlichenFortschrittes waren. Erst als Glieder des Staates, unter dem gemeinen gleichen Rechtedesselben, als voni Staate beherrschte und durch staatliches Gesetz geordnete Selbst-verwaltungskörper konnten die Städte in den letzten zwei Jahrhunderten einer neuenwirtschaftlichen und finanziellen Blüte entgegen gehen. Die Territorien und Staatenaber kamen empor, indem sie analoge Institutionen, aber angewandt auf das Wirt-schaftsleben größerer Gebiete, einführten, das Vorbild der städtischen Wirtschaftspolitiknachahmten.

106. Die Ausbildung der Territorial- und Volkswirtschast unddes Staatshaushaltes. Dorf, Grundherrschaft und Stadt waren Gebietskörper-schastcn mäßigen Umfanges, mit einer Zahl Familien und Menschen, die sich persönlichmeist kannten, deren Nachbarschafts- und sympathische Beziehungen auch, soweit eineKlassen- und Besitzdifferenzicrung, eine Ausbildung des individuellen egoistischen Er-werbstriebcs begonnen hatte, die Entstehung und Erhaltung gemeinsamer Wirtschasts-cinrichtungen erleichtert hatten.