Zgg Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Wir kommen auf diese neuesten Tendenzen weiterhin noch öfter zu sprechen. Überdie territoriale Volkswirtschaft müssen wir uns, da der Raum gebricht, mit wenigenWorten begnügen. Was wir allein hier etwas darlegen können, ist die Entstehung derVolkswirtschaft in der merkantilistischen und ihre Ausbildung in der liberalen Zeit,sowie dann die Entstehung des Staatshaushaltes überhaupt und speciell in dieser Epoche.
Die Territorien und Kleinstaaten, die als ganz oder halb selbständige wirtschaft-liche Körper, als kriegerische Mächte, als finanzielle Organisationen vom 12.—19. Jahr-hundert bestanden, haben im einzelnen mannigfachen Charakter. Einzelne sind wirt-schaftlich nicht viel anderes als große Grundherrschasten, andere wieder als erweiterteStadtwirtschaften; noch andere stellen gleichsam einen Bundesvertrag zwischen einemTomäncn besitzenden Fürstentume und den ständischen Korporationen von Adel undStädten eines Gebietes dar. Ihre volle Ausbildung erhalten sie in Venedig und Genua ,sowie in den Niederlanden durch eine kaufmännische, im Kirchenstaate durch eine geistlicheAristokratie, in den anderen italienischen Gebieten durch kunstliebende, halb verbreche-rische, halb militärische Despoten, im übrigen Europa durch ständisch gebundene, aberim 17. und 18. Jahrhundert meist schon auf Heer und Beamtentum sich stützendeabsolute Fürstenhäuser. Die militärische Gewalt, der Handel, die Förderung von Kunst,Technik, Verkehr, die stärker ausgebildete Geldwirtschast, die etwas größere Kapitalbildung,die Ausbildung des öffentlichen Dienstes, der Steuern und einer centralistischen, weit-ausgreifenden Wirtschaftspolitik, das sind die Kräfte und Elemente, wodurch die gutverwalteten unter diesen Territorien emporkommen, wodurch die kräftigsten unter ihnendie Grundlage und Keime für wirkliche Staaten und nationale Volkswirtschaften schaffen.Meist aber ist das Gebiet nicht groß, nicht abgerundet genug; die Regierung wird nichtrecht Herr über Städte und Zünfte, über Grund- und Gutsherrschasten; die altenWirtschafts- und Betriebsformen erhalten sich, hemmen jetzt aber noch mehr als srüherden Fortschritt. Die Naturalwirtschaft bleibt aus dem Lande bestehen, der freie innereMarkt fehlt noch vielfach; nach außen sind die meisten dieser Territorien zu schwach.Erst den großen staatlichen Gewalten, wie sie vom 16.—18. Jahrhundert an von denTudors, den Oraniern, den großen französischen Königen und Ministern, den Hohen-zollern und Habsburgern, in Rußland von Peter d. Gr. geschaffen wurden, gelingtes, große Volkswirtschaften und Staatshaushalte herzustellen. Und beides fällt für diedamals Lebenden so zusammen, daß man das Ergebnis dieses einheitlichen ProzessesStaatswirtschaft, eeonomis xolitiqus, nannte. Der Versuch, sie theoretisch zu fassen,hat die Anfänge uuserer fachwissenschaftlichen Litteratur erzeugt.
Ohne wiederholen zu wollen, was ich zur Erklärung dieser Litteratur (S. 84—88)sagte, möchte ich hier die Volkswirtschafts- und Staatsbildung kurz fo charakterisieren.
Ihr Princip war, die Selbständigkeit des nationalen Staates und der Volks-wirtschaft zu erringen und die lokalen, ständisch-egoistischen Wirtschaftsordnungen derProvinzen, der Stände, der Kirche, der Städte und Grundherrschasten, der Zünfte undKorporationen zu brechen und umzuwandeln in dienende Glieder der einheitlichen, vonder Regierung geleiteten nationalen Volkswirtschaft. Alle divergierenden Elemente solltenmembra unius oapitis werden, viridus unitis die gemeinsamen Lasten tragen; dasStaatsgebiet sollte richtig abgerundet, ausgedehnt, mit den richtigen Außenplätzen,Handelsstationen, Kolonien, Machtsphären und Einflüssen über andere Märkte versehenwerden; nach innen ein freier Markt, nach außen eine geschlossene Volkswirtschaft, dienur zuließ, was an Fremden und Waren ihr paßte, nur hinausließ, was sie alsGanzes mit Vorteil entbehren, womit sie Gewinn zu machen, Geld hereinzubringenhoffen konnte.
Derartiges war nur möglich, wenn eine feste Staatsgewalt sich auf eine großestaatliche Beamtenschaft, auf Heer und Kriegsmarine stützen konnte. Dazu gehörte vielGeld, eine ganz neue Ausbildung der Steuern, der staatlichen Regalien und wirtschaft-lichen Vorrechte, ein ausgebildetes Landeszollwesen an der Grenze, ein gut ausgenutztesstaatliches Münzwcsen, bald auch staatliche oder halbstaatliche Banken, große Handels-,Kolonial-, Versicherungscompagnien, die ganz oder halb von der Staatsregierung ab-