Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
301
Einzelbild herunterladen
 

Die merkantilistische und die liberale Staatspraxis.

301

hängig waren; auch ein ausgedehnter Staatsbesitz, große staatliche gewerbliche Betriebe,Bergwerke und Manufakturen waren erwünscht. Mit Steuern und Zöllen, mit Gewcrbc-inspektorcn und gewerblichen Reglements, mit Markts Wege-, Wasser-, Forst- undanderen Ordnungen wurde das ganze wirtschaftliche innere Getriebe beherrscht, reguliert,die Produktion und der Verkehr, die Märkte und die Aus- und Einsuhr im Gangegehalten. Nach außen snchte man oft gewaltthätig, oft durch Betrug Absatz, Einfluß,unter Umstäuden die Kredit- und Handelsabhängigkeit der Nachbarn zu erlangen; durchSchiffahrtsgesetze förderte man die Küstenschiffahrt und die Handelsmarine, durch diestaatlichen Flotten, auf welchen teilweise auch der private Handel stattfand, beherrschteman die eigenen Kolonien, die man den Fremden verschloß, die man als Ausbeutungs-länder behandelte, wie die Konkurrenten, deren Produktion und Handel mau nieder-zuhalten snchte. Wenn es nötig war, sührte man handelspolitische Kriege gegen dieKonkurrenten, vernichtete ihre Haudelsmarinc. Wenn dies nicht ging, schloß man sichdurch Aus- und Einfuhrverbote ab, um auf dem eigenen Gebiete wenigstens eine durchinneren Verkehr blühende Volkswirtschaft, ein blühendes Gewerbe, eine Landwirtschaftmit ausgiebigem Absatz zu schaffen.

Es war vom 16.18. Jahrhundert keine falsche Tendenz, in dieser Weise großestaatliche und wirtschaftliche Körper mit einer gewissen Selbständigkeit und Geschlossen-heit, mit lebendigem innern Verkehr, mit einem alles übrige Wirtschaftsleben beherrschendenStaatshaushalte herzustellen. Es war die natürliche Kehrseite dieser Tendenz, daß dieStaaten und Volkswirtschaften sich in Handelsneid, Feindschaft, ja in Handels- undKolonialkriegen gegenüberstanden, daß die innere Centralisation und Vielregiercrei zuweit ging, unter Umständen alles lokale und individuelle Leben lahmte. Anders konntendie neuen Staaten und Volkswirtschaften zunächst nicht sich ausbildcu. Aber es mußteeine Umkehr, eine veränderte Auffassung nach und nach, 17501850, Platz greifen. Manempfand, daß die individuelle Freiheit, der Rechtsschutz der Person, der Gemeinden, derKorporationen mangele, daß Handelsneid und Handelskriege zu viel Schaden anrichten,daß im internationalen Handel nicht notwendig der eine Staat verliere, was der anderegewinne, daß im friedlichen Austausche auch beide gewinnen, sich fördern können, daßdas Übermaß der volkswirtschaftlichen Centralisation, der Handels- und Wirtschafts-leitung häufig mehr schade als nütze. Es entstand die Naturlehre der Volkswirtschaft,welche ohne Erinnerung an die Entstehung des vorhandenen Wirtschastslcbens diesesals ein bloßes Spiel sreier, natürlicher Kräfte ausfaßte, die man besser sich selber über-lasse, die, harmonisch von der Vorsehung geordnet, auf dem freien Markte, unter demGesetze der Arbeitsteilung ungehindert sich bethätigen sollen. Für Staat und Staats-haushalt, Handels- und Gewerbcpolitik war bei dieser Auffassnng der Volkswirtschaftüberhaupt kein rechter Platz. Man kam über diese Schwierigkeit am besten weg, wennman ihren Begriff nur aus die Markt- und Verkehrsvorgänge beschränkte, Staat undRecht als etwas von ihr gänzlich Geschiedenes betrachtete.

So einseitig und schief diese Auffassung war, so enthielt sie die notwendigeKorrektur der merkantilistischen Staats- und Wirtschaftspolitik. Man hatte durch dieBevormundung zu viel Kräfte gelähmt, man hatte durch Beamte uud Reglements dasaufkommende Bürgertum niedergehalten und beleidigt; dieses wollte, mündig, klug,reich geworden, nun selbständig die Betriebe, den Markt, den Handel iu die Handnehmen; man hatte durch die Sperrmaßrcgcln nach außen zu oft den Handel und denAbsatz gehindert; die alte Bureaukratie war gegenüber der neuen Technik, dem neuenVerkehr, den neuen Betriebsformen unfähig, ihnen sofort die rechten Bahnen und Formenvorzuschreiben; die Freiheit der Person und des Eigentums, der Niederlassung und derKapitalbewcgung wirkte im 19. Jahrhundert vielfach wie ein befruchtender Tau aufalles Wirtschaftsleben. Kein Wunder, daß die Vorstellung sich bilden konnte: alle ältereZeit mit ihrer Gebundenheit und ihrer autoritativen Leitung des Wirtschaftslebens seiBarbarei gewesen; nun sei die vollendete, auf persönliche Freiheit und freies Privateigentumgegründete Erwerbsordnung gefunden; nur sie ganz auszubauen und zu erhalten, könuedas Ziel sein.