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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Wenn man näher zusieht, so war mit solcher Generalisicrung freilich weit übersZiel hinausgeschossen, so war nie die ganze Volkswirtschaft, sondern nur ein Teil der-selben mit dem Schlagworte der freien Erwerbsordnung richtig bezeichnet. Auch zurZeit des Merkantilismus hatte der Staat nicht die Güterproduktiou und den Handelin die Hand genommen, sondern sie der freien Thätigkeit der Privaten, freilich untermancherlei teils veralteten, teils neuen Schranken überlasseu. Die großen Gesetzgeber,welche die Volkswirtschaft im Sinne der freien Erwerbsordnung gestaltet hatten, wiez. B. Napoleon I. , Hardenberg, hatten wohl Rechts- und Steucrgleichhcit, freiere Kon-kurrenz, einen freien inneren Markt und Verkehr geschaffen, Stadt und Land gleichgestellt,Adels- und Zunftprivilcgien beseitigt, aber sie hatten zugleich die staatliche Gewalt, dieMacht der Polizei außerordentlich gesteigert. Während man Gewerbesreiheit und freiesGrundeigentum herstellte, hatte man in ganz Westeuropa, zumal in England und Frank-reich , den Verlust alter Einnahmen durch Steuern ersetzt, hauptsächlich den gesteigertenStaatsbedarf durch weitgehende Ausbildung der indirekten Steuern, der Zölle und handels-politischen Maßnahmen befriedigt und damit alles privatwirtschaftliche Getriebe in größereAbhängigkeit vom Staate gebracht als früher. Während man einige staatliche Betriebeauflöste, Domänen und Forsten an Private verkaufte, hatte man andere große staatlicheWirtschaftsinstitute und Einrichtungen, den Chaussccbau, die Fluß- und Hafenregulierung,die Staatspost, die großen centralen Banken geschaffen oder weiter ausgebildet. DieEinführung der allgemeinen Wehrpflicht, die gesetzliche Neuordnung des Gemcindclebensmit ihrem Ehrendienste, ihren großen wirtschaftlichen Aufgaben, die beginnende Arbeiter-fchutz-, Sanitäts- und Wohnungsgesetzgebung und -Polizei griff sofort oder bald tiefin die persönliche und wirtschaftliche Freiheit ein, der Staatshaushalt wurde in vielenStaaten erst jetzt recht ein weitgehender Regulator der Privatwirtschaften, dehnte sichgerade in der Zeit des wirtschaftlichen Liberalismus riefenhaft aus. Und auch darüberkonnte man sich nicht täuschen, daß die neue liberale Erwerbsordnung vielfach nicht vonselbst, sondern gerade durch zwingende, hart einschneidende Staatsgesetze, durch die neuenreformierenden Agrar-, Gewerbe- und Berggesetze, durch das neue Arbeitsrecht, die allesmögliche, was bisher üblich war, verboten, ins Leben trat. Ebensowenig dachte manim praktischen Leben irgendwo daran, auf die allgemeine Leitung der Volkswirtschaftdurch Handels- und Verkehrspolitik, durch gewerbliches Schulwesen, durch Prämien undanderes zu verzichten.
So konnte also auch in der Blütezeit der freien Erwerbsordnung, auch da, wosie am reinsten ins Leben trat, nirgends davon die Rede fein, daß ein bloß privates,ganz freies Marktgetriebe die Volkswirtschaft ausgemacht hätte. Staat und Gemeinde,Finanz und Polizei, Steuern und Wirtschaftspolitik, Recht und Ordnung griffen stetsund überall in das Getriebe ein; nur das Maß der Eingriffe, die Stelle und die Artderselben hatte gewechselt. Es war zunächst eine Änderung vollzogen, welche die ver-alteten Rechts- und Wirtschastsinstitute und ihre Schranken nach und nach beseitigte(1789—1870) und welche daher Wohl als ein Sieg der wirtschaftlichen Freiheit, dergrößeren wirtschaftlichen Konkurrenz bezeichnet werden konnte. Es war eine Bewegung,welche mit Recht vielfach die ältere wirtschaftliche Staatsthätigkcit eingeschränkt, auchden freien Verkehr von Staat zu Staat gefördert hatte. Aber die große Umbildunghatte von Anfang an doch auch die staatliche, centrale Wirtschaft wie die der Gemeindengestärkt. Und sie hatte in dem Maße, wie die neuen volkswirtschaftlichen Gebilde sichvollendeten, wie die focialen und wirtschaftlichen Kämpfe wuchsen, gezeigt, daß die freieErwerbsordnung für eine große Zahl von Menschen steigende Abhängigkeit und materielleUnfreiheit bedeutet, daß neue Schutzmaßregeln für sie nötig sind, daß Staat, Gemeinde,Zwangskorporationen und Vereine durch neue Ordnungen wieder die einzelnen bindenund beschränken, durch Übernahme neuer Funktionen wieder einen zunehmenden Teildes Wirtschaftslebens für sich in Anspruch nehmen müssen.
Wir haben das hier nicht weiter zu verfolgen; wir hatten uns hauptsächlich einBild davon zu machen, wie die neuere Ausbildung der Volkswirtschaft in der merkanti-listischen und in der liberalen Epoche mit der zunehmenden Bedeutung des Staats-