Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Staat und Volkswirtschaft im 19. Jahrhundert. Tic ältere Naturaldicuswerfassuna,. ZgZ

Haushaltes und der staatlichen Wirtschaftsinstitutioneu Hand in Hand ging. Manhatte im 18. Jahrhundert Volkswirtschaft und Staatshaushalt als eine Gesamterschei-nung unter dem BegriffeStaatswirtschaft" zusammcngesaßt. Im 19. Jahrhundert hatman bald das privatwirtschaftliche Getriebe sür sich als Volkswirtschaft bezeichnet undihm die staatliche Finanzwirtschaft entgegengestellt. Das entsprach den individualistischenliberalen Tendenzen. Wir verstehen unter der Volkswirtschaft heute die Gesamtheit allerin einem Staate vorhandenen Wirtschaften, wirtschaftlichen Veranstaltungen und Ein«richtungen, einschließlich der größten, im Mittelpunkte stehenden Wirtschaft, des Staats-haushaltes. Wollen wir daneben den Begriff der Staatswirtschaft beibehalten, so istdarunter der Staatshanshalt und alle vom Staate ausgehende Einwirkung auf dasübrige Wirtschaftsleben, also die staatlichen Wirtschaftsinstitutionen und die ganze Wirt-schaftliche Verwaltung zu verstehen. Aber wir sagen nicht, wie Rodbertus, daß dieVolkswirtschaft durch die Staatswirtschaft abgelöst werden müsse.

Wir betrachten nun das einzelne des Staatshaushaltes und gehen dabei aneinzelnen Punkten auch auf die Anfänge, die weiter zurückliegen, kurz ein.

107. Die Naturalabgaben- und N a tur ald i en stv erf assun g und dieDomänenwirtschaft. Jeder Gemeinde- oder Staatshaushalt konnte in der älterenZeit der mangelnden oder unausgebildeten Geldwirrschaft nur in zweierlei liegen, entwederin einer direkten Verfügungsgewalt des Staates über die Arbeitskräfte und wirtschaft-lichen Güter der Mitglieder des politischen Körpers, oder in einem großen Besitz, vorallem in umfangreichem Grundeigentum, über die Fürst, Gemeinde,. Staat zu ihrenZwecken frei bestimmen konnten. Das erstere dürfte im ganzen das Ältere, das zweitedas Spätere gewesen sein; beides kommt auch nebeneinander vor. Wir bezeichnen daserstere als die Naturalabgaben- und -Dienstverfassung, das letztere als die Basierung derStaatsgewalt auf Domänenwirtschaft. Die erstere Verfassung geht in die zweite über,wo die öffentliche Gewalt als Eigentümerin alles Grund und Bodens gilt, ihn an dieeinzelnen gegen Dienste und Naturalabgaben erblich oder zeitweise ausgiebt.

Eine ausgebildete Naturalabgaben- und -Dienstverfassung konnte auch bei sonstgeringer wirtschaftlicher Entwickelung eine sehr kräftige Centralgewalt fchaffen; sie trittuns besonders in kriegerischen Barbarenstaaten entgegen. Die Häuptlinge und Königelassen Burgen und Grenzwälle bauen, sie sammeln große Vorräte, vermehren sie durchKriegs- und Raubzüge, bieten alle Männer zum Waffendienste auf. Aber auch späterin größeren halbkultlvicrten und kultivierten Staaten haben sich solche Einrichtungenerhalten: aus der Sitte, den Fürsten Geschenke zu bestimmter Zeit zu geben, werdenfeste Naturallieferuugen. Getreide, Vieh, oft der Zehnte aller Erträgnisse oder gargrößere Quoten müssen abgeliefert werden. Daneben bleibt die Verpflichtung zumKriegsdienste, oft ohne Entgelt, bei eigener Stellung der Waffen und Verpflegung;Wagen, Vieh, Schiffe müssen sür den öffentlichen Dienst zeitweise gestellt werden. ImAltertume und im Mittelalter herrscht da und dort eine ausgebildete Ordnung, welchedie Küstenbezirke, oft auch nur gewisse reichere Klassen zur Gestellung von Kriegs- undanderen Schiffen sür den öffentlichen Dienst verpflichtet. Das ganze System konnte nurin nicht zu großen, wirtschaftlich nicht allzu hoch entwickelten Gemeinwesen mit her-gebrachter genossenschaftlicher Schulung, mit patriotischem Geist, mit straff kriegerischerZucht ohne zu viel Härten und Schwierigkeiten sich erhalten; es unterstellt alle privateWirtschaft der Regierung und ihren Zwecken. So Großes man da und dort, in Mexiko und Peru, im persischen Reiche, in Sparta und Rom, in einzelnen mittelalterlichenLehnsstaaten Wohl mit solchen Einrichtungen erreichte, eine solche Verfassung mußtestets in größeren Staaten mit Arbeitsteilung und verschiedenen Klassen, mit herrschendenund beherrschten Teilen und Gebieten endlich an einen Punkt kommen, wo ihre Wirk-samkeit versagte. Die individuelle Wirtschaft kann sich nicht ausbilden, die Arbeitsteilungkeine Fortschritte machen, wenn jeder jederzeit seine halbe Arbeitskraft dem Staate zurVerfügung stellen, periodisch so und so viel Getreide oder andere Produkte abliefernsoll; sind die staatlichen Dienste und Abgaben gering und an feste Regeln gebunden, soversagt das System im Moment der Gefahr und der größeren Anforderungen; fehlen