Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
307
Einzelbild herunterladen
 

Die Entstehung und das Wesen der Steuern.

307

Steuern schieben sich nun auch noch mannigfach die älteren Vorstellungen eines Preises,einer Gebühr, eines Beitrages ein, aber im ganzen überwiegt der Gesichtspunkt, daßjeder zahlen soll nach seiner Kraft. Die Austeilung, Anlegung und Abmessung derSteuern ist zuerst und lange eine sehr rohe, ungleiche, und deshalb eben führen die Bürgergegen sie einen langen Kamps. Erst in neuerer Zeit hat man sie nach Reinertrag, Ein-kommen und Vermögen, sowie nach der Art des Einkommens (Arbeits- und Vermögens-einkommen), nach der Kinderzahl und anderen Merkmalen abgestuft, hat man die älterenBefreiungen der Geistlichen und der Ritter, der Beamten, oft auch einzelner Landcsteilebeseitigt, den Grundsatz gleicher Steuerpflicht durchgeführt.

Es ist natürlich, daß die Steuer sich schwerer einbürgern konnte als die direkteBezahlung einer Leistung, als Gebühren. Unvollkommen, oft ungerecht angelegt, erschiensie dem gering entwickelten Staatsbewußtsein nur als ein Raub an der Privatwirtschaft,als ein erzwungener Beitrag für die fürstlichen Zwecke, für die Sonderinteressen derHerrschenden. Sie bestand Jahrhunderte lang in einem Erpressungssystem; ihre Ver-wendung ersolgte ohne Kontrolle. Die Einsicht in ihre Notwendigkeit, in ihren Nutzen,in die Vorteile, die aus ihrer Verwendung durch die Macht- und Rechtsorganisationgenerell für alle entspringen, kaun nur bei ganz hochstehenden Menschen in gut regiertenStaaten entstehen. Deshalb ist es so schwer, auch heute noch meist unmöglich, alleStaatsausgaben auf Steuern zu basieren.

Die ständische Stcuerbewilligung beseitigte die alten gröbsten Mißbräuche, schufein Paktieren von Regierung und Steuerzahlern über diegenerelle Entgeltlichkeit";aber sie erschwerte bald auch die Ausbildung und Reform der Steuern, so daß derabsolute Staat doch wieder nach einem möglichst unbeschränkten Steuerhoheitsrechtestrebte, das aber durch die konstitutionelle Regierungsform und das Budgctrecht wiederin die Bahn von Verhandlungen zwischen Regierung und Steuerzahlern zurücklenkte.

Das Problem, staatliche Steuern ohne zu viel Ungerechtigkeit und Druck, Mißbehagenund Betrug umzulegen, war schon technisch so schwierig, daß Steuerreformen auch in denbestorganisierten Staaten nur in Zeiten der größten Not oder des größten nationalenAuffchwunges den fähigsten Staatsmännern glückten. Es war schon ein Großes, wennstatt der städtischen Vermögenssteuern oder statt der gleichen Heranziehung jeder Hufedes Platten Landes es endlich gelang, ein Verzeichnis des steuerbaren Vermögens undEinkommens in Geldeswert für ein ganzes Land zu machen, wie solche in Deutschland im 15.16. Jahrhundert doch mannigfach zustande kamen; aber die unverändertenVerzeichnisse blieben dann viele Menschenalter hindurch die Grundlage der Besteuerung,man war nicht fähig, sie immer neu zu revidieren; man besteuerte zuletzt, weil dieKataster zu schlecht waren, wieder die Kopf- oder Viehzahl, die Hufcnzahl, die Zahlder Schornsteine. Jahrhunderte lang hat so England beispiellos schlechte direkte Steuerngehabt, bis Pitt und Peel 1798 und 1842 die Einkommensteuer durchführten. Undunter fast noch ungerechterer Umlegung der sogenannten taills, einer allgemeinen direktenVerniögens- und Erwerbssteuer, hat Frankreich geseufzt, bis die Revolution und Napoleon I. das Ertragssteuersystem schufen, das heute noch besteht. In Preußen hat die Staats-gewalt 17131861 mit den widerstrebenden Provinzial- und Adelsinteressen ringenmüssen, um endlich die Hufen- und Schoßkataster des 16. Jahrhunderts zu einer gerechtenGrundsteuer umzubilden; von 18201891 hat es gedauert, bis die rohe Klassensteuerzu einer halbwegs brauchbaren Einkommensteuer wurde.

Auch die Mahl-, Schlacht-, Bier-, Weinsteuern, die einst in einer kleinen Stadtnicht so schwer umzulegen waren, boten, aus ganze Länder, auf das Platte Land erstreckt,unsägliche Schwierigkeiten. Auch sie haben in Deutschland gegen 1500 ihre erste Aus-bildung für ganze Territorien erhalten, sind dann im 17. Jahrhundert fast in ganzEuropa rasch fiskalisch vermehrt worden, haben im 18. Jahrhundert aber kaum einewesentliche Reform erfahren; sie haben erst nach den Freiheitskriegen und in den letztenzwei bis drei Menschenaltern eine etwas bessere Gestaltung in den meisten Staatenerhalten. Auch das Zollwesen ist vollständig rationell erst in den letzten hundertJahren ausgebildet worden.

20*