Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Z12 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

gegen Pauschalsummen übergab, die daraus Wuchergewinne ohne Gleichen zogen, diedas Volk maßlos mißhandelten; aber das erschien doch noch als das kleinere Übel gegen-über der erwarteten allgemeinen Dieberei und der Unfähigkeit einer direkten Staats-finanzverwaltung. Und ähnlich ist man in neueren Zeiten wieder vielfach, in Frankreich Vom 16.18. Jahrhundert und anderswo Verfahren. Erst die spätere römische Kaiserzeitund jetzt wieder die neueste Entwickelung der Verwaltung verstand den Beamtenapparatin Staat und Gemeinde so weit zu vervollkommnen, daß man ihm mit minderem Schadenals den brutalen Steuerpächtergesellschaftcn diese Aufgabe in die Hand geben konnte.

Von den orientalischen Monarchen wird berichtet, daß sie in ihrem Finanzdienstehauptsächlich Eunuchen und Sklaven verwendeten; auch Athen und Rom hat Sklavenin großer Zahl für die niederen Gemeindedienste gehabt, und der römische Principathat die Erbschaft der politisch und finanziell bankerotten Republik damit angetreten, daßer lange überwiegend Sklaven und Freigelassene im großen kaiserlichen Finanzdiensteverwendete; im Mittclalter waren wieder die unfreien Ministerialen zuerst allein fähig,eine große fürstliche Finanzwirtschaft ohne zu viel Mißbräuche ins Leben zu rufen.Wo eben Hunderte und Tausende nicht sür sich, sondern sür den König, den Fiskusthätig sein sollen, große Summen in Händen haben, bei großen Aufwendungen sparsamVerfahren sollen, da gehören, um die Mehrzahl vom Stehlen, von der Nachlässigkeit undVerschwendung abzuhalten, ursprünglich die eisernen Disciplinmittel der Unfreiheit dazu.An ihrer Stelle sucht heute ein bis ins kleinste Detail ausgebildetes Verwaltungs- undStaatsdicnerrecht, ein bis zu lähmender Umständlichkeit gesteigertes Kontrollsystem mitNachweisen, Attesten und Rechnungslegung aller Art die Tausende von Beamten inPflicht und Ordnung zu halten. Und doch war das 18. Jahrhundert in England undFrankreich nur deshalb so überzeugt, daß alle Beamtenwirtschaft schlecht sei, weil manin ihrem Finanzdienst, ihrer Kolonial- und Heeresverwaltung überwiegend saule, bestech-liche Beamte sah. Wir haben heute, in Deutschland besonders, ein hohes Maß vonBcamtentüchtigkeit und Integrität durch einen Erziehungs- und Einschulungsprozeß vonJahrhunderten, durch ein richtiges Besoldungs- und Carrieresystem erreicht. Auf derSachkenntnis, dem Patriotismus, dem offenen Sinne des höheren und besseren Teilesdieses Beamtentumes für die staatlichen und Gesamtinteressen, auf der Abwesenheitegoistisch-wirtschaftlicher Klasseninteressen bei ihnen beruht psychologisch ein sehr großerTeil aller neueren Fortschritte im Staatslcben, in der wirtschaftlichen und socialen Gesetz-gebung- Aber dieser Fortschritt ruht auf eigentümlichen Voraussetzungen, die nichtüberall zu schaffen sind. Die socialistische Strömung unserer Zeit ist geneigt, dieBeamtenwirtschaft ähnlich zu überschätzen, wie A. Smith sie unterschätzte. Es steht zusürchten, daß auch bei uns ein gewisser Rückschlag, eine Ernüchterung eintreten wirdin dem Maße, wie wir den Apparat der Finanzwirtschaft, die Zahl der angestelltenBeamten immer weiter ausdehnen. Es ist bekannt, wie wenig die republikanische Staats-form die finanzielle Korruption der Volksvertreter und Beamten in großartigstem Maß-stabe hindert.

Die Schwierigkeit wächst mit der Größe des Beamtenpersonals und mit seinergeographischen Zerstreutheit. Friedrich der Große ließ sich 1752 eine Zusammenstellungder aus den königlichen Kassen bezahlten Civilbeamten machen; es waren (ohne dieschlesischen) 8786 mit 787 206 Thaler Gehalt. Nach einer neueren Zusammenstellungvou Zeller sind (ohne Staatsgewerbe, Straßenbau und ohne Unterricht) im gewöhnlichenJustiz-, Inneren- und Finanzdienste 1889-90 beschäftigt:

in Württemberg 3,093 Beamte mit 6,i Mill. Mark Gehalt,

- Baden 3 384 - - 6,« -

- Bayern 10425 - - 20,s

- Preußen 46 281 - - 107,9 -

Einschließlich der Staatsgewcrbc, des Straßenbaues und der Schule waren in Württem-berg 12 525 staatliche Beamte mit 21 Mill. Mark Gehalt, mit Geistlichen und Volks-schullehrern 18 896 vorhanden. In Preußen zählte Engel schon 1876: 9499 höhere,