Die historische und verwaltungsrechtlichc Ausbildung der staatlichen Wirtschaft. Z1I
25 433 subalterne und 39 217 Untcrbeamte des Staates, zusammen 74149. Im Jahre1898 beschäftigte die deutsche Reichspost ein Personal von 173 976, das preußischeStaatsbahnsystem ein solches von 345 903 Personen, worunter 113 814 etatsmäßige,15 590 diätarische Beamte und 216 499 Arbeiter waren. Wie weit geht das hinausüber die wenigen großen Privatgeschäfte oder Aktiengesellschaften, die 10000 oder gar40 000 Personen beschäftigen.
In nie ruhender Arbeit muß man versuchen, solche Massen von Menschen inpräciser, einheitlicher, ineinandergreifender Thätigkeit zu erhalten, sie bis zu dem Maßevon Ehrlichkeit und Fleiß, von Energie und Ausdauer zn bringen, das der Mensch soviel leichter sür sich, so schwer im Dienste anderer hat. Die allgemeine Zunahme derBildung, der Intelligenz, der Moralität ist hiefür gewiß das Wichtigste. Aber mit derGröße des Verwaltungsapparates und der Zunahme der Versuchungen, der Schwierigkeitund Kompliziertheit der Aufgaben versagen die Kräfte immer wieder. Die geographischeZerstreutheit des Personals, die Konflikte der Ressorts, der oberen und unterenInstanzen erschweren die Ordnung und die Disciplin; die Einschulung, die Schaffung undErhaltung der besseren Traditionen bietet stets erneute Schwierigkeit. Neben den all-gemeinen Fortschritten in Intelligenz und Moralität müssen bestimmte äußere technischeHülfsmittel und Einrichtungen kommen, um den Beamtenapparat zu kontrollieren undzu disciplinieren; sie werden zugleich das Hauptmittel, ihn moralisch und intellektuellzu heben.
Dabei ist das Wichtigste ein geordnetes Schrifttum. Die Völker mit ausgebildetemSchriftwesen, die Ägypter, die Römer, haben auch die ersten leidlich geordneten Finanzengehabt; doch hat erst Augustus ein Verzeichnis aller Einnahmen, Vorräte und Kassen-bcstände des römischen Reiches zustande gebracht. Das ganze Mittelalter hindurchkämpften alle fürstlichen Haushaltungen mit der Schwierigkeit, richtige Güter- undSchuldenverzeichnisfe herstellen zu können. Noch im 17. und 18. Jahrhundert schwebtinfolge der UnVollkommenheit der Aufzeichnungen in zahlreichen Staaten über Hundertenvon Gütern, über ebenso vielen fiskalischen Rechten der Staaten die stete Unsicherheit,wem sie eigentlich zustehen. Und noch viel schwerer als den Besitzstand des Fiskusund aller seiner L.iane zu verzeichnen, fiel es den Behörden und Beauftragten, nachund nach die täglichen Ausgaben und Einnahmen zu buchen und die Belege für ihreBerechtigung zu sammeln. Ein wie ausgebildetes Rechnungswesen sür ihre Finanzen dieGriechen und die Römer schon hatten, es war doch immer so unvollkommen, daß selbstdie größten und edelsten Staatsmänner jener Tage samt und sonders dem Verdachtenicht entgingen, die Staatskasse um Hunderttausende bestohlen zu haben. Die Rechnungs-führung der neueren Staaten ist teilweise Jahrhunderte alt, vollkommen aber erstseit wenigen Menschenaltern. Die jährliche Wirtschaftsführung des Staates vor Beginndes Jahres einheitlich zu überschlagen, den mit einer Volksvertretung fixierten Über-schlag, den sogenannten Etat, dann der Wirtschaftsführung zu Grunde zu legen, um soeinigermaßen gegen Zufälle und Wechselfälle, gegen plötzliche Ebbe in der Kasse geschütztzu sein, ist heute wohl allgemein üblich, aber in Preußen z. B. nicht über 200 Jahrealt. Es hat allerwärts langer Kämpfe bedurft, bis man sich diesem Zwange, der jetztmeist gesetzlich genau vorgeschrieben und in seiner Durchführung sicher gestellt ist, fugte.
Und ebenso lange hat es gedauert, bis ein geordnetes Rechnungswesen mit Belegenund genauer Nachprüfung, ein ganz geordnetes einheitliches Kassenwesen mit absolutgenauer rechtlicher Bestimmung, wer jede Ausgabe anzuweisen habe, entstand. Heutewird jeder Schritt des ganzen staatlichen Finanzapparates schriftlich fixiert und mehrfachnachgeprüft, jeder bewegt sich in sesten Formen und Formularen, die ihn legitimieren.Ein bis ins' kleinste Detail ausgebildetes Finanz- und Disciplinarrecht hat all' dasfixiert, ein ausgebildetes Steuergesetz- und Steuerstrafrecht umgiebt jede fiskalischeForderung mit den Kanteten gegen Mißbrauch.
Endlich ist eines wichtigen Mittels zu gedenken, das den Schattenseiten einer allzuausgedehnten Beamtenwirtschaft mit ihrer Patronage, ihrem Strebertume, ihrer Neigung,Gehalte ohne zu viel Anstrengung einzustreichen, entgegenwirkt: das unbezahlte E^ren-