Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Die heutige Gemeinde, ihre Aufgabe und ihre Wirtschaft.

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hat selbständige Organe, ein selbständiges Vermögen, eine eigene Kasse, sie hat eineSphäre freier Thätigkeit, wenn sie auch ihren Mitgliedern überwiegend mit einer prä-cisierten Rechtssphäre gegenübersteht, ähnlich wie der Staat dem Bürger.

Die heutige Gemeinde ist keine geschlossene Genossenschaft, die beliebig die Auf-nahme verweigern, den Abzug erschweren kann. Sie muß nach den Grundsätzen derheutigen Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit jeden Einwohner dulden, der nach denStaatsgesetzen sich in ihr niederläßt. Sie kann nicht mehr, wie die mittelalterliche Stadt,eine ganz selbständige Wirtschaftspolitik verfolgen; sie kann in ihren Gliedern nicht mehrden hingebenden lokalen Patriotismus, nicht mehr den zähen, harten Lokalegoismuserzeugen. Die Hälfte der in ihr Wohnenden sind häufig heute an anderem Orte geboren,was freilich nicht ausschließt, daß die meisten älteren, am Orte schon Jahre lang An-sässigen mit dem Gedeihen und Leben der Gemeinde so enge verwachsen, daß aus demKreise dieser heraus eine gesunde Kommunalverwaltung entsteht, wie sie unsere neuerenStädteordnungen und Gemeindegesetze herzustellen suchen. Die Gemeiudcverfassuug jedesLandes ist nicht bloß politisch und social von der größten Bedeutung, sondern auchwirtschaftlich. Wo ein gesundes, kräftiges Kommunalleben besteht, wo die gebildetenund besitzenden Bürger, bis zum Mittel- und Arbeiterstande herab, zum unbezahltenEhrendienste sür die Gemeinde herangezogen werden, da entsteht in der Bürgerschaft einkräftiger, gemeinnütziger Sinn, da lernen die oberen Klassen die Interessen der unterenaus eigener Anschauung kennen, da erhält der egoistische Erwerbstricb der einzelnen seinnotwendiges Korrektiv durch die lebendigen Nachbargefühle und durch die Einsicht inden engen Zusammenhang des Gedeihens aller Glieder der Gemeinde unter einanderund die Abhängigkeit aller von der gemeinsamen guten oder schlechten Lokälverwaltung.

Die wirtschaftlichen Ausgaben der heutigen Gemeinde sind nicht mehr dieselbenwie in Dors und Stadt des Mittelalters. Der Bauer und der Stadtbürger haben heuteeine viel selbständigere Wirtschaft, eine viel größere Sphäre individueller Freiheit, beidehaben nicht mehr bloß lokale Interessen, hängen vielfach von der Handels- und Steuer-politik des Staates mehr ab als von der des Ortes. Aber Nachbarn sind die Dorf-wie die Stadtbewohner nicht bloß geblieben, sondern durch das enge Wohnen, durch dieFortschritte der Technik, durch das zunehmende geistige Leben, durch die wachsende Be-deutung gemeinsamer Veranstaltungen noch mehr geworden als früher. Die Solidaritätund Abhängigkeit des einen Nachbarn vom anderen ist gewachsen, und damit haben sichdie Aufgaben der Nachbarverbändc vermehrt, so viel sie andererseits an größere Verbändeund den Staat abgegeben haben.

Man hat deshalb geglaubt, in der Formel, die Gemeinde sei ein wirtschaftlicherNachbarverband, der Staat ein Herrschastsverband zu Macht- und Rechtszwecken, dasGeheimnis gefunden zu haben, um aus ihr alle Staats- und Gemeindezwecke, ihregegenseitige Abgrenzung und die richtigen Mittel zu ihrer Durchführung ableiten zukönnen. Aber auch der Staat wirtschaftet, auch die Gemeinde lebt nach Rechtsgrundsätzenund hat eine gebietende und verbietende Zwangsgewalt. Beide sind wesensverwandteGebietskörperschaften; nur das ist richtig, daß beim Staate heute die Macht- und Rechts-organisation voransteht, bei der Gemeinde die gemeinsamen wirtschaftlichen Aufgaben.

Wir werden unten noch davon zu sprechen haben, wie neuerdings die wirtschaft-lichen Gemeindeaufgabcn gewachsen sind. Wir erwähnen hier nur kurz das Wichtigste:die Regulierung des Trinkwasscrs, die Abfuhr der Fäkalien, das Wege- und Bebauungs-wesen, die Pflasterung und Beleuchtung, die lokalen Verkehrseinrichtungen, die Kirchen-und Schulverwaltung, die Armenunterstützung, das sind die wichtigsten der neuerenwirtschaftlichen Funktionen der Gemeinde. Und meist stehen darunter drei voran: dasWege- und Verkehrswesen, das Schulwesen und die Wohlthätigkeitseinrichtungen. ImJahre 188384 gaben die sämtlichen preußischen Stadtgemeinden von 272 Mill. Mark65 für Wege, Verkehr und gewerbliche und gemeinnützige Anstalten, 62 für Unterricht,36 für Armenwesen, zusammen 163 Mill. aus; die anderen erheblichen Zwecke kostetenfolgende Summen: 18 Mill. die staatlichen Zwecke, 24 die Gemeindeverwaltung, 27 dasSchuldenwesen; der Rest verteilte sich auf verschiedene Aufgaben.