Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Die Einnahmen der Gemeinde.

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den Staatsaufgaben näher stehenden Gemeindeaufgaben Steuern nach der allgemeinenLeistungsfähigkeit nicht zu entbehren.

Die älteren indirekten Steuern, welche die Gemeinden, besonders die Städte, beisich ausgebildet hatten, hat der Staat ihnen vielfach genommen, weil sie die Handhabeeiner lokalen, egoistischen, wirtschaftlichen Sonderpolitik waren, und die Staatsbeamtentechnisch zur Verwaltung der indirekten Steuern viel fähiger sind. Auch die selbständigendirekten Kommunalsteuern gingen auf dem Kontinente meist von 16001850 inStaatssteuern über, während England sein besonderes Lokalsteuersystem aus Grund dessichtbaren äußeren Vermögensbesitzes beibehielt. So sind die Kommunen heute auf demKontinente überwiegend auf Zuschläge zu den direkten Staatssteuern angewiesen, wasdie Gemeinden in vieler Beziehung lähmt und hindert. Es ist daher ein glücklicherGedanke, daß man in Preußen den Ertrag der Grund , Gebäude- und Gewerbesteuerganz den Gemeinden überlassen hat.

Ausreichen mit den Gemeindesteuern wird man trotzdem nicht, zumal in denkleineren und ärmeren Gemeinden und gegenüber den zunehmenden Staatsausträgen undvom Staate geforderten Zwangsausgaben. Nie sollte der vom Staate aus die Gemeindenin dieser Richtung geübte, in gewissem Umfange freilich notwendige Druck so weit gehen,daß die Gemeinde zur bloßen Abwehrverbindung gegen staatliche Znmutuugeu wird.Im übrigen ist zu helfen durch Schaffung größerer, leistungsfähigerer Gemeinden,durch Übertragung einzelner Aufgaben von den Gemeinden auf das Amt, den Kreis, denBezirk, serner dadurch, daß die Gemeinden vom Staate oder den größeren Verbändenmit Kapital oder jährlichen Zuschüssen dotiert werden oder schließlich, was die besteForm ist, dadurch, daß sie für bestimmte Zwangsaufgaben, die sie nach dem Gesetz erfüllenmüssen, durch staatliche Vorschüsse und Zuschüsse subventioniert werden, die sich einer-seits nach ihrer Bedürftigkeit, andererseits nach ihrer eigenen Aufwendung richten. Indemin steigendem Umfange komplizierte, gerechte Maßstäbe für solche Subventionen gefundenwerden, erhält man die Selbstthätigkeit und das Selbstinteresse der Gemeinden undkommt zugleich zu einem passenden Zusammenwirken von Staat und Kommune.

112. Gesamtergebnisse. Das neuere Anwachsen der wirtschaft-lichen Staats- und Gemeindethätigkeit, ihre Grenze und Verschieden-heit. Der vorstehende Überblick über die Geschichte und den gegenwärtigen Bestandder gebietskörperschastlichen Wirtschaften und öffentlichen Haushalte konnte und sollteden Gegenstand nicht erschöpfen, sondern nur die Hauptpunkte hervorheben; zumal aus dieWirtschaften der Kirchen, der Stiftungen, der Humanitären Korporationen und Vereine,welche A. Wagner der Volkswirtschaft als ein besonderes caritatives System neben Gemeiu-wirtschast und Privatwirtschaft einfügen will, ist dabei gar nicht eingegangen; zunächstdes Raumes und ihrer geringeren Bedeutung wegen, dann aber auch, weil die wirtschaft-lichen Aufgaben und die finanziellen Mittel, ebenso die Licht- und Schattenseiten allerdieser Organe doch im Grunde mit denen von Staat und Gemeinde identisch oder naheverwandt sind, nur eigentümliche Abarten derselben darstellen. Wir haben hier zumSchluß nur noch ein zusammenfassendes Wort über das Resultat unserer Untersuchungund über die neueste Entwickelung beizufügen.

Wir fahen, daß aus genossenschaftlichen herrschaftliche Wirtschaftsgebilde, gebiets-körperschaftliche Organisationen entstehen, daß an ihrer Spitze öffentliche Haushaltesich bilden, die über allen anderen Wirtschaftsorganen des Gebietes stehen, daß andie herrschaftliche Spitze von Staat und Gemeinde sich wirtschaftliche Institutionen an-schließen, welche das ganze Wirtschaftsleben beeinflussen oder beherrschen. Wir sahen,daß die Ausbildung der Volkswirtschaft, der öffentlichen Haushalte und der staatlichenWirtschaftsinstitutionen nur Glieder eines und desselben großen Prozesses sind. Dieöffentlichen Haushalte bilden den Kern der Staats-, Macht- und Rechtsorganisation,den Mittelpunkt der Volkswirtschaft, den ernährenden Quell für alle Staatsverwaltungund alle staatlichen Wirtschaftseinrichtungen. Die gesamte Verwaltung von Staat undGemeinde ist so bestimmend sür alle volkswirtschaftlichen Zustände, daß ohne ihreKenntnis nur über wenige Gebiete der Volkswirtschaft ein begründetes Urteil möglich