Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

ihrer Lasten in den Weistümern geschützt. Jedenfalls hat die grundherrliche Verfassungnicht gehindert, daß der Bauernstand in Nordcuropa vom 9.15. Jahrhundert anWohlstand zunahm, und daß auch vom 15.18. trotz des zunehmenden Druckes derFeudullasten der grundherrliche Adel in den meisten Gegenden des kontinentalen Europas mehr zurückging als der Bauernstand, und daß die Ablösungsgesetze des 19. Jahrhundertsdas Obereigentum und die anderen Rechte der Grundherren auf feste Renten beschränkt,in Ablösungsgelder oder Landabtretungen umgesetzt oder gar ohne Entschädigung auf-gehoben haben. Dabei ging ein Teil der kleinen Stellenbesitzer mit schlechteren Rechtenleer aus; sie sanken zu Tagelöhnern und Jnstleuten herab. Ein sehr erheblicher Teilder Bauern aber, in vielen Ländern der weitaus größere Teil, wurde, soweit dies nichtvorher durch Einzclgeschäfte geschehen war, durch diese neuere Agrarpolitik zu vollen,freien Eigentümern an ihren Hufen. So geschah es überwiegend in Frankreich , imganzen südlichen uud westlichen Teile Deutschlands, in Belgien, Holland, der Schweiz ,in den skandinavischen Reichen, wo daher heute das kleiue und mittlere freie Grund-eigentum überwiegt.

Im Osten Deutschlands, in Österreich, in Rußland , hauptsächlich im südlichen,fehlt es an gesundem bäuerlichem Besitze heute zwar keineswegs, aber es stehen danebendoch auch zahlreiche große Güter; sie sind aus den Einrichtungen des Feudalwesens,aus dem landwirtschaftlichen Selbstbetriebe der Ritter und aus den Baucrulegungen undBauerumißhandlungen hervorgegangen. Es wird ans ihnen heute Großgutswirtschaftmit Tagelöhnern getrieben; ein erheblicher Teil ist verpachtet, wie die dem Staategebliebenen Domänen. Die großen auf diesen Gütern sitzenden Pächter repräsentiereneinen wohlhabenden Unternehmerstand, der zugleich der Hauptträger des landwirtschaft-lichen Fortschrittes ist. In England hat hauptsächlich die unbedingte Verfügungsgewaltdes Grundherrn über Wald uud Weide und die vom technisch-agrarischen Fortschrittediktierte Durchführung der Feldgraswirtschaft, welche größere Güter forderte, zu denEinhegungen der Allmende im grundherrlichen Interesse geführt, welche dem kleinerenBauern seine wirtschaftliche Existenz unmöglich machten. Es giebt jetzt dort überwiegendGroßgrundbesitz in den Händen der alten und der neuen Aristokratie, von Geldzeitpächternunter Hülfe von Tagelöhnern bewirtschaftet.

Die im vorstehenden geschilderte verschiedene Entwickelung der Grundeigentums-vcrteilung vom Mittelalter bis in die neuere Zeit ist in ihrem Unterschiede nicht odernicht in der Hauptsache auf technische oder rein wirtschaftliche Ursachen, sondern haupt-sächlich auf politische und verfassungsgeschichtliche zurückzuführen. Wo eine starke Monarchieden Bauernstand schützte, hat im ganzen das mittlere und kleine Grundeigentum sicherhalten; wo gründ- und gutsherrliche Zustände zu einer überwiegenden politischenHerrschast des Adels im Parlamente, in der Staats- und Selbstverwaltung führten, dahat sich das große Grundeigentum ausgebreitet. Dabei wirkten natürlich die persön-lichen Eigenschaften der Bauern und des Adels mit; ein kräftiger, tüchtiger Bauernstanderhielt sich länger und leichter, ein intelligenter, hochstehender, zu politischen und mili-tärischen Leistungen befähigter Adel dehnte seinen Besitz energischer aus, verkümmertenicht so leicht wie ein unpolitischer, in Genußsucht versunkener, dem Landleben ent-fremdeter; ein tüchtiger, dauernd zwischen seinen Bauern lebender Adel, wie der englische und nordostdeutsche, wurde meist zugleich der Führer auf dem Gebiete des technisch-wirtschaftlichen Fortschrittes; er hatte, wo er dies geworden, häufig auch mehr Neigung,einen tiefstehenden Bauernstand auszukaufen, ihn zum Tagelöhncrtume hei abzudrücken.

So wenig es für die Zeit von 130V1900 wahr wäre zu sagen, bloß die ver-schiedene Grundbesitzverteilung habe die Klassenunterschiede der Gutsherren, Bauern undTagelöhner geschaffen, so wird das doch unzweifelhaft sein, daß die vorhandenen undsich durch Generationen besestigenden Besitzuuterschicde ein sehr wichtiges Moment fürdie verschiedene Lebenshaltung, Bildung, Gesittung, Erziehung, für den politischen Einflußund die Einkommensverteilung sowie sür die Ausbildung der Klassenunterschiede waren.Aber nirgends wirkten der Besitzunterschied und seine rechtlichen Folgen allein, sondernstets in Zusammenhang und Wechselwirkung mit anderen Faktoren.