Die Ursachen des heutigen Großgrundbesitzes. Das neuere Grundcigentnm-Zrecht. Z?7
Die Grundeigentumsvertcilung wird für den Aufbau der Gesellschaftsordnung injedem Lande ein wesentlicher Faktor; ja sie beeinflußt alle sociale Klasscnbildung, ihreFärbung und ihre Distanzen; wo der größere Teil des Landes Bauern gehört, pflegtauch der gewerbliche Mittelstand, die kleine Stadt sich anders zu erhalten als im Gebietedes größeren Grundbesitzes. Wo dieser vorherrscht, sind die unteren Klassen stets tieferherabgedrückt als sonst. Wo noch 40—60°/o aller Familienhäupter Grundbesitzer sind,wie in den Gegenden des deutschen Kleinbesitzes, müssen andere, mehr demokratischgefärbte Zustände sein als da, wo nur 5 — 20 °/o derselben diesen festen Boden derUnabhängigkeit unter sich haben.
Immer aber ist die Grundeigentumsverteilung nicht allein ausschlaggebend. Die Ver-teilung des übrigen Eigentums wird mit steigender wirtschaftlicher Kultur immer wichtiger.Und zugleich hängen alle feineren und vielfach ausschlaggebenden Folgen des großenund kleinen Grundeigentums an den verschiedenen geistigen, sittlichen, technischen undwirtschaftlichen Eigenschaften der Eigentümer und der übrigen Klassen der Gesellschaft.Und diese Eigenschaften gehen stets zugleich auf andere Ursachen als auf den Besitz-unterschied zurück.
127. Das heutige Grundeigentums recht und die Richtungen derheutigen Landpolitik. Gleichmäßig, ob großer, mittlerer oder kleiner Grundbesitzvorherrsche, hat die neuere Jdeenentwickelung und das wirtschaftlich technische Bedürfnisin Europa überall auf eine Beseitigung der alten Bindung des Grundeigentums durchfeudale, grundherrliche, familienhafte und dorfgenossenschaftliche Schranken hingewirkt.Die Geldwirtschast, der individuelle Erwerbssinn, der ganze Zug des modernen Rechts-lebens drängte seit 200 Jahren dahin. Überall hat die Gesetzgebung der neuen Zeites als ihr Ziel angesehen, dem individuellen Eigentümer eine möglichst weitgehendeund unbeschränkte Veräußerungs-, Verschulduugs-, Teilungs- und Zusammenlegungs-sreihcit zu geben. Jedes gemeinschaftliche Eigentum, jede Beschränkung im Familien-oder dorfgenossenfchaftlichen Interesse schien ihr schädlich. Sie knüpfte, und zwar zumerheblichsten Teile mit Recht, die Hoffnung großer landwirtschaftlicher Fortschritte undsteigender Verwendung von Arbeit und Kapital auf den Grundbesitz in erster Linie anein rechtlich gesichertes, unbeschränktes Grundeigentum. Durch gute Vermessung, Karticrung,Eintragung aller Parzellen in die Grundbücher, durch Neuordnung des Hypotheken-Wesens im Sinne der Eintragung aller Hypotheken und sonstigen dinglichen Rechte insGrundbuch hat alles Grundeigentum in der That sehr an rechtlicher Sicherheit gewonnen.Die Übertragung von Grundeigentum und die Eintragung von Hypotheken ist durchdie neueren Grundbuchordnungen außerordentlich erleichtert; man hat das eine Mobili-sierung des Grundbesitzes genannt. Das srühere Gemeindeeigcntum ist vielfach an diePrivaten Grundeigentümer der Gemeinde ausgeteilt; von dem Staatsbesitz ist ein großerTeil an Private verkauft.
Und doch hat das private Grundeigentum so wenig in Westeuropa ganz gesiegtwie die unbeschränkte Freiheit desselben. Die meisten deutschen Staaten wenigstensbesitzen noch große Forsten und Domänen, die süddeutschen, schweizerischen, französischenGemeinden haben noch erhebliche Allmenden. Freilich nutzen Staat und Gemeindenihre Forsten und ihr Grundeigentum nicht mehr wie früher, sondern überwiegend alsprivatwirtschaftliche Rcntenquelle, um ein fiskalisches Einkommen zu erzielen.
Eine Reihe von Schranken des privaten Grundeigentums sind in verschiedenenFormen stehen geblieben. Es ist für kein Land der Welt ganz wahr, was man oftbehauptet hat, daß die heutige Zeit das römische Mobilieneigcntumsrecht ganz undohne Rückhalt auf das Grundeigentum angewendet habe. Und soweit eine unbeschränkteFreiheit des Grundeigentums unerwünschte Folgen nach sich zog, hat sie bald zu rück-läufigen Strömungen geführt. All' zu rasch hat sich gezeigt, daß sie unter gewissenUmständen zu übermäßiger Zersplitterung und Zwergpacht einerseits, zu Anhäufung desGrundbesitzes in wenigen Händen und Ueberschuldung des Grundbesitzes andererseitsführe. Und so stehen wir heute mitten in einer großen theoretischen und praktischenBewegung, welche in ihrem Extrem die ganze heutige Grundeigentumsvcriassung und