Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Neuere Grundeigentumsreformen. Städtisches Grundeigentum.

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sehr verkürzt wurde; der grundherrliche Besitz ist seitdem freies Privateigentum des Adels,der bäuerliche blieb auch jetzt Gemeindeeigentum, wie wir schon erwähnten, das nachder Kopszahl der Männer periodischer Neuverteilung unterliegt. Die einsichtigsten Stimmengehen dahin, daß mit wachsender Bevölkerung weder die alten Landteilungen sich erhaltenkönnen, weil sie die gesunden normalen Wirtschasts- und Hofeinheiten auseinanderschneiden zu Gunsten eines wirtschaftlich nicht haltbaren Kleinbesitzes, noch daß esrichtig oder möglich wäre, sofort westeuropäisches privates Eigentum einzuführen (Kawelin,Keußler). Nur eine Sistierung der Landteilungen und eine Verwandlung des bisherigenbäuerlichen Rechtes auf einen Landanteil in ein beschränktes, von der Gemeinde kontrol-liertes Nutzungsrecht, mit festen Schranken gegen allzu große Parzellierung und gegenAnhäufung mehrerer Höfe in einer Hand erscheint als das Ziel einer vernünftigenReform.

Auch in Indien stand die brittische Regierung feudalen Grundherren und uraltenDorfgemeinschaften gegenüber; sie hat zuerst vielfach falsch experimentiert, die Grund-herren begünstigt, neuerdings aber mit Energie und Glück versucht, einen gegen Pacht-erhöhungen der Grundherren gesetzlich geschützten Bauernstand zu schaffen. Die Maß-regeln sind um so bedeutungsvoller, als sie sich aus einen großen Teil des rciu agrikolenLandes mit 253 Mill. Menschen beziehen, während die russische Bauernemancipation nurauf 22 Mill. Privat- und 23 Mill. domänenbäuerlicher Bevölkerung gerichtet war.

In den Vereinigten Staaten hatten politische und Staatsschuldenrücksichten dieunbebauten Ländereien der Unionsgewalt unterstellt; sie verkaufte, nachdem sie ein aus-gezeichnetes quadratisches Vermessungssystem angeordnet hatte, das alle Besiedlung sürimmer auf die Bahn isolierter, viereckiger Einzelhöfe wies, erst lange aus freier Hand;eine wüste Spekulation entstand und vielfach übergroßer Grundbesitz in wenigen Händen.Dagegen reagierte der gesunde demokratische Gedanke, eine Republik solle auf kleinenGrundeigentümern ruhen, und fetzte das Bundesheimstätteugesetz von 186V durch, dessenTendenz es ist, Höfe von 160 aeres 64,0 Im) Landes zu schaffen. Wenn danebenauch noch die Landschcnkungen an die Eisenbahnen und andere Ursachen und gesetz-geberische Möglichkeiten viel großen Besitz erzeugten, das mittlere und kleine freie Grund-eigentum überwiegt doch. Und die Nachahmungen dieser amerikanischen Landgesetzgebunghaben sich nicht nur aus Australien, Canada, Chile, Mexiko und andere Staaten er-streckt, sondern diese Staaten sind auch vielsach noch kühner und energischer vorgegangenmit der Tendenz, passende mittlere und kleine Wirtschaftseinheiten zu schaffen, dieSpekulation auszuschließen, für die Weide- und Holznutzung im großen Stil, mit derdie Urbarmachung beginnt, nur Pacht zuzulassen. Die ganze neue Welt scheint so unterein Grundeigentumsrecht zu kommen, daö, verwandt mit der Husenverfassung, dieTendenz verfolgt, freies Privateigentum, aber in fest bestimmten Größen zu schaffen.Die Heimstätte von 160 aerss Landes (d, 1,v Morgen oder 40,5 Aren 64,8 ka) istnicht so sehr viel größer als die alte Hufe, die an Garten, Ackerland und Weidezusammen auf bestem Boden Wohl nur 15, auf geringem aber und in den Gebietenmit Bodenüberfluß auch 50 da Umfang hatte, wie wir schon wissen.

128. Das städtische Grund- und Hauseigentum. Wie das gesundeHufeneigentum des Familienvaters dahin zielte, daß der Eigentümer auf seinem Guteselbst wirtschafte, so war überall mit der Seßhaftigkeit und dem beginnenden Hausbaufür Hausbesitz und Hausbau der Gedanke maßgebend, daß jede Familie ihre Unabhängigkeiterhalten solle durch das Eigentum an Haus und Hof, durch die Freiheit, sich das Hausso zu bauen, wie sie es brauche. Noch heute sind in unseren alten Kulturländern dieseVoraussetzungen vielfach auf dem Lande vorhanden: in jedem Hanse trifft man eineHaushaltung, die meisten Familien wohnen im eigenen Hause, Mietsverhältnisse kommennur ausnahmsweise vor. In den Städten aber ist dieses längst anders geworden, der engeRaum wurde zu mehrstöckigen Häusern benutzt, das Mietsverhältnis wurde allgemeiner,und heute sind in den meisten unserer Groß-, Mittel- und Fabrikstädte nicht mehretwa nur 25, sondern 10, 20 ja 30 Haushaltungen auf einem Grundstücke; 9096 °/oaller Familien wohnen in kurzen Kündigungsterminen zur Miete; 528 °/v aller