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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Mieter wechseln in den deutschen Städten, von denen wir statistische Nachrichten haben,jährlich ihre Wohnung.
Auch auf dem Lande wohnen viele Arbeiter zur Miete, sind teilweise heutemehrere Familien in einem Hause- Vor allem aber das städtische Grundstücks- undHauseigentum ist nickt mehr die Basis der freien, auf sich selbst gestellten Familien-wirtschaft, sondern ist ein nutzbringender Kapitalbesitz, ein Geschäft wie andere. Voneinem Einfluß des Bewohners auf seine Wohnung ist nicht die Rede; die Mehrzahlder Menschen wohnt heute in Räumen, die vor Jahren und Jahrzehnten von anderen,oftmals auch für ganz andere Zwecke und die, wenn neu, von der Spekulation nachder Schablone hergestellt sind. Das Baugewerbe ist ein großer komplizierter Organismusgeworden: vornehme Bautechniker mit einem Stab von Hülfsbeamtcn, Baubanken undanderen Kreditgebern, spekulierende Grundstücksbesitzer sowie Bauunternehmer und Hand-werksmeister aller Arten mit Hunderten und Tausenden von Arbeitern wirken mit denBaupolizeibehördcn und den die Straßen- und Baupläne im ganzen beeinflussendenKommunen zusammen, um das Wohnungsbedürfnis des Publikums zu befriedigen.Gewiß liegt in dieser selbständigen Organisation der für den Bau Thätigen einerseitsein großer Fortschritt; die vollendete Bautechnik der heutigen Zeit wäre nicht möglichgewesen in den Händen der einzelnen Familien. Aber andererseits haben sich hiemitgroße Mißstände entwickelt: das Grundeigentum hat nirgends einen fo monopolartigenWert erhalten als im Centrum der größeren Städte; nirgends sind so sichtbar maßloseKonjunkturgewinne ohne Arbeit des Eigentümers gemacht worden; die Spekulationauf ein Steigen der Renten hat vielfach so falsch in die Straßenbaupläne und denHäuserbau eingegriffen, die steigende Wohnungsnot der ärmeren Klassen hängt mitdiesen Verhältnissen so zusammen, die Vermietung wird teilweife durch wucherischeMittelspersonen so unanständig betrieben, daß es natürlich erscheint, wenn gerade dasstädtische private Grundeigentum den heftigsten Angriffen und Bedenken ausgesetzt war,wenn Vorschläge auftauchten, Staat und Gemeinde müßten hier fehr viel stärker eingreifen,mindestens für ihre Beamten Wohnungen herstellen, durch das Expropriationsrecht undeine Bauordnung und Baupolizei ganz anderer Art die ungesunden Zustände in denübervölkerten Häusern beseitigen, ja wenn verlangt wurde, das private Eigentum müsfchier ganz fallen.
Der Weg einer Verstaatlichung oder Kommunalisierung des Grund- und Haus-bcsitzes einzelner Städte gegen Entschädigung der Eigentümer würde aber sicher nichtzum Ziele führen; er würde gar zu leicht das Beamtentum und die Kommunal-verwaltung korrumpieren. Eher ließe sich denken, daß da, wo die Mißstände zu grellwerden, mit Hülfe eines Specialgesetzes der Grund- und Hausbesitz einer Stadt oderwenigstens dieser oder jener Vorstadt einer selbständigen halb öffentlichen, halb erwerbs-thätigen Korporation übergeben würde, deren Aktionäre aus den bisherigen Grund-und Hausbesitzern, deren Gläubiger aus den bisherigen privaten Hypothckenbesitzernbestünden. Die Korporation erhielte eine gemischte Leitung, in welcher Staat, Kommune,Aktionäre, Gläubiger und Mieter vertreten wären; ebenso müßte der Gewinn zwischendiesen Elementen geteilt werden. Leicht herstellbar wäre freilich auch ein solcher Apparatnicht; aber er erlaubte die schlimmste der heutigen Wohnungsmißstände zu beseitigen,ohne Staat und Gemeinde mit allzu schwierigen Aufgaben und mit zu viel Versuchungzu Nepotismus und Bevorzugung zu belasten. So lange Derartiges unmöglich erscheint,ist es Aufgabe von Genossenschaften, gemeinnützigen Gesellschaften, Stiftungen, humanund billig geleiteten Aktiengesellschaften, nach und nach möglichst viel Haus- und Grund-besitz an sich zu ziehen, das private Haus- und Grundeigentum, soweit es zu schlechterVerwaltung, korrupten Mietsverträgen, Bauschwindcl und Ähnlichein führt, in ein gutverwaltetes Eigentum von solch' höher stehenden Gcsellschaftsorganen überzuführen. Inkleinen Städten und auf dem Lande liegt zu all' dem kein Bedürfnis vor.
129. Das bewegliche Eigentum der Kulturvölker. An der fahrendenHabe bestand, wie wir oben sahen, Eigentum der Familien und der einzelnen feitundenklichen Zeiten. Und seit den Tagen des wachsenden Viehbesitzes knüpfte sich an