Das städtische Grundeigentum. Das Eigentum am Kapitalbesitz.
381
die Verschiedenheiten der Personen wesentlich auch die Verschiedenheit an solch beweglichemEigentum. Die spätere historische Entwickelung hat das Princip des persönlichenEigentums nur weiter gebildet durch die genauere Ordnung des Familien- und Erb-rechts, des ehelichen Güterrechts, durch seinere Ausbildung der Verträge und Erwerbs-arten, durch welche Eigentum erworben wird. Ohne Ausnahme blieb in allen Kultnr-staaten der weit überwiegende Teil des beweglichen Besitzes der freien Verfügung derIndividuen und Familien, dem privaten Eigentum überlassen.
Es verstand sich das für Vieh und Nahrungsmittel, für Kleider und Hausgeräte,die man selbst hergestellt, ganz von selbst, ebenso auch sür alle eingetauschten Gebrauchs-vorräte. Und heute noch will selbst der extreme Socialismus das private Eigentuman diesen Gegenständen nicht antasten. Auch in Bezug auf das Eigentum des Bauernund Handwerkers an seinem produktiven Kapital geben Marx und Engels zu, daß esberechtigt, weil in klarem sichtbarem Zusammenhang mit der individuellen körperlichenArbeit des Eigentümers sei. Aber das Kapital der Großunternehmung, das ausgeliehcne,Zinsen oder Gewinn gebende Kapital, das stehe mit seinem heutigen juristischen Eigen-tümer nicht mehr in derselben Beziehung; nicht von ihm geschaffen und nicht von ihmbearbeitet, ein Ergebnis gesellschaftlicher Prozesse gebe es ihm eine unberechtigte Rente;wie der gesellschaftliche Arbeitsprozeß den individuellen oder familienhastcn abgelösthabe, so müsse auch der Verteilungsprozeß ein gesellschaftlicher, das Arbeitsmittel undsein Produkt ein der Gesellschaft gehöriges werden. Die jetzige überlebte Rechtsformder sogenannte Kapitalismus — erzeuge die Ausbeutung der unteren, die Übcrmästungder oberen Klassen.
Nun ist gewiß der frühere Kleinbetrieb vom heutigen Großbetrieb weit verschieden;und gewiß haben die geld- und kreditwirtschaftlichen Formen des heutigen Geschäfts-lebens, zumal die neueren Unternehmungssormen den Verteilungsprozeß so kompliziert,dem großen Besitzer und dem großen kaufmännischen Talent Möglichkeiten der Renteund des Gewinns geschafft, die srüher fehlten, und die an vielen Stellen durch unrechteAusnützung der Übermacht, durch Betrug und List entarteten. Wenn selbst ein Mannwie Darwin es aussprechcn konnte, die Sieger im Kamvse ums Geld seien heute keineswegsimmer die Besten und Klügsten, so muß die heutige Verteilung des beweglichen Kapital-eigentums nicht einwandfrei sein. Die Geldmacher find gewiß meist große Geschäftstalente,aber ihre Millionen und Milliarden stehen zu oft doch in keinem entsprechenden Verhältnissezu diesem Talent. Der Zufall spielt in dem lotterieartigen Kampfe um den Besitzheute eine größere Rolle als früher; und ebenfo die harte, oft wucherische Skrupcl-losigkeit der Mittel. Die heutige Kapitalbildung in den Händen der Kausleute undUnternehmer konnte den Anschein erwecken, als ob in der neueren Zeit nur noch derBesitz die Scheidung zwischen den höheren Ständen und den besitzlosen Arbeitern erzeuge,daß nur die Besitzenden Unternehmer würden, die Nichtbesitzenden davon ausgeschlossenseien. Und so wenig das durchaus zutrifft, so groß die Zahl der besitzlosen ArbeiterWerkmeister und Kaufleute ist, die Unternehmer und Kapitalbesitzer werden oder sonst iugute Stellungen kommen, bei dem Übergang in die Großindustrie und in die moderneKapital- und Kreditwirtschast vollzog sich in der That eine harte Klassenscheidung, dieneben anderen Ursachen auf der großen und raschen Kapitalanhäufung in den Händen derwenigen Führer der neuen wirtschaftlichen Organisationen beruhte. Das hat naturgemäßheute in weiten Schichten der Zurückgebliebenen und Übervorteilten ein starkes, aber unklares,dunkles Gesühl der Mißstimmung erzeugt, die Zweifel an einer gerechten Verteilungder Güter sehr verstärkt. Aber das beweist doch nicht, daß alles individuelle produktiveKapital nun gesellschaftliches Gesamteigentum werden müsse. Wenn im Handwerk mehrdie technische Arbeit des Meisters, in der Großunternehmung mehr die geistige desUnternehmers in den Vordergrund tritt, so ist damit doch nicht bewiesen, daß der Rein-ertrag dort von Rechtswegen, hier zu Unrecht dem gebühre, der das Risiko trägt, dasGeschäst ins Leben gerusen hat. Die Bezeichnung des Kleinbetriebes als individuellen,des Großbetriebes als gesellschaftlichen Produktionsprozesses ist eine starke Übertreibung,wenn sie behaupten will, daß bei jedem großen Geschäft die ganze Gesellschaft gleichmäßig