Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

die Ursache, die Ordnerin des Betriebes sei; es ist dort ein Meister, hier ein Kaufmannoder Techniker, ein Kapitalist oder eine Gruppe von solchen; der Geselle hat dort, dieArbeiter haben hier, so bedeutsam ihre Intelligenz, ihr technisches Können auch ist, dochmehr nur eine passive Rolle, sie führen die Gedanken anderer aus. Und so weit es wahrist, daß in den immer größer werdenden Geschäften und ihren Formen ein eigentlichgesellschaftlicher Prozeß sich uns offenbare, insoweit ist auch der Berteilungsprozeß eingesellschaftlich geordneter und wird es täglich mehr. Daß er heute noch vielfachunvollkommen sei, die Spuren veralteter Einrichtungen oder des Übergangs in eineneue Zeit an sich trage, durch Sitte und Recht, durch gerechtere Einkommens- undVermögensverteilung vollkommener zu gestalten sei, leugnen wir nicht nur nicht, sondernbetonen wir mit aller Energie. Wir leugnen nur, daß durch diese Mißstände dieUnHaltbarkeit alles privaten Kapitaleigentums bewiesen sei. Wir behaupten, daß esbis jetzt von niemandem nachgewiesen sei, wie ohne dasselbe die Menschen heute zu Fleißund Anstrengung, zu Sparsamkeit und Kapitalbildung, zu kühnen Versuchen der Produktions-verbesserung veranlaßt würden.

Wenn heute die großen Vermögen in erster Linie in den Händen glücklichoperierender Händler und Großunternehmer, Bankiers und Gründer sich sammeln,so ist eben die Frage, ob ihre großen Gewinne mehr Folge außerordentlicher Talenteund seltener Leistungen oder Folge von Zufällen und Konjunkturen, von künstlichenoder thatsächlichen Monopolen oder gar von unredlichen Mitteln sind. Und glatt,allgemein läßt sich hieraus weder mit ja, noch mit nein antworten. An die erstereAlternative glaubt die Geschäftswelt, zu letzterer neigen die socialistischen Schriftsteller,oft auch das große Publikum. Die Wahrheit wird in der Mitte liegen. Es wirdjede Einschränkung der Möglichkeit unreellen Erwerbes ein sittlicher und socialerFortschritt sein, während das größere Eigentum für das größere Talent und die höhereLeistung doch, soweit sie ehrlich und anständig Verfahren, von keinem Vernünftigenernstlich beanstandet werden kann. Nur darum kann es sich handeln, die Wege zufinden, um den maßlosen Monopolgewinn einzuschränken oder zu beseitigen, die Erwerbs-arten nach seite des Rechts und der Geschästssitten, eventuell durch bestimmte Schrankendes Gelderwerbs so zu gestalten, daß nicht zu viel rohe Emporkömmlinge und Protzen,nicht zu viele unanständige Wucherer und gewissenlose Spekulanten sich als diemaßgebenden Spitzen der Gesellschaft fühlen oder gar Gemeinde und Staat beherrschenkönnen.

Jedenfalls aber lassen sich zwei Reihen von Thatsachen und Überlegungen an-führen, die für den historisch Denkenden jede Wahrscheinlichkeit beseitigen, daß dasprivate Eigentum am Erwerbskapital im socialistischen Sinne überwiegend oder ganzbeseitigt werden könnte. Es handelt sich einerseits um die pshchologisch-sittengeschicht-lichen Vorgänge, die heute unser Erwerbsleben begleiten, andererseits um die Rechts-formen, in denen das Kapitaleigentum heute mehr und mehr auftritt.

In ersterer Beziehung möchten wir betonen, daß die unteren Klassen nur in demMaße sich wirtschaftlich heben können, wie sie selbst diejenigen wirtschaftlichen Eigen-schaften des Fleißes, des Sparens, der Kindererziehung, des Zurücklegens für die Kindersich erwerben, wie sie heute als Folge des Eigentums, des Darlehens, der Geld- undKreditwirtschaft die höheren und mittleren Klassen auszeichnen. Nur indem derArbeiter, der Handwerker, der Bauer rechneu, buchführen, kalkulieren lernt, alle Preisekennt und verfolgt, kurz in gewissem Sinne ein Geschäftsmann wird, kann er dem Druckder Überlegenheit der heutigen Kaufleute und Unternehmer sich entziehen. Nur Menschen,die fähig geworden sind, Eigentum sich zu erarbeiten, es richtig zu verwalten und ihrenKindern entsprechende Gewohnheiten einzuimpfen, sind auch fähig, Eigentumsanteilean einem genossenschaftlichen, gemeindeartigen oder staatlich gemeinsamen Besitz richtigzu gebrauchen, sofern und soweit die weitere Entwickelung Derartiges bringt. VomDrucke der Besitzlosigkeit läßt sich der heutige und zukünftige städtische und gewerblicheArbeiter nur vereinzelt noch durch ein eigenes Häuschen oder ein eigenes Garten- undAckerstück, aber ziemlich allgemein bei rechter Erziehung und Entwickelung durch einen