Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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386
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386 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

Ebenso klar aber ist, daß mit dem Eigentum des Privatmannes, welches das direkteBedürfnis seiner Person, seiner Familie überschreitet, Mißbräuche gesellschaftlicher Artverbunden sein können. Das Eigentum giebt eine Sphäre der Freiheit, einen Spiel-räum für individuelles und mannigfaltiges Thun, und je größer diese Freiheitssphäre,desto wechselvoller können die Folgen sein. Der größere Grundbesitz, das größere Kapitalgiebt Macht, die recht und die falsch gebraucht werden, die der Gesellschaft nützlich oderschädlich sein kann. Alles größere Eigentum legt mehr sittliche als rechtliche Pflichtenauf, die erfüllt und vernachlässigt oder verletzt werden können. Und darnach wird dieGesellschaft urteilen, darnach wird ihr Urteil über die bestehenden Eigentumsverhältnisseausfallen.

In der antiken Geschichte war das ältere gebundene und genossenschaftliche Eigentumzu rasch und zu plötzlich in den sreien Latisundienbesitz einer kleinen entarteten, mehrdurch Ausbeutung ihrer politischen Herrschast als durch Arbeit überreich gewordenenAristokratie umgeschlagen, während die Menge ebenso faul und genußsüchtig wieeigentumslos war. Der römische Principal legte auf das wertvollste Eigentum anBergwerken, Salinen, Gütern und Fabriken durch Konfiskation und in anderer Weisedie Hand und sammelte so gewaltsam ein Riesenvermögen, um das ungeheure Reichdamit zu regieren, den Pöbel der Hauptstädte durch Brotspenden und Spiele zufriedenzu stellen; die großen aristokratischen Vermögen, die daneben in Privathänden, imBesitz der Possessoren blieben, wurden mit solchen Lasten im Staatsinteresse belegt, daßdie Eigentümer bald lieber ihren Besitz aufgaben, durch erblichen Zwang in ihrerStellung festgehalten werden mußten.

Die neuere Entwickelung war viel langsamer, viel komplizierter, sie war in ihrenwirtschaftlichen und sittlichen Folgen eine viel günstigere.

Von dem großen Grundeigentum, das im Mittelalter sich bildete, und das einstdie Grundlage der politischen und lokalen Verwaltung, der Kirche, des kriegerischenDienstes gewesen war, ist der größere Teil später in die Hände freier mittlerer undkleinerer Eigentümer gekommen. So weit der Großgrundbesitz sich erhielt oder neu inden letzten 200300 Jahren sich bildete, gehört er überwiegend dem Staate, den Kor-porationen oder einer Aristokratie, welche politische Pflichten erfüllt, die lokale Selbst-verwaltung ermöglicht, Träger des technisch landwirtschaftlichen Fortschrittes ist. Esist von seiten der Socialisten und der Verherrlicher des Großbetriebes neuerdings öfterbehauptet worden, bald werde und müsse alles Ackerland zu Großbetrieben vereinigtwerden, um besser und mehr zu produzieren. Aber selbst in Nordamerika machen dieRiesenfarmen nur einen verschwindenden Bruchteil des bestellten Landes aus; in England sind die Pachteinheiten viel kleiner als die Eigentumseinheiten; aus dem ganzeneuropäischen Kontinent dehnt der landwirtschaftliche Großbetrieb sich heute nicht nurnicht aus, sondern er weicht da und dort bereits dem Kleinbetrieb. Auch ist eS nichtallgemein wahr, daß er größere Ernten billiger erzeuge als der Mittel-, vollends alsder Klein- und Gartenbetrieb. Ob künftige Fortschritte in der landwirtschaftlichen Technikdas ändern werden, muß dahingestellt bleiben. Für jetzt ist das Nebeneinanderfortbestehender kleinen, mittleren und großen Güter als das der Produktion und der GesellschaftZuträglichste anzusehen. Jedenfalls hätten wir, falls heute ein Gesetz das bestehendeGrundeigentum durch Rentenentschädigung der Grundeigentümer einziehen wollte, keinefähigen genossenschaftlichen oder anderweiten Organe, denen mit denkbar günstigem Erfolgdas Land in direkte Pacht oder zur Unterverpachtung übergeben werden könnte. Genossen-schaften unserer Bauern und unserer Landarbeiter wie unsere Landgemeinden wären gleichunfähig dazu. Und alles, was wir heute an Triebkräften des Fleißes und der Sparsam-keit in eigenem Besitz so segensreich wirken sehen, was wir an gesunder Verbindung vonFamilienwirtschaft und landwirtschaftlichem Kleinbesitz, an Verwachsung der Generationenmit dem Hofe der Väter besitzen, wäre mutwillig zerstört. Von den landwirtschaftlichenArbeitern verlangen heute die meisten nach eineni kleinen individuellen, nicht nach einemgenossenschaftlichen oder staatlichen Eigentum.