Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Antike lind moderne Eigentnmsentwickelung.

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Nur unter bestimmten Voraussetzungen werden die heutigen Eigentumsverhältnissedes Grundeigentums unhaltbare: wenn der größere und mittlere Besitz seiner öffentlichenPflichten ganz vergißt, wenn die Mehrzahl der größeren Grundeigentümer zu bloßgenießenden Rentiers herabsinkt, wenn und wo ungesunde Zwergbachtverhältnisfc odereine allgemeine Überschuldung siegen oder ganz überwiegend werden. Diesen Gefahrenkann entgegengearbeitet werden, und wird es längst, wie wir oben schon ausführten.Der altere Bauernschutz, unsere Ablösungsgefetzc, unser neueres Anerbenrecht gehörenHieher. Über Erschwerung der Verschuldung verhandeln wir heute, mehr wird noch inZukunft geschehen. Im Osten der preußischen Monarchie hat man mit Erfolg begonnen,unter Mitwirkung staatlicher Behörden und staatlichen Kredits zahlreiche mittlere undkleine Bauernstellen zu schaffen. Die Anhäufung des zu großen Grundbesitzes in einerHand sollte erschwert, jedenfalls an Bedingungen im Interesse socialer Reform geknüpftwerden. Es könnte verfügt werden, daß die bestehenden mittleren Besitzungen ohnegenügende Gründe nicht verpachtet, sondern von Eigentümern bewirtschaftet werdenmüssen, daß sie über ein Maximum nicht vergrößert, unter ein Minimum nicht ver-kleinert werden dürfen, daß von solchen Besitzungen nur eine in derselben Hand seindarf. Ansätze zu solcher Rcchtsbildung haben wir in verschiedenen Staaten und ini>er kolonialen Landgesetzgebuug. Ein größerer Teil des Grund und Bodens kanndaneben ganz dem freien Verkehr überlassen bleiben.

Aller Grundbesitz, ebenso aller Haus-, Fabrik-, Bergwerksbesitz wird in steigendemMaße in seiner Nutzung gesetzlichen Schranken im Gesamtinteresse unterworfen. Unddoch bleibt daneben der Verkehr damit frei; ein immer größerer Teil des heutigen Ver-mögens ist nicht ererbt, sondern erworben; je beweglicher unsere Volkswirtschaftgeworden, desto weniger kann der Unfähige und Faule im ganzen sich halten. Freilichverschwinden die Ausnahmen nicht, freilich hören glückliche Zufälle und Konjunkturennicht auf, den Dummen uud Trägen einmal das große Los treffen zu lassen, undüberträgt das Erbrecht immer wieder die Vermögensverteilung der alten Generation,ohne Rücksicht aus die Eigenschaften, auf die jüngere. Aber das sind keine Einwürfe,die schwerwiegend genug gegenüber den entgegenstehenden günstigen Folgen wären. Nurdarf man als Ideal einer gerechten und durchführbaren Eigcntumsordnung nicht einesolche aufstellen, die jedem Individuum gleich viel oder in jedem Augenblick nach seinempersönlichen Verdienst giebt. Soweit letzteres indirekt möglich ist, müssen die Institutionendarauf hinwirken, direkt aber ist dies nie möglich, weil dazu eine allwissende Behördegehörte, deren Wirken doch von den einzelnen als ungerechter Despotismus empfundenwürde. Hauptsächlich ist aber nicht das augenblickliche Einzclinteresse aller Individuen derrichtige Maßstab, sondern das gesellschaftliche Gesamtinteresse in Gegenwart und Zukunft.

Dies kann daher auch allein maßgebend für die Frage sein, ob und wo Staatund Gemeinde oder öffentliche von ihnen halb abhängige Anstalten, ob und woStiftungen, Gesellschaften, Genossenschaften die Verwaltung eines steigenden Teilsalles Eigentums in den verschiedensten Rechtsformen den Individuen und Familienabnehmen.

Aber es wird auch in Zukunft wie bisher eine breite Sphäre des Eigentums derIndividuen bestehen bleiben neben dem des Staates und der anderen höheren socialenOrgane; es liegt im Wesen des Individuums und der Gesellschaft, daß dem so sein muß.So lange es Menschen giebt, wird es individuelles Eigentum geben, es ist nur erweitertesOrgan des Willens; menschliche und berufliche Ausbildung ist unmöglich ohne einesreie Eigentumssphäre. Alle höhere Ausbildung der Individualität setzt die höhere,sichere Ausbildung einer gewissen individuellen Sphäre der Freiheit d. h. des Eigentumsvoraus. Und vollends wer daran sesthält, daß eine gewisse aristokratische Gliederungder Gesellschaft sich immer erhalten wird, kann auch in einer entsprechenden aristokratischenEigentumsverteilung nur die Konsequenz eines Gedankens sehen, dessen Ausschreitungenman bekämpfen muß, der aber an sich nicht verschwinden wird.

Ebenso aber schließt alle höhere Staats- und Gesellschaftsverfassung gemeinschaft-liches Eigentum und bestimmte Rechte der Gemeinschaft über das individuelle Eigentum

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