Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
399
Einzelbild herunterladen
 

Abwägung dcr Einflüsse auf die Klasscnlnldnng. Die Klasscnorgcinisation.

399

hervorgegangen, weil dadurch der Nebensinn entsteht, der Rentenbezug habe etwas gemacht,was nur Folge besonderer und relativ seltener Eigenschaften sein konnte.

Es giebt nicht leicht reiue Besitz- und Nichtbesitzklassen, wie es auch keine reinenKapitalisten und Kapitalbesitzer, oder nur in unendlich kleiner Zahl giebt. Selbst derRittergutsbesitzer, der sein Gut verkaust, der Bankier, der sein Geschäft aufgegeben hat,sie bleiben social, geistig, politisch in ihrer Berufssphäre. Die Arbeiter gliedern sichnach ihrem Beruf als Bergleute, Maschinenarbeiter, Weber, Spinner; vollends diegroßen Schichten des Mittelstandes erhalten viel mehr durch ihren Berns, ihr Berufs-einkommen, als durch ihren Besitz und ihr Besitzeinkommen ihre Signatur. So großheute an manchen Punkten der Besitzeinfluß ist, so fehlt heute noch weniger als infrüheren Zeiten die Möglichkeit, daß Leuteohne Halm und Ar" und mäßig begüterteKreise und Klassen in Staats- und Volkswirtschaft eine große Rolle spielen.

135. Die Kasten- und Ständebildung älterer Zeiten. Haben wirin dem Rassecharakter, der Berufs- und Arbeitsteilung sowie in der Vermögens- undEinkommensverteilung die grundlegenden Ursachen der Klassenbildung gesehen, so wirddie historische Farbe, die praktische Wirksamkeit jeder gesellschaftlichen Klasse durch dieArt bestimmt, wie sie sich als Verein, Bund, Korporation zu organisieren versteht, wieStaat, Recht, Sitte, öffentliche Meinung diese Organisation dulden, fördern, mit Privi-legien und Vorteilen ausstatten, mit Hemmungen und Schranken umgeben, die Aus-artung bekämpfen. Ich werde auf die Klassenkämpfe, auf die Klassenherrschaft, auf dieGesamtresultate der socialen Entwickelung erst im letzten Buche, wo überhaupt die volks-wirtschaftliche Entwickelung im ganzen zur Darstellung kommen soll, eingehen. Hieraber, wo die Elemente einer socialen Klassenlehre erörtert werden, müssen die Formender Klassenorganisation und ihr Recht besprochen werden. Wir suchen, zuerst die älteren,das Kastenwesen, das römische und germanische Ständewesen kurz vorzuführen. Es knüpftsich daran am besten die Erörterung der Erblichkeit der Berufe.

Mit dem portugiesischen Worte Kaste bezeichnen die europäischen Sprachendie Art der rechtlichen Gesellschaftsgliederung, wie sie in Indien noch heute besteht,wie sie die Griechen schon dort und in Ägypten fanden oder zu finden glaubten, wiesie heute Wohl noch bei den höher stehenden Negern, Arabern und Völkern ähnlicherKulturstufe vorkommen. Der oberflächlichen Beobachtung schien die ägyptische und indischeBevölkerung in drei, vier, fünf, sieben oder mehr Abteilungen zu zerfallen, die in erb-licher Weise ausschließlich bestimmten Berufen oblägen und unter sich keine Ehegemein-schast hätten.

Daran ist zunächst soviel richtig, daß unterdrückte Rassen von Ureinwohnern, ingeographischer und geschlechtlicher Abgeschlossenheit lebend, hier wie anderwärts als aus-schließliche Jäger, Hirten, Fischer, da und dort auch als Handwerker bestimmter Artviele Jahrhunderte, ja Jahrtausende lang sich erblich bei demselben Berufe erhalten haben.

Alle ältere Erziehung ist ausschließlich eine solche durch die Eltern, in der Familie,oder in der Sippe, Daraus entspringt eine thatsächliche Erblichkeit der Berufe, soweiteine Arbeitsteilung, eine Verschiedenheit der Lebensweise, der technischen Kenntnisse schonvorhanden ist. Die Beschäftigung des mütterlichen Onkels bei Mutterrecht, des Vatersbei Vaterrecht überträgt sich stets sicher auf die Söhne. Es giebt keine andere Art,etwas zu lernen; wo etwa Priester und Zauberer andere Kinder unterweisen, geschiehtes in der Form der Annahme an Kindesstatt. Auch soweit Wahlen stattfinden, wiebei Erledigung von Häuptlingsstellen, ist der von Onkel und Vater dazu Erzogene,Eingeweihte, bisher neben dem Häuptling Wirkende der geborene Kandidat, dem nurab und zu in Verwandten oder in den Häuptern rivalisierender Familien Konkurrentengegenübertreten. Vollends die in einzelnen Familien traditionell geübten gewerblichenBerufe beruhen so gänzlich auf der von Jugend auf erfolgten Einweihung der Kinderin die technischen Kunstgriffe, daß man schlechthin jeden Übergang junger Leute zueinem anderen Beruse als zu dem der Eltern, des Geschlechts, dcr Vormünder für alleälteren Zeiten als fast unmöglich bezeichnen kann. Noch heute ruht ein erheblicherTeil des Kastenwesens in Afrika und Asien in der Hauptsache auf dieser einfachenThatsache.