Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft,

Die Erblichkeit der Berufe und Beschäftigungen ist so in primitiver Zeit überallvorhanden, und sie erscheint als Gebot der Erhaltung jeder höheren Fertigkeit. Spencersagt, Nachfolge durch Vererbung der Stellungen und Funktionen sei das Princip dersocialen Dauerhaftigkeit; er meint damit, wo die Befestigung des Bestehenden die Haupt-sache sei, werde sie sich einstellen und erhalten, sei sie berechtigt.

Haben wir so eine thatsächliche Erblichkeit der ersten arbeitsteiligen Berufe aller-wärts anzunehmen, so ist die Frage damit noch nicht entschieden, wie wir uns dassogenannte ägyptische, mid indische ältere Kastenwesen zu denken haben- Nach den neuerenForschungen hat in Ägypten Wohl auch nur die thatsächliche Regel geherrscht, daß derSohn das Gewerbe des Vaters ergriff; es bestand aber kein absoluter Berufszwangund ebensowenig ein ausschließliches gegenseitiges Eheverbot für alle Kasten, jedenfallsnicht in der älteren Zeit.

In Indien haben seit den Eroberungen der Arias im Gangesthal (von 1400 bisgegen 600 v. Chr.) gewisse sich zusammenschließende Priestcrgeschlechter es verstanden,sich weit über die Krieger und die Masse des Volkes zu erheben und im Hinblick aufeine degenerierende Rassenmischuug mit den schwarzen Eingeborenen die religiöse Lehre zuverbreiten, daß eine göttliche Ordnung die Klassen der Priester und Krieger vom übrigenVolke getrennt habe, daß Blutsmischung mit den schwarzen Sudras strafwürdig, daß dieAuflehnung gegen die strenge Kastenscheidung Auflehnung gegen die göttliche Ordnungder Dinge sei. Als Vorsitzende der Totenmahle der Geschlcchtsvcrbände beherrschten sievon da bis heute alle Ehen, wie alles Leben der Inder. Jeder Brahmane, der sichin einem Dorfe von dunkelfarbigen Eingeborenen festsetzt, bringt heute noch die Kasten-anschauungen mit sich und zur Geltung. Aber die Ehegemeinschaft zwischen den dreiersten Klassen, die derselben Rasse angehören, hat bestanden, bis die Priester auf demHöhepunkt ihrer Macht angelangt waren, und auch später galt nur der Satz, daß jederseine erste Frau aus seiner Kaste nehmen solle, daß die Kinder von Frauen niedererKaste in die niedrigsten unter den Sudras stehenden Kasten fallen. Der Sohn desBrahmanen wurde Priester nur, wenn er die priesterlichen Schulen durchgemacht hatte,er konnte stets andere Berufe ergreifen; nur gewisse Thätigkeiten waren als unehrlicheoder unanständige für ihn ausgeschlossen. Die Krieger haben nie in demselben Maßewie die Priester sich abgeschlossen, haben stets neue Elemente in sich aufgenommen,haben daneben als Bauern gelebt, andere Berufe ergriffen, ohne freilich damit ihrStandesgesühl, ihr Standesrccht ganz aufzugeben. Die übrigen Klassen der arisch-indischen Bevölkerung haben in ältester Zeit Wohl nur im Gesetzbuch Menüs, nichtin Wirklichkeit, sich als Kaste gefühlt und entsprechende Sitten und Rechtssatzungengehabt.

Wenn trotzdem im Laufe der Jahrhunderte die gesellschaftliche Klafsenabsonderungunter dem von den Brahmanen gegebenen Impuls immer weiter und bis zur schärfstenrechtlichen und geschlechtlichen Absonderung ging, wenn nach der Volkszählung von1872 fast überall einige Hundert, in Madras 3900 Kasten, zerfallend in 30!) Hauptkastengezählt wurden, wenn von den 140 Mill. der Hindubevölkerung die großen 149 Kasten(mit je über 100000 Mitgliedern) allein 115 Mill. ausmachten, auch von den 40 Mill.Muhamedanern 1213 in Kastenverbänden leben, so scheint das folgende Ursachen zuhaben. Zuuächst haben sich wie kaum irgend wo sonst die uralten Stammes- undGeschlcchtsvcrbände erhalten; die verschiedenen Brahmanenkasten, die untereinander nichtheiraten, sind hcute wesentlich solche Gruppen; aber auch sonst sind Rassen-, Bluts-,Familienverbände ein Hauptelement des sogenannten Kastenwesens. Dann wuchert inIndien in üppigster Weise das Sektenwesen mit seiner Ausschlicßlichkeit; jede Sekte hatdie Neigung, zur Kaste zu verhärten; ausschließliche religiöse Bräuche bilden einwichtiges Element des socialen Lebens in Indien. Endlich und das scheint die Haupt-sache: die gildenartige Berufsgliederung spielt seit uralten Zeiten eine Rolle, ist aberbis auf den heutigen Tag eher in Zunahnie als in Abnahme begriffen; vielfach mitRassen- und Blutsgegensätzen zusammensallend sind die durch gleiche Beschäftigunggebildeten Kasten in steter Umbildung, Spaltung, Neuerung begriffen. Jede Kaste strebt