Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
402
Einzelbild herunterladen
 

402

Zweites Buch, Die gesellschaftliche Verfassung der Bvlkswirtschast.

Voraus. Erst in der Zeit vor dem Bürgerkrieg treten sie klar und umfangreich hervor,nehmen einen socialpolitisch-agitatorischen Charakter an, werden deshalb von Sulla unterdrückt, von Clodius wieder hergestellt, während Cäsar und Augustus wieder dengrößeren und gefährlichen Teil derselben unterdrücken, und jedes Kollegium wieder vonda an der Staatscrlanbnis bedarf, jederzeit aufgelöst werden kann. Doch schloß daseine zunehmende Neubildung von lokalen Gewerbezünften nicht aus, besonders im2. Jahrhundert, indem die Staatsverwaltung sie bestimmten Beamten unterstellte, ihnenöffentliche Pflichten, wie z. B. den Zimmerleuten das Feuerlöschwesen, übertrug, auchihre körperschaftliche innere Verfassung näher bestimmte. Hauptsächlich Alex. Sevcrus(222235) errichtete viele Zünfte; sie nahmen den Charakter städtischer Institute an;während die oollkAia der Subaltcrnbeamten öffentliche Körperschaften, die oolleFig,tenuiorum, die Sterbckassen, freie Vereine waren und die soäalioia als politische Vereinenach wie vor nicht geduldet wurden.

Im Laufe des dritten und vierten Jahrhunderts nach Christus nimmt die ganzeGesellschaft des römischen Reiches, aus dem Standpunkt hoher Arbeitsteilung angekommen,den Charakter eines vom Staat geordneten erblichen Kastenwesens an, wobei der vor-herrschende Gesichtspunkt der ist, jeder Klasse bestimmte Lasten sür Staat und Gesellschaftaufzulegen, ihr dafür bestimmte Privilegien und Befreiungen von anderen Lasten zu-zubilligen, Personen und Vermögen der Betreffenden aber erblich au die staatlich geordnetenPflichten zu binden. Natürlich ist diese Entwickelung nicht ausschließlich, ja nicht einmalwesentlich eine von oben gemachte, sondern ebenso sehr eine durch die natürliche Erblichkeitder Berufe und die Wucht der egoistischen Klasseninteressen gewordene- Der Stand derSenatoren und Ritter war längst vorhanden, als das Kaisertum aus den überliefertenAdels- und Bcsitzklassen Familiengruppen schuf, in die bei gewissem Vermögen derKaiser berief, und deren Mitglieder dann zum Eintritt in die Beamtencarriere verpflichtetwaren. Die Possessorcn in allen Stadtgebieten waren ein ähnlicher Amts- und Besitz-adel, aus dem den Austritt zu verbieten erst die sinkende Staatsverfassung und Auf-lösung aller wirtschaftlichen Verhältnisse Anlaß bot. Die Fesselung der ländlichenKolonen an die Scholle, der Zwang für alle Soldatenkinder, wieder Soldatcn zu werden,waren ebenfalls erst Endergebnisse einer langen Entwickelung der betreffenden Institute.Erst ein Jahrhundertc langer Ausbau der großen staatlichen Verkehrsanstalten, Berg-werke und Fabriken endete damit, daß neben Verbrechern, Sklaven und Freigelassenenauch Freie, die daselbst arbeiteten, für ihre Person, ihre Familien und ihr Vermögeneinem festhältenden Zwange unterworfen wurden. Die Nahrungsgewerbe der größerenStädte, die Schisser, Messer und sonst an der Ernährung beteiligten Gewerbe, die manspäter als ooixoi-Äti zusammenfaßte, hatten längst Korporationsverfassung, warenpolizeilich reguliert, erhielten für ihre Geschäfte große Staatszuwendungen; und so kames, daß ihre Unternehmungen halb den Charakter öffentlicher Anstalten und Stiftungen,halb den von Vereinen und Genossenschaften annahmen, aus denen man dann zuletzt auchauszutreten verbot.

Viel selbständiger standen alle übrigen, auch zunftmäßig organisierten Hand-werker da; man faßte sie unter dem Namen der eollkZiati zusammen; die höheren der-selben 34 sind von den Staatssronen, den sc>räiäi8 muueridus, befreit; aufden anderen lasten diefe in der fpätesten Zeit mit besonders hartem Druck, so daß man,als sie massenweise aufs Land flohen, auch hier den Austritt für unerlaubt erklärte.Aber das Wefen dieser Verbände, welche Vermögen, Vorstände, saera hatten, lag dochWohl mehr in der vorhergehenden inneren Entwickelung, von der wir freilich nicht vielwissen, die aber sicher, wie bei den späteren indischen Kasten und bei den Zünftendes Mittclalters, in der Pflege der gemeinschaftlichen Wirtschafts- und Standes-interessen ihr treibendes Princip hatte.

Das für die mittelalterliche Entwickelung der germanischen VölkerEigentümliche scheint mir zu sein, daß sie vor dem Hauche romanisch-christlicher Ideennnd Einrichtungen, am raschesten natürlich im Südwesten, ihre alte Geschlechts- undSippenvcrfassung verloren, ohne doch die Staats-, Gemeinde- und sonstige Rechts-