Der Kampf gegen die Erblichkeit der Berufe und das Ständetum.
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ließ in übertriebener enger Arbeitsteilung die Familien und Individuen verknöchern.Die Erblichkeit und die Vorrechte der höher stehenden Berufe, die einst nötig gewesenwaren, um Erfahrung, Talent und Besitz in gewissen engeren Kreisen anzuhäufen undZU erhalten, wurden jetzt gegenüber den emporstrebenden anderen Klassen ein Unrecht.Die ständische erbliche Rechtsordnung gab Leuten Klassenvorrechte, welche weder dieEigenschaften hatten, noch den Beruf mehr übten, wegen dessen die Vorrechte einst erteiltMorden waren. Jede älter gewordene Klassenordnung hat, je mehr sie in Geburts-und ständischen Vorrechten sich fixiert, desto mehr die Tendenz, alle Ämter- und Stcllen-besetzung, alle Zugänge zum Erwerb im egoistischen Sonderintcresse zu fixieren. Jelänger das dauert, desto weniger erhalten sich in diesen Klassen die Eigenschaften derAhnen, durch welche diese emporgekommen waren (siehe oben Erbrecht S. 384). AndereKlassen und die fähigen Talente aus allen Kreisen streben empor; die ständischen Ein-richtungen wollen das hemmen. Die ganze sociale Rechtsordnung mit ihren erblichenVorrechten, ihren Ehehindernissen, ihren Privilegien erscheint als ein großes, nicht mehrzu duldendes Unrecht.
Vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart hat die wirtschaftliche und die Jdcen-entwickelung darauf hingearbeitet, die alte ständische Klassenordnung zu beseitigen. Neuearistokratische Kreise entstanden, die ihre Stellung durch ihre persönlichen Eigenschaftenund Leistungen legitimierten- die Kaufleute, Fabrikanten und Bankiers, der Beamten-und Offiziersstand; das mittlere Bürgertum erhob sich, lernte rechnen, schreiben, bildetedie Technik und das Geschäftsleben aus, forderte Gleichberechtigung; die arbeitendenKlassen erlangten persönliche Freiheit, Rechts- und Steuergleichheit mit den höheren;und wenn sie auch zunächst dem Mittelstande noch nachstehen, heben sie sich doch sicher undgleichmäßig an Gesittung, Bildung und technischer Leistungsfähigkeit. Edelmann, Bauerund Bürger erlangen die Freiheit des Grundstücksverkehrs; alle Klassen setzen Frei-zügigkeit, Ehefreiheit, Gewerbefreiheit, Zugang zu allen Ämtern, Berufen und Arbeits-thätigkeiten durch, sofern der einzelne nur die Vorbedingungen, welche der Beruf andie Ausbildung stellt, erfüllt. Derartiges entsprach den Ideen des Christentums, desabstrakten römischen Rechts, den Idealen der Humanität und Aufklärung, wie sie1700—1850 vorherrschten. Die Geldwirtschaft und der moderne Verkehr erleichtertenund förderten die neuere Beweglichkeit und Flüssigkeit der Gesellschaft.
Die Möglichkeit zu dieser großen Veränderung trotz der großen Besitzunglcichheit,trotz aller bestehenden Vorurteile, trotz aller sich einstellenden Schwierigkeiten und Miß-bräuche ergab sich durch das veränderte Erziehungswesen. Wie wir erwähnt, lag alleältere menschliche und technische Erziehung bis ins spätere Mittelalter sür die Mehrzahlder Menschen in der Familie. Nur die Kirche hatte in ihren Kirchen- und Kloster-schulen eine neue Art der Erziehung geschaffen, die neben dem Fürstensohne auch Bauern-und Tagelöhnersöhne emporhob. Das Institut der handwerksmäßigen Lehrlingschaft,von 1300—1800 ausgebildet, war in seinem Kerne auch familienhaft, hatte aber mehrund mehr sich auch aus Nachbarskinder in der Stadt, teilweise sogar auf Bauernsöhneausgedehnt. Die Kunst des Lesens, Schreibens und Rechnens, bis ins 14. Jahrhundertauf Priester beschränkt, ging vom 14.—18. Jahrhundert in den Kloster- und Stadt-schulen aus den Landadel, die Stadtkinder, die Beamten über, hatte gewissermaßen eineneue, schriftkundige Aristokratie geschaffen. Die höheren Schulen und Universitätenhatten die Scheidung der üomiues litterati von den übrigen Menschen gesteigert. Dienicht daran teilnehmenden unteren Klassen waren dadurch wesentlich noch herabgedrücktworden. Die Reformation hat dann aber den Gedanken der allgemeinen Volksschuleerzeugt, die folgenden Jahrhunderte, hauptfächlich die Zeit von 1750—1870, haben ihnpraktisch durchgeführt und damit eine der wichtigsten socialen Scheidewände zwar nichtbeseitigt, aber doch zum Teil abgetragen. Das neuere Volksschulwesen, die wenigstensteilweise Zugänglichmachung der mittleren und höheren gelehrten und praktischen Schulenauch für weitere Kreise hat gegenüber der srüher engen Art der Überlieferung vonKenntnissen und Fähigkeiten eine neue, breitere Bildung, eine nivellierte Gesellschaft dageschaffen, wo diese Institutionen sachgemäß durchgeführt wurden. So war durch die