Die socialen Klassen im Staate der Rechtsgleichheit. Das Vereinswesen.
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aber auch ihre Wünsche, mehr zu erhalten, ihr starker Drang emporzusteigen, die Un-möglichkeit, in stumpfer Resignation und demütiger Bescheidenheit zu verharren wiefrüher. Ihr Klassenbewußtsein ist erwacht und bethätigt sich nun in einem unwider-stehlichen Zuge nach Vereinigung, nach Zusammenschluß. Und da ihre individualistischenund egoistischen Gefühle weniger ausgebildet sind als bei den oberen Klassen, da siedurch Mangel an Besitz und Familienverbindung lc. ein stärkeres Bedürfnis der gesell-schaftlichen Anlehnung haben, in starken Gemütsimpulsen sich noch naiv und ungebrochenihrem Klassenbewußtsein hingeben, so ist in ihren Kreisen ein Vereinsleben, eine Klassen-organisation entstanden, wie sie einst die oberen Klassen hatten, wie sie heute ihnenaber nicht mehr so leicht und so allgemein gelingt.
Brentano sagt, das Princip des Zusammenschlusses sei stets das Princip derSchwachen gewesen, um sich gegen die Starken zu schützen. Ich glaube, die Geschichtezeigt uns, daß in der ältesten Zeit sich fast nur der Adel, die Priester, die Krieger,die Kaufleute klassenmäßig organisierten; viel später erst (im Mittelalter) gelang es denHandwerkern und Bauern, erst neuerdings den unteren Klassen. Diese wichtigste That-fache aus der Geschichte der socialen Entwickelung der Menschheit, welche für mich einender Stützpunkte einer Hoffnung auf fortschreitend gerechtere sociale Entwickelung derMenschheit bildet, ist psychologisch und gesellschaftlich nicht schwer zu erklären. JedeOrganisation der Klasse setzt eine gewisse geistig-moralische Entwickelung, aber auch nochdas Vorhandensein sehr starker Gemeinschaftsgefühle, den Mangel eines intensiven Indivi-dualismus und die Abwesenheit starker Hemmnisse der Organisation durch den Staatoder die anderen Klassen voraus. Die oberen Klassen organisierten sich, ehe es eine festeStaatsgewalt gab, und nahmen sie in die Hand; der Mittelstand konnte sich erst organi-sieren, als eine gewisse Selbständigkeit der Staatsgewalt neben und über der Aristokratieentstanden war. Für den Arbeitcrstand und sein Aufsteigen ist heute eine Organisationmöglich geworden, weil er emporstieg und doch noch nicht so stark individualistisch fühltwie die oberen Klassen. Ob sie ihm gelingt, wie sie sich gestaltet, wie sie wirkt, dashängt von den Arbeiterführern, dem Gegendruck der übrigen Klassen, denen das unbequemist, und der Staatsgewalt sowie ihrer Gesetzgebung ab.
So steht heute das Problem der Organisation der Arbeiter, in zweiter Linieauch der übrigen Klassen der Gesellschaft im Vordergrunde der Socialpolitik; die theo-retische Betrachtung unserer heutigen Klassenordnung und die praktische Erörterung ihrerFortbildung hängt an diesem Punkte, also wesentlich an dem Vereinsrecht.
Der Liberalismus dachte zunächst über das politische und das wirtschaft-liche Vereinswesen ziemlich verschieden. So sehr er die Freiheit des ersteren als selbst-verständlich forderte, so wenig war ihm das zweite sympathisch. Da er in der Politik einegut geordnete Staatsgewalt und ideale Menschen voraussetzte, so sah er keinen Schaden,den die weitgehendste Vereins- und Versammlungsfreiheit haben könne. In der Wirt-fchaftstheorie aber war er noch ganz in den Anschauungen des aufgeklärten Despotismusbefangen, dessen Aufgabe der Kampf gegen alle Korporationen und Ständcbildungenwar. Wie man alles Zunftwesen bekämpft hatte, fo blieb man bis 1860—7S in denAnschauungen befangen, jede Vereinigung von Unternehmern und Arbeitern sei einunberechtigtes Mittel, künstlich Angebot und Nachfrage in ihrer Wirkung zu beschränken.Man war also mit den entsprechenden gesetzlichen Verboten der Vereine einverstanden.Nur für das politische Leben hatte der Liberalismus die Vereinsfreiheit feit 1789gefordert; da vergaß er, daß weder der römische Rechtsstaat, noch der Absolutismus von1600—1800 sie gekannt, daß der letztere den Ständestaat nur durch die Unterdrückungaller Vereine und Korporationen überwunden hatte.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde das Verlangen nach Politischer , socialer undwirtschaftlicher Vereinsfreiheit aber immer dringlicher. Wo die Gewerbefreiheit gesiegthatte, zeigten sich bald die Anfänge neuer Vereinsbildungen aller Art; die Arbeitersahen sich ohne Vereinsfreiheit nach allen Seiten gehemmt. Der Socialismus hatte dieForderung der Vereinsfreiheit vom Liberalismus als selbstverständliches Urrecht jedes