Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
409
Einzelbild herunterladen
 

Klassenorgainsativn und Vercmsfreihcit. 409

Nur kurzsichtige oder Klassenregierungen können die Gefahren übersehen, die dadrohen- eine uneingeschränkte Vereins-, Associations-, Korporationsfrciheit muß, soweitsie diesen Klassen zu gute kommt, mit der Klassenherrschaft endigen, wie sie das stetsthat, wenn man die oberen Klassen sich ganz frn organisieren ließ.

Diese Tendenzen sind aber nicht ganz zu hindern, weil sie doch einen gewissen wirt-schaftlich-technischen und organisatorischen Fortschritt bedeuten; die großen Erwcrbsgcsell-schaften, die Ringe, die Handelskammern und andere Verbände haben in den richtigenSchranken gehalten viele gute Folgen. Man braucht heute wirtschaftliche Interessen-vertretungen, also muß man sie dulden und fördern, aber im Gesamtinteresse gewissenKontrollen und Schranken unterwerfen. Und man muß zugleich als Gegengewicht dieArbeitcrverbände sich entwickeln lassen, natürlich auch innerhalb fester staatlicher Ord-nungen und Kontrollen. Verfährt man dabei richtig, fo werden nicht bloß die Gefahrender Klassenorganisation vermieden, sondern es wird zugleich damit das sittliche undwirtschaftliche Aufsteigen der Arbeiterklasse befördert, Die Arbeiter bedürfen heute einesausgebildeten Vereinswesens, nur durch ein solches werden sie dem heutigen Staate richtigeingefügt, mit der Regierung und den oberen Klassen versöhnt. All' das wird abergehindert durch eine kurzsichtige Untcrdrückungspolitik.

Das sind die Gesichtspunkte, von denen aus heute das Vereins- und Korporations-recht, soweit es die socialen Klassen betrifft, geordnet werden muß. Auf das einzelnekommen wir im zweiten Teile bei der Besprechung der Arbeitersrage und der socialenEntwickelung der Gegenwart.

Nicht die naturrechtlichen Fiktionen und vagen Hoffnungen, daß jede Vereinssreiheitvon Segen sei, dürfen entscheiden, sondern die konkrete Beurteilung der socialen Zu-stände und die Einsicht, daß eine vcreinsmäßige Organisation, heute nicht zu hindernsei und eben deshalb innerhalb der vom Staate geordneten Bahnen und Schranken sichvollziehen müsse.

137. Schlußbetrachtung über die sociale Klassenbildung. Wiewir mehrfach erwähnt, werden wir erst im zweiten Teile auf die sociale Gesamt-eutwickelung kommen. So haben wir hier nur kurz die Elemente einer socialen Klassen-lehre, die wir zu geben suchten, zusammenzufassen.

Auf dem Gesetz der Arbeitsteilung," sagt Engels,beruht die Teilung derGesellschaft in Klassen." Wenn dies selbst ein Führer der Socialdemokratie zugiebt, sowerden alle billig Denkenden es nicht leugnen können, daß die höhere Knltur, weil aufArbeitsteilung beruhend, auch verschiedene sociale Klassen haben muß. Jede Klassen-ordnung, welche den Fähigsten und Besten höhere Stellung giebt, erscheint dem naivenUrteil gerechtfertigt. Und jede Ausbildung einer Klassenordnung hängt mit dem Auf-steigen der Tüchtigeren, mit der Führerrolle zusammen, welche den Leistungsfähigstenstets von selbst zusällt. Ohne dieses Aufsteigen, ohne diesen Ausleseprozeß gäbe eskeinen Fortschritt irgend welcher Art. Alle Stämme und Völker sind nur auf dieseWeise vorangeschritten; die sähigen, aktiven, kräftigen Elemente übernahmen die Führung;es handelte sich dabei überwiegend und im ganzen um die Siege der größeren körper-lichen oder geistigen Krast. Die Herrschaft, die diese Elemente üben, wird allgemeinauch zuerst trotz ihrer nie ganz fehlenden Mißbräuche dankbar anerkannt, sie wird mitHingebung und Treue belohnt; sie ist in ihrem Kerne stets eine berechtigte, auch wennsie auf Gewalt und Unterwerfung beruht. Die Unterwerfung der schwächeren durch diestärkere und sähigere Rasse, der politisch unfähigen Ackerbauern durch kriegerische Hirten-stämme war dem Fortschritte dienlich, wenn sie eine bessere Regierung, geistige, technische,moralische Erziehung, besseren Schutz nach außen brachte. Die Herrschaft des ritterlichenFeudaladels vom 11.16. Jahrhundert, die Leitung der Städte durch das Patriciat,die Organisation der Unternehmungen durch die Kaufleute vom 17.19. Jahrhundertwaren lauter Siege höherer Klassen, welche zugleich der Gesamtheit dienten, sie förderten.Wie der Radikale F. A. Lange die Aristokratien damit rechtfertigt, daß sie die Musterund Vorbilder für alles weitere Streben, für alle späteren Generationen und Völkerlieferten, so können wir heute sagen, keine Demokratie, keine Arbeiterklasse hätte Führer