43g Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Beziehungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer, zumal in den Groß- und Fabrikstädten.Das patriarchalische Verhältnis wurde durch das reine geschäftliche Vertragsverhältnisabgelöst. Die sympathischen Gefühle in der oberen Schicht, die der hingebenden Treueund Unterordnung in der unteren wurden seltener. Die Härte der Disciplin mußtemit der Größe der Geschäfte wachsen und zerstörte die alten Beziehungen. Andererseitswuchs das Selbstbewußtsein der Arbeiter mit der Schulbildung, mit dem Vereinsrechtund der Vereinsbildung, dem Wahlrecht, der ganzen politisch-liberalen und radikalenAtmosphäre der Zeit; Gefühle der Bitterkeit über geringen Lohn und demütigendeBehandlung entstanden in breiten Schichten des Arbeiterstandes. Die Arbeiter wolltenkeine Wohlthaten mehr, sondern ihr gutes Recht, das sie in besserem Lohn, kürzererArbeitszeit, in ihrer Organisation, in ihrem Mitreden beim Arbeitsvertrag sahen.Betonte man ihnen gegenüber die Vorzüge des patriarchalischen Systems, erklärte mangar, der Unternehmer habe in der Fabrik dasselbe Hausrecht, wie der Familienvater imHause, so fanden die Arbeiter nicht mit Unrecht, daß die Zeiten sich geändert, daß eineFabrik mit 1000 Arbeitern keine Familienstube sei, daß für viele Arbeitgeber das Lobdes patriarchalischen Systems nur eine unwahre Phrase sei.
Immer werden auch heute alle kleinen Geschäfte gewisse patriarchalische Zügebehalten, weil sie in der Natur der Sache liegen, wenn Menschen im engsten Kreise sichtäglich menschlich berühren. Und auch aus den großen Unternehmungen wird dasSystem nicht ganz verschwinden. Auf dem Platten Lande, auf jedem isoliert liegendenGntshos, im Gebirge, aus allen einsam liegenden Großbetrieben, überall, wo sehr hochstehende, edle und humane Unternehmer einer wenig entwickelten Arbeiterschaft gegen,über stehen, wo Arbeitgeber und Arbeiter noch Nachbarn sind, sich genau persönlichkennen, in einem kleinen Gemeindeverband durch die Aufgaben der Kirche, Schule,Armen- und Krankenpflege täglich menschlich zusammengeführt werden, da wird auchheute viel von der patriarchalischen Verfassung des Großbetriebes sich erhalten, dawird eine andere Verfassung gar nicht möglich sein, da wird das patriarchalische Systemgut wirken, d. h. die Arbeiter moralisch, intellektuell, technisch und wirtschaftlichheben und erziehen, das Zusammenarbeiten von beiden socialen Schichten fördern underleichtern.
Wo aber diese Bedingungen verschwunden sind oder nie vorhanden waren, wiein den meisten Jndustriegegenden und in den großen Städten, wo das demokratischeSelbstbewußtsein der Arbeiter durch geistige und wirtschaftliche Hebung gestiegen ist, wodie Unternehmer vornehme Kavaliere geworden sind, welche dem Sport leben, Rennställehalten, den größern Teil des Jahres in der Hauptstadt oder an der Riviera leben,da muß es verschwinden, da müssen andere rechtliche Beziehungen entstehen, anderepsychologische Faktoren in Thätigkeit treten.
Die Verfassung des Großbetriebes, die nun entsteht, ist mit dem Schlagwort desfreien Arbeitsertrages und der privatrechtlichen Gleichheit der Kontrahenten sreilichnoch nicht charakterisiert. Ebenso wenig ist die Verweisung auf den socialen Kampfzwischen Unternehmer und Arbeiter, so wenig sich dieser vermeiden läßt, mehr als einVerlegenheitstrost; denn es fragt sich eben, zu was man durch den Kampf komme. Unddie socialdemakratische Hoffnung, daß die Arbeiter siegen, die Unternehmer beherrschenoder beseitigen, alle Großbetriebe sich in socialistische oder staatliche Organisationenverwandeln werden, ist eine psychologische Utopie. Es handelt sich darum, welche socialeund rechtliche Ordnung die Großbetriebe unter der Voraussetzung der heutigen wenn auchgemilderten Klassengegensätze erhalten werden, also unter der Voraussetzung, daß diehöhere Klasse im ganzen die technische und kausmännische Leitung, die untere die aus-führende Arbeit behalte, daß eine herrschaftliche Organisation vorherrschend bleibe, unddas Eigentum der Besitzenden in der Form des Privat- oder Aktienkapitals nicht ver-schwinde, höchstens auf eine größere Zahl von Interessenten sich verteile.
Wer davon ausgeht, daß mit diesen Voraussetzungen in den nächsten Generationenzu rechnen sei, aber zugleich die Schattenseiten und Gefahren der jetzigen Großbetriebs-verfafsung einsieht, der wird bei näherer Prüfung zu dem Schlüsse kommen, daß nicht